Liste der Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland

In Deutschland g​ibt es e​ine Reihe v​on amtlichen Befähigungszertifikaten für Sportbootführer, d​ie bestimmte Fähigkeiten o​der Ausbildungen nachweisen:

Bild Bezeichnung Status Mindest­alter Vorgeschrieben für Ausstellendes Organ Geltungsbereich
alt:

neu:

Sportbootführerschein Binnen amtlich 14 / 16 das Führen von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen < 20 Meter mit mehr als 11,03 kW – Ausnahme: Auf dem Rhein mit mehr als 3,68 kW und < 15 m Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMVI Binnenschifffahrtsstraßen[1]
alt: neu: Sportbootführerschein See amtlich 16 das Führen von Sportbooten auf Seeschifffahrtsstraßen mit mehr als 11,03 kW am Propeller[2] Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMVI Seeschifffahrtsstraßen[1]
Sportküstenschifferschein amtlich 16 das gewerbliche Führen von Sportbooten im Küstenbereich[2] Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMVI weltweit im Küstenbereich (bis 12 sm Abstand von der Festlandküste)[1]
Sportseeschifferschein amtlich 18 das gewerbliche Führen von Sportbooten im küstennahen Seebereich[2] zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMVI weltweit in küstennahen Seegewässern (bis 30 sm Abstand von der Festlandküste einschließlich der Randmeere)[1]
Sporthochseeschifferschein amtlich 18 das gewerbliche Führen von Sportbooten auf allen Meeren[2] zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMVI weltweit auf allen Meeren[1]
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk amtlich 15 Beaufsichtigen und Bedienen einer an Bord vorhandenen Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMVI international gültig[3]
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis amtlich 15 Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer UKW-Seefunkanlage ausgestattet ist Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMVI weltweit[3]
Allgemeines Funkbetriebszeugnis amtlich 18 Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer Seefunkanlage ausgestattet ist Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMVI weltweit[3]
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel anerkannt 16[4] alle, die Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben wollen Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMVI Deutschland
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel anerkannt 18 alle, die Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben wollen und die Sachkunde für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte nachweisen wollen Segler-Verband Schleswig-Holstein Deutschland
Traditionsschifferschein amtlich 18 alle, die ein Traditionsschiff mit bis zu 55 Metern Länge und mehr als 25 Personen Besatzung gewerblich führen wollen zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMVI weltweit
Bodenseeschifferpatent amtlich 18 das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung oder mit mehr als 12 m² Segelfläche auf dem Bodensee Landratsämter Bodensee
Sportschifferzeugnis amtlich 18 das Führen von Sportbooten bis 25 Meter Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins
Sportpatent amtlich 18 das Führen von Sportbooten zwischen 15 und 25 Meter Länge auf dem Rhein Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Rhein
Radarpatent amtlich 18 das Durchführen von Radarfahrten bei unsichtigem Wetter auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Binnenschifffahrtsstraßen

Siehe auch

  • DSV: Führerscheininformationen -Informationen zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen, Prüfungsausschüssen, Kosten und Prüfungsablauf
  • ELWIS: Führerscheininformationen – Fragen- und Antwortenkataloge für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen, Sportbootführerschein-See und Sportküstenschifferschein

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sicherheit auf dem Wasser. Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler. (Memento des Originals vom 5. Oktober 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmvbs.de, S. 8 und 9.
  2. Sportseeschifferscheinverordnung: SportSeeSchV
  3. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sicherheit auf dem Wasser. Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler. (Memento des Originals vom 5. Oktober 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmvbs.de, S. 12 und 13.
  4. FKN: Fachkundenachweis. Abgerufen am 25. April 2021 (deutsch).
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