Sester
Der Sester, auch sestier, setier, cestier, setiere, sextiere, sextier, sextere, sestiere, sestaire, sesterot, sesterium ist ein veraltetes Hohlmaß für Getreide und Flüssigkeiten. Seine Bezeichnung leitet sich vom lateinischen „sextarius“ ab. Je nach Region wurden unterschiedliche Volumengrößen festgelegt. Das Getreidehohlmaß aus dem Badischen entspricht 15,0 Liter.
In Straßburg unterschied man beim alten Getreidemaß in Land- und Stadt-Sester.[1]
- allgemein:1 Sester/Sétier = 4 Vierlinge(Quarta) = 16 Mässel
- 1 Land-Sester = 952,723 Pariser Kubikzoll = 18,8986 Liter
- 1 Stadt-Sester = 923,853 Pariser Kubikzoll = 18,3259 Liter
Vor 1872 war in der Schweiz das Malter ein älteres Getreidemaß und wurde auch in Sester geteilt. 1 Malter von 150 l oder 1,5 hl, geteilt in 10 Viertel oder Sester. Sester war auch ein Getreidemaß vieler deutscher Staaten. In Baden hatte das Malter 10 Sester zu 10 Meßlein und waren, wie in der Schweiz, 150 l. Im übrigen Deutschland rechnete man oft in Scheffel um.[2]
Das kleine Sester wurde in der Schweiz (Kanton Basel) wie folgt geteilt
- 1 Sester (klein) = 4 Köpflein = 8 Becher = 32 Mässlein = 861,145 Pariser Kubikzoll = 17,082 Liter[3]
Das Vierzel/Vienzel/Viertel hatte 2 Sack mit entweder 4 großen Sester oder 8 kleinen Sester.
Das Sester-Molzermaß war eine im Großherzogtum Baden verbreitete Bezeichnung für die Mahlmitze. Das war die dem Müller zu entrichtete Menge „gestrichenem“ Getreide als Lohn. Das war 1/14 von jedem angelieferten Sester Getreide.[4]
Region | Größe |
---|---|
Baden | 15,0 Liter |
Der Maßzylinder für sogenannte sackfähige Dinge in der Größe von einem Sester sollte den Durchmesser 11 Zoll plus 2 Linien plus 2,5 Punkte und für die Höhe 5 Zoll plus 6 Linien plus 1,3 Punkte haben. Für den Sester, Doppelsester, Halbsester, Meßlein und Becher waren diese Maße im Paragrafen 9 der Maßordnung für das Großherzogtum vom 2. Januar 1829 festgelegt.[5]
Das Pariser setier (vor 1791) entsprach etwa 150 Litern. Ein altfranzösisches Septier Getreide entsprach 240 poids de marc.
Das Maß ist aus der Antike bekannt. Der Begriff beruht auf einem Rechensystem basierend auf dem Wert 6 (metrisches System = 10).[6][7]
Das Schepel ist ein altes holländisches Getreidemaß zu 4 Vierdevats = 1/4 Mud oder 27,814 Lit., später zeitweise 1/10 Zak = 10 L.; im Kaplande 1/4 Mud (engl. Muid) oder 1 Winchester Bushel = 35,238 L.[8]
- aus Alkmaar
- aus Amersfoort
- aus Amsterdam
- aus Borculo
- aus Bredevoort
- aus Deventer
- aus Groenlo
- aus Harderwijk
- aus Vianen (1797)
- aus Enkhuizen
Heraldik
Verschiedene Wappen führen als Gemeine Figur einen stilisierten Sester. Die unterschiedliche Darstellung im Wappen ist nicht erklärbar.
Es lassen sich auch Wappen (Bachmut) finden, wo das Symbol (Kreis mit einem waagerechten Faden durch den Mittelpunkt), wie das im Wappen von Plittersdorf für „Salz“ steht. Dieses und ähnliche Zeichen für Metalle und andere Objekte sind von den Wissenschaftlern Michail Lomonossow und Dmitri Winogradow entwickelt worden. Hier einige Beispiele: Ein senkrecht geteilter Kreis (wie Wappen Ottersdorf) steht für Salpeter. Der einfache Kreis symbolisiert Alaun und ein oben offener Halbkreis mit einem Kreuz an der unteren äußeren Außenseite ist das Zeichen für Kalk. Pottasche wäre dem Kalk ähnlich, nur statt offener Halbkreis ist es ein offenes Viereck.
- Rinklingen altes Wappen
Siehe auch
Literatur
- Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maass- und Gewichtsverhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel- und Bankwesens und der Usanzen aller Länder und Handelsplätze. F. A. Brockhaus, Leipzig 1849, S. 1177.
- F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14 Auflage, 1894–1896 Band 60 Seite 532.
- Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse …, Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 91.
- Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse …, Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 406.
- Großherzoglich Badisches Staats- und Regierungsblatt, 27 Jahrgang, Nr. 1–24, Gesetz- und Verordnungsblatt von Baden. Laws, Statutes etc., Karlsruhe 1829, erschienen am 27. Januar 1829, S. 8.
- https://www.fotw.info/flags/fr-85-ts.html Treize-Septiers
- http://www.sizes.com/units/setier.htm
- Schepel. In: Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Leipzig und Wien 1905–1909.