Schalter (Abfertigung)
Ein Schalter ist eine zumeist ortsfeste Einrichtung innerhalb eines Geschäftsraums, an der Dienstleistungen durch persönliches Erscheinen der Nachfrager erbracht werden. Die häufigsten Formen dienen der Abfertigung wie Fahrkartenschalter, Bankschalter, Schalter für Eintrittskartenverkauf oder für die Annahme von Fracht oder Postsendungen.
Allgemeines
Die Verwendung des Begriffs Schalter ist darauf zurückzuführen, dass der Erbringer der Dienstleistung oftmals in einem abgeschlossenen, nur über den Tresen erreichbaren Raum saß (mittelhochdeutsch: Schalter = Riegel), um die von ihm verwahrten Wertpapiere, Wertgegenstände oder Geld vor dem direkten Zugriff von außen zu schützen. Es handelt sich um den „Riegel oder Schieber“, der etwas abgrenzt. Das am Schalter tätige Personal ist abgegrenzt zu den Personen, die abgefertigt werden sollen, weil Vermögensgegenstände aufbewahrt werden.[1] Oft werden Schalter deshalb mit Sicherheitsglas umgeben.
Im Schalter befinden sich oft Wertpapiere für Dienstleistungen eines Dienstleisters (z. B. Fahrkarten oder Briefmarken), mit denen die Erbringung einer Dienstleistung vorbereitet wird (z. B. Annahme von Frachtgut). Typischerweise befindet sich die Person des Anbieters der Dienstleistung hinter einem Tisch oder Tresen, auf dem die Handelsobjekte ausgetauscht werden.
Arten von Schaltern
Im Alltag existieren eine Vielzahl von Typen von Schaltern, von denen einige hier erwähnt werden:
- Fahrkartenschalter befinden sich in Bahnhöfen oder Busbahnhöfen und dienen dem Verkauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Personen oder Fracht. Zunehmend werden Fahrkartenschalter auch durch Fahrkartenautomaten ersetzt oder ergänzt.
- Bankschalter befinden sich in Kreditinstituten und dienen der Barein- oder Barauszahlung von Inlandswährung oder Sorten, dem Kauf oder Verkauf von Edelmetallen oder der Ein- und Auslieferung von Wertpapieren (Tafelgeschäft). Durch diese Transaktionen entstand die Bezeichnung „über den Schalter“ (englisch Over-the-counter). In einigen Filialbanken werden an Schaltern auch Beratungsdienstleistungen erbracht. Geldautomaten haben den Bargeldverkehr am Schalter weitgehend verdrängt.
- Postschalter sind Örtlichkeiten in Dienststellen oder Service-Einrichtungen der Post, an denen Briefe oder Pakete zur Beförderung aufgegeben werden oder Briefmarken zur späteren Verwendung für Versanddienstleistungen erworben werden können. An vielen Postschaltern werden auch Finanzdienstleistungen abgewickelt.
- Abfertigungsschalter sind Schalter, an denen Personen, Fracht oder Gepäck zur weiteren Beförderung abgefertigt werden. Diese Schalter befinden sich meistens an Güterbahnhöfen, Häfen, sonstigen Umschlagsplätzen oder Staats- oder Zollgrenzen.
- Check-in-Schalter sind Schalter an Flughäfen, an denen Personen und Gepäck für einen Flug abgefertigt werden. An diesen Schaltern können meist auch Flugtickets erworben und vorbereitend Einreiseformalitäten erledigt werden.
- Verkaufsschalter für Eintrittskarten befinden sich häufig in Kinos, Theatern, Stadien oder am Eingang von kostenpflichtigen Parks. An ihnen kann man Eintrittskarten erwerben, die zur Inanspruchnahme einer meist kulturellen Dienstleistung berechtigen.
- Nachtschalter sind Schalter, an denen Kunden außerhalb der gewöhnlichen Ladenöffnungszeiten Geschäfte tätigen können.
Neben den klassischen Schaltern, an denen Geschäfte persönlich zwischen einem Anbieter und einem Kunden getätigt werden, gibt es mittlerweile auch sogenannte Selbstbedienungsschalter, an denen anstelle des Anbieters in Person ein Selbstbedienungsautomat oder Selbstbedienungsterminal steht.
In jüngster Zeit wird vermehrt auch der Begriff Counter (englisch für Tresen) im Sinne von Schalter verwendet. Dies ist vor allem in Bereichen mit internationalem Publikum wie auf Flughäfen oder auf Messen der Fall. Der Begriff bezieht sich dann aber in der Regel ausschließlich auf offene Schalter, die nur aus einem Tresen bestehen und keine abgeschlossene Räumlichkeit umfassen.