Remota
Der Begriff Remota (Pl.; selten Sg. das Remotum, lat. „Weggeschafftes, Entferntes“) bezeichnet Bestände einer Bibliothek, die aus politischen, juristischen oder moralischen Gründen nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Die Remota-Bestände werden oft auch als Giftschrank oder literarischer Giftschrank bezeichnet. Damit wird auf die Pflicht von Apotheken, Krankenhäusern, Schulen und Ärzten angespielt, besonders giftige und gefährliche Substanzen nicht einfach zu lagern, sondern unter besonderem Verschluss zu halten. Vor allem erotische Literatur und gesellschaftskritische, politische Literatur wurden dem Lesepublikum vorenthalten. Aufgrund der gesellschaftlichen Liberalisierung enthalten die Remota heute nur noch wenige pornographische und extremistische Schriften.
In früheren Zeiten wurde die Betreuung nur einem gefestigten Bibliothekar älteren Jahrgangs anvertraut, der aus geordneten Familienverhältnissen stammte, da man von diesem erwartete, dass er durch diese als wichtig erachtete Aufgabe nicht sittlich erschüttert wurde oder Illegales tat.
Geschichte
In Büchereien von katholischen Einrichtungen und in Gebieten, in denen der Katholizismus Einfluss hatte, wurden den Lesern regelmäßig die Bücher vorenthalten, die im Index Librorum Prohibitorum verzeichnet waren. Der Index, von der römischen Inquisition im 16. Jahrhundert angeregt, verzeichnete bei seiner Abschaffung im Jahr 1966 etwa 6000 Werke. Dazu gehörten religiöse, philosophische und politische Werke, die als mit der katholischen Lehre unvereinbar eingestuft wurden, ebenso wie Werke, die sexuell oder erotisch orientiert waren. Diese Bücher fielen mitunter einer Verbrennung zum Opfer oder wurden makuliert. Insbesondere Schriften mit religiösen Irrlehren bewahrte man aber häufig auch auf, um für wissenschaftliche Zwecke darauf zugreifen zu können. Solche Bücher wurden meist in abgeschlossenen Bereichen etwa von Klosterbibliotheken aufbewahrt, für ihre Benutzung musste meist an höherer Stelle eine Genehmigung eingeholt werden.
Deutschland
1819 führten die Karlsbader Beschlüsse mit ihren Zensurvorschriften, die sich gegen demokratische Bestrebungen richteten, zu Buchverboten und damit zu zahlreichen Remota. Mit oder ohne Gesetze wurden Werke erotischen Inhalts aus moralischen Gründen, wie man sie damals verstand, in allen Gebieten fast immer weggesperrt.
In der Zeit der Weimarer Republik gab es keine Zensur, nur das sehr liberale Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften von 1926 führte zu einigen Aussonderungen vor allem pornographischer Werke.
Die Nationalsozialisten ließen eine Vielzahl von Büchern aus politischen und rassistischen Gründen vernichten, aber auch eine große Zahl wegsperren.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ließen die siegreichen Alliierten in ihren Besatzungszonen in den Bibliotheken die NS-Literatur separieren.
In der jungen Bundesrepublik Deutschland wurden durch das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, das gerade bei erotischer Literatur sehr strenge Maßstäbe anlegte, eine Vielzahl von Büchern und Zeitschriften indiziert und damit zu Remota. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wurde später abgemildert und trifft heute als Jugendschutzgesetz weit weniger Werke. Verschärft wurde es in den 1980er Jahren im Hinblick auf gewaltverherrlichende Schriften.
In der DDR gab es aus politischen Gründen große Remota-Bestände.
Die Frage, ob Remota auch vom allgemeinen Bibliothekskatalog erfasst werden, so dass ihr Vorhandensein allgemein bekannt wird oder ob sie lediglich anhand spezieller, nur auf Anfrage zugänglicher Verzeichnisse nachweisbar sind, wird dabei unterschiedlich gehandhabt.
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Auch Bücher, die nicht verbreitet werden dürfen, weil ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass durch sie Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt werden, werden weggesperrt. Sie können dann nur noch für wissenschaftliche Zwecke eingesehen werden. Ein Beispiel ist der Roman Esra, dessen Verbot das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat.
Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung
Weggeschlossen wird teilweise kriminalistische Fachliteratur, wie Polizeifachhandbücher, damit Kriminelle sich nicht über besonders erfolgreiche kriminelle Begehungsweisen informieren oder die Aufklärungstechniken der Polizei analysieren können. Fortbilden sollen sich mit diesem Wissen nur Justizbeamte und Polizei, nicht Straftäter. Auch Bücher über den Bau von Bomben, die Herstellung von Sprengstoffen oder Giftgasen wurden vielfach nach dem Auftreten des Terrorismus in den siebziger Jahren in den Bereich der Remota überführt.
Quellen
- Hendrik Werner: Im Giftschrank, Pornos, Nazis, Hassgedanken: Noch immer lagern in den deutschen Universitäts-Bibliotheken Tausende verbotener Werke, in Die Welt vom 1. Februar 2008, Seite 27.
Siehe auch
- Index Librorum Prohibitorum
- Verbreitungsverbot
- Enfer, ein Remota-Bestand der Bibliothèque nationale de France
Weblinks
- Stephan Kellner: Remota – Ein Blick in den Giftschrank (Memento vom 28. Juli 2004 im Internet Archive). In: Aviso, Jahrgang 2002, Ausgabe 3, Seiten 40–41 über eine Ausstellung zu den Remota der Bayerischen Staatsbibliothek München (PDF-Datei; 10 kB)
- Banned Books Week der American Library Association (engl.)