Reichsministerium für die besetzten Gebiete
Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete bestand in der Weimarer Republik vom 24. August 1923 bis zum 30. September 1930. Es ist nicht zu verwechseln mit dem nationalsozialistischen Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete.
Hintergrund
Schon im Dezember 1918 besetzten französische, belgische und britische Truppen Teile des Rheinlandes und angrenzende Gebiete in Hessen, Hessen-Nassau und der Pfalz. Durch den Versailler Vertrag, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat, wurden als alliierte Besatzungszone das linksrheinische Gebiet sowie die „Brückenköpfe“ von Köln, Koblenz und Mainz festgelegt. Als Folge von Auseinandersetzungen um die Zahlung der Reparationen aus dem Versailler Vertrag marschierten französische Truppen ab Januar 1923 in weitere Landesteile, insbesondere das Ruhrgebiet, ein.
Gründung
Bereits ab 1920 war die Errichtung eines für die Verwaltung der besetzten Gebiete zuständigen Ministeriums mehrfach erörtert worden und nach der Bildung der Regierung Stresemann schließlich umgesetzt. Um die Angelegenheiten und die Verwaltungserfordernisse der besetzen Gebiete zu bearbeiten, wurde das Reichsministerium für die besetzten Gebiete auf Erlass des Reichspräsidenten zum 27. August 1923 eingerichtet. Die folgenden Aufgabenbereiche und Kommissare der entsprechenden Behörden des deutschen Reiches wurde dabei übertragen:[1]
- Abteilung IV (Staatssekretariat für die besetzten rheinischen Gebiete) des Reichsministerium des Innern
- Abteilung R (Reichsschatzverwaltung der besetzten rheinischen Gebiete) des vormaligen Reichsschatzministeriums
- Kommissar des Reichskanzlers für die Ruhrabwehr beziehungsweise die Zentralstelle Rhein-Ruhr.
- Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete
- die Reichsvermögensverwaltung für die besetzten rheinischen Gebiete, die Reichsentschädigungsstelle für Ausgewiesene an Rhein und Ruhr sowie die Rheinische Volkspflege.
Im Gegensatz zu den anderen Reichsministerien war das Reichsministerium für die besetzten Gebiete ein Regionalministerium, das andere Zuständigkeiten in seinem Gebiet mit verwaltete.[1]
Nach dem Ende der alliierten Rheinlandbesetzung am 30. Juni 1930 wurde das Ministerium aufgelöst.
Liste der Reichsminister für die besetzten Gebiete
- 1923Johannes Fuchs, Zentrum: Kabinett Stresemann I, Kabinett Stresemann II :
- 1923–1925: Anton Höfle, Zentrum: Kabinett Marx I, Kabinett Marx II
- 1925Josef Frenken, Zentrum: Kabinett Luther I :
- 1925–1926: Hans Luther, parteilos: Kabinett Luther I
- 1926–1927: Johannes Bell, Zentrum: Kabinett Marx III
- 1927–1928: Wilhelm Marx, Zentrum: Kabinett Luther II, Kabinett Marx IV
- 1928–1929: Theodor von Guérard, Zentrum: Kabinett Müller II
- 1929Carl Severing, SPD: Kabinett Müller II :
- 1929–1930: Joseph Wirth, Zentrum: Kabinett Müller II
- 1930Gottfried Treviranus, KVP: Kabinett Brüning I :
Siehe auch: Reichsregierung (Weimarer Republik)
Staatssekretäre
- 1923–1930: Carl Christian Schmid, DVP
Literatur
- Eingriffe der Besatzungsbehörden in die Rechtspflege im besetzten Rheinland : eine Sammlung von Belegstücken. Heymann, Berlin 1925. (Digitalisat)
Einzelnachweise
- Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930). In: rheinische-geschichte.lvr.de. Abgerufen am 15. März 2020.