Postfiliale
Eine Postfiliale ist eine Annahme- und Beratungsstelle für Post- und Finanzdienstleistungen (Brief, Paket, Express, Postident usw.) Sowohl die Deutsche Post als auch die Postbank betreiben Postfilialen: Die Postbank Finanzcenter (zweistellige Filialnummer) sind aus den früheren Postämtern hervorgegangen; Postfilialen im Einzelhandel (dreistellige Filialnummer) werden über einen Vertragspartner (Fremddienstleister) im Auftrag der Deutsche Post AG betrieben.
Die „neue Post“ in der EU
Im Bereich der EU unterliegen die bisher meist staatlichen Postverwaltungen verschiedenen Sparprogrammen und sollen außerdem – wo nicht schon geschehen – in den nächsten Jahren weitgehend privatisiert werden, wobei auch Börsengänge vorgesehen sind. Die Agenden einzelner Postämter – vor allem im ländlichen Raum – werden vom Einzelhandel und von privaten Kleinbetrieben übernommen, oder anderen Bereichen bzw. dem freien Wettbewerb überlassen.
Im Zuge der Postreform Mitte der 1990er Jahre erfolgte eine Schließungswelle von Postämtern. Seitdem existieren sogenannte Postfilialen im Einzelhandel. Der Inhaber seines Betriebes schließt einen Partnervertrag und erhält neben einer bestimmten Basisvergütung (von unter 1000 EUR bei einschaltrigen Postagenturen) zusätzlich verschiedene Provisionen, die sowohl den eigentlichen Umsatz sowie Gewinn/Verlust ausmachen. Mangels einschlägiger Fachkenntnisse der Partner sowie deren Angestellten, die zu Niedriglöhnen arbeiten, ist das Qualitätsniveau stark gesunken. Dennoch müssen die betroffenen Mitarbeiter deutlich mehr Kunden in kürzerer Zeit bedienen.
Für die Postbeamten selbst haben sich durch diese Entwicklung der letzten Jahrzehnte im Wesentlichen drei Phasen ergeben:
- zunächst „Allround-Beamter“ (vom Brief- und Paketdienst bis zum Fernmelde- und Finanzdienst),
- später Spezialisierung und Übernahme neuer Dienstleistungen,
- und nun weitgehender Übergang zur Privatwirtschaft.
Dabei zerfallen gewerkschaftlichen Organisationsformen, und Einbußen im Einkommen werden befürchtet, wogegen sich seit etwa 2003 auch Streikdrohungen richten.
Dabei geht die Privatisierung in den meisten Staaten mit einer Aufteilung der Unternehmensbereiche einher, z. B. wurde in Deutschland die Deutsche Bundespost in folgende, etwa den eingangs aufgezählten Aufgaben entsprechende Unternehmensbereiche aufgeteilt: Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG.
Historisches
Postämter von 1875 bis 1989
Die Reichspost stand unter der Leitung des Reichspostamtes als Leitungsbehörde.
Bei der Gründung der Reichspost (1871) gab es neben dem Postamt die Postverwaltungen, die aus den Postexpeditionen I. Klasse der Norddeutschen Bundespost hervorgingen, den Postexpeditionen II. Klasse und den neu geschaffenen Postagenturen die meist aus kleinen Postexpeditionen II. Klasse gebildet wurden.
Seit dem 5. Januar 1875 unterschied man zwischen
- Postämtern I. Klasse, mit einem Postdirektor als Chef
- Postämtern II. Klasse (Postmeister), vorher Postverwaltungen und
- Postämtern III. Klasse (Postverwalter), vorher Postexpeditionen.
Im Zuge der Landzustellung kamen 1881 Posthilfstellen hinzu. 1927 wurden Zweigpostämter, meist frühere Poststellen I. Klasse. Am 1. Januar 1927 wurde mit der Landpostverkraftung begonnen. Immer war ein Postamt zuständig für die untergeordneten Postanstalten.
Am 1. Januar 1959 veröffentlichte die Deutsche Bundespost die Richtlinien über die Organisation der Postämter (V). Bei den Postämtern unterschied man nun zwischen dem Postamt mit Verwaltungsdienst – Postamt (V) – und dem Postamt. – Das Postamt (V) war ein selbständiges Amt, eine untere Bundesbehörde. Sie wurde von einem Amtsvorsteher geleitet. Die Bezeichnung Postamt (V) wurde nur zur Unterscheidung im Inneren Geschäftsverkehr angewendet. Das Postamt entsprach hinsichtlich seiner Stellung und seiner Aufgaben im Wesentlichen dem vorherigen Zweigpostamt. Für den Dienst beim Postamt war ein Betriebsleiter verantwortlich, er war als Vorgesetzter gegenüber dem beim Postamt eingesetzten Personal weisungs- und aufsichtsbefugt. Die Organisation und die Rechtsverhältnisse der Poststellen und Posthilfstellen wurden nicht verändert.
Bundesrepublik Deutschland
Die Zustellung erfolgte am flachen Land oft mit dem Fahrrad, bei entlegenen Gehöften im Gebirge teilweise nur zu näher am Tal gelegenen Stellen. Diese Thematik fand und findet bis heute in Literatur und Film eine vielfältige Darstellung.
In den 1950er Jahren begann die Motorisierung der Postämter, zunächst oft mit Mopeds, später mit signalgelben Kleinwagen der Typen Fiat oder Steyr-Puch, und vor etwa zwei Jahrzehnten mit größeren PKW, die teilweise statt der Paketbusse auch schwerere Poststücke bis zu etwa 5 kg übernahmen.
Bis in die 1960er wurden die Postämter in Deutschland „Postanstalt“ genannt, während man sie in Österreich kurz Post nannte. Die kleinsten Postämter waren in ihrem Bereich (z. B. des Dorfes und seiner Umgebung) für die vormittägliche Zustellung (siehe Zusteller) und meist für die Überbringung von Bargeld (Zahlungsverkehr bzw. Renten) verantwortlich. Aus Gründen der Organisation und der Sicherheit wurden teilweise Geldbriefträger eingesetzt, ab den 1970er Jahren für größere Geldsummen auch Geldtransportunternehmen.
Als Postamt (Abkürzung PA) wurde bis zur Postreform im deutschen Sprachraum eine örtliche Dienststelle der Post bezeichnet, die in einem öffentlichen Gebäude oder amtlich gemieteten Räumen untergebracht ist. Der Begriff stand für eine Verwaltungseinheit, wenn eine Posteinrichtung für bestimmte Verwaltungstätigkeiten (wie z. B. Abrechnungen) anderer Posteinrichtungen zuständig war.