Perfluorcarbonsäuren
Perfluorcarbonsäuren (PFCA von englisch perfluorocarboxylic acid) sind chemische Verbindungen der Formel CnF(2n+1)COOH und gehören damit zur Familie der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Das einfachste Beispiel einer Perfluorcarbonsäure ist die Trifluoressigsäure. PFCA mit sieben oder mehr perfluorierten Kohlenstoffatomen, also ab der Perfluoroctansäure, werden als langkettig bezeichnet.[1]
Perfluordicarbonsäuren sind ebenfalls bekannt, z. B. Dodecafluoroctandisäure [C8F12(COOH)]2.[2]
Produktion
Diese Verbindungen können durch elektrochemische Fluorierung der Carbonsäurefluoride und anschließende Hydrolyse hergestellt werden:
- CnH(2n+1)COF + (2n+1) HF → CnF(2n+1)COF + (2n+1) H2
- CnF(2n+1)COF + H2O → CnF(2n+1)CO2H + HF
Alternativ erfolgt die Herstellung mittels Fluortelomerisierung.
Eigenschaften
Perfluorcarbonsäuren sind Organofluoranaloga gewöhnlicher Carbonsäuren, aber sie sind um mehrere pKS-Einheiten stärker (und sind damit starke Säuren) und weisen einen großen hydrophoben Charakter auf.[3]
Verwendung
Trifluoressigsäure ist eine weit verbreitete Säure, die beispielsweise bei der Synthese von Peptiden eingesetzt wird. Ester der Trifluoressigsäure sind in der analytischen Chemie nützlich. Perfluorierte Carbonsäuren mit z. B. fünf bis neun Kohlenstoffatomen, sind nützliche Fluortenside und Emulgatoren, die bei der Herstellung von Polytetrafluorethylen und verwandten Fluorpolymeren eingesetzt werden bzw. wurden.[3]
Regulierung
In der EU wurden die Perfluoroctansäure (PFOA), die Perfluornonansäure, die Perfluordecansäure, die Perfluorundecansäure, die Perfluordodecansäure, die Perfluortridecansäure und die Perfluortetradecansäure als SVHC-Stoffe bewertet.[4] PFOA darf – von wenigen spezifischen Ausnahmen abgesehen – seit 4. Juli 2020 in der EU nicht mehr hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. In Gemischen liegt die Obergrenze für PFOA bei 25 ppb und für PFOA-Vorläuferverbindungen bei 1000 ppb.[5][6]
PFOA inkl. ihrer Salze und verwandter Verbindungen wurden 2019 in die Anlage A des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen.[7]
Literatur
Einzelnachweise
- Amélie Ritscher et al.: Zürich Statement on Future Actions on Per- and Polyfluoroalkyl Substances (PFASs). In: Environmental Health Perspectives. 126, 2018, doi:10.1289/EHP4158.
- Externe Identifikatoren von bzw. Datenbank-Links zu Dodecafluoroctandisäure: CAS-Nummer: 678-45-5, EG-Nummer: 670-455-3, ECHA-InfoCard: 100.196.176, PubChem: 2733268, ChemSpider: 2015071, Wikidata: Q72500641.
- Günter Siegemund, Werner Schwertfeger, Andrew Feiring, Bruce Smart, Fred Behr, Herward Vogel, Blaine McKusick: Fluorine Compounds, Organic. Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, Wiley-VCH, Weinheim, 2002. doi:10.1002/14356007.a11_349.
- ECHA – Candidate List of Substances of Very High Concern for Authorisation, abgerufen am 23. September 2018.
- Verordnung (EU) 2017/1000 der Kommission vom 13. Juni 2017 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-Vorläuferverbindungen
- Verordnung (EU) 2020/784 der Kommission vom 8. April 2020 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme von Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und von PFOA-Vorläuferverbindungen
- Chemicals listed in Annex A. In: pops.int. Abgerufen am 2. September 2020.