Patrick Breyer
Patrick Breyer (* 1977) ist Bürgerrechtler und ein deutscher Jurist und Politiker der Piratenpartei Deutschland. Von 2012 bis 2017 war er Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein und von April 2016 bis zum Ende der Legislaturperiode zudem Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion. Bei der Europawahl 2019 war Breyer Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland und zog in das Europaparlament ein.
Leben
Patrick Breyer lebt in Kiel.[1] Er studierte Jura und wurde 2004 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main mit der Dissertation Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in Deutschland zum Thema Vorratsdatenspeicherung zum Dr. jur. promoviert.[2] 2004 wurde er zum Richter in Schleswig-Holstein ernannt.[3] 2006 wurde er Gründungsmitglied der Piratenpartei Deutschland.[4]
Politisches Wirken
Gerichtsverfahren um digitale Bürgerrechte
Breyer engagiert sich im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für Datenschutz und Bürgerrechte und war dort zusammen mit dem Rechtsanwalt und späteren Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Meinhard Starostik an der Organisation der erfolgreichen Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt.[5] 2016 reichte er erneut Verfassungsbeschwerde gegen das neuerliche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein.[6]
2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht auf Beschwerde Breyers Regelungen zur Bestandsdatenauskunft teilweise für verfassungswidrig.[7] Gegen die Neuregelung zog Breyer mit Katharina Nocun vor das Bundesverfassungsgericht,[8] im Jahr 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht auch die reformierten Regelungen für verfassungswidrig.[9] Bislang ohne Erfolg klagte Breyer vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen den Identifizierungszwang für Prepaid-SIM-Karten;[10] gegen diese Entscheidung rief er im Jahr 2020 gemeinsam mit seinem als Rechtsanwalt tätigen Bruder 2020 die Große Kammer an.
2012 reichte Breyer eine Klage gegen die EU-Kommission auf Herausgabe von Dokumenten zur Vorratsdatenspeicherung ein[11] und obsiegte in zwei Instanzen.[12]
Breyer erhob 2008 eine Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Klage richtete sich gegen die Speicherung von IP-Adressen über den Nutzungsvorgang hinaus beim Besuch von Web-Angeboten der Bundesrepublik (sogenannte „Surfprotokollierung“). Diese Speicherung verstoße gegen das Telemediengesetz. Nachdem das Amtsgericht mit Urteil vom 13. August 2008 die Klage abgewiesen hatte,[13] gab das Landgericht Berlin dem Begehren mit Urteil vom 31. Januar 2013 teilweise statt.[14] Gegen die Entscheidung legten Breyer und die Bundesrepublik Deutschland Revision ein. Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs entschied der Europäische Gerichtshof am 19. Oktober 2016, dynamisch zugewiesene IP-Adressen stellten für den Betreiber einer Website ein personenbezogenes Datum dar, wenn sie im Rahmen eines Strafverfahrens dem Anschlussinhaber zuzuordnen sind.[15] Am 16. Mai 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dynamisch zugewiesene IP-Adressen seien personenbezogen. Betreiber von Webseiten dürften sie nur speichern, wenn dies erforderlich ist, um die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten und das Interesse und die Grundrechte und -freiheiten der Nutzer nicht schwerer wiegen.[16] Der Bundesgerichtshof verwies den Rechtsstreit zurück an das Landgericht Berlin.
Im Mai 2018 reichte Breyer Verfassungsbeschwerde gegen die neue Befugnis der Bundespolizei zum Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen an Grenzübergängen ein.[17] Ende 2018 kündigt er an gegen die Kennzeichenerfassung im Rahmen der "Section Control" in Niedersachsen Klage einzulegen, im März 2019 reichte er mit der Organisation "freiheitsfoo" die Klage ein.[18][19]
Breyer unterstützte die Klage eines Kommunalpolitikers gegen Landtagspräsident Schlie auf Herausgabe von Informationen darüber, welche Gutachten die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags 2012 bis 2017 in Auftrag gegeben hatten und auch nach Ende der Wahlperiode nicht offenlegen wollten. Obwohl der Landtag während des Prozesses das Informationszugangsgesetz einschränkte, wurde der Landtagspräsident in zweiter Instanz verurteilt, weil sein Standpunkt gegen die Landesverfassung verstoße.[20]
Landtagsabgeordneter Schleswig-Holstein
Nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2012 erhielt er als Listenkandidat der Piratenpartei Schleswig-Holstein ein Mandat für den Schleswig-Holsteinischen Landtag und wurde am 21. Mai 2012 zum Vorsitzenden der Landtagsfraktion gewählt.[21] Den Vorsitz hatte er bis zur turnusmäßigen Neuwahl des Fraktionsvorstands am 21. Mai 2013 inne. Zwischen November 2012 und April 2017 überwies Breyer Diätenzulagen in Höhe von zusammen 75.159,18 Euro auf ein Spendenkonto des Landes Schleswig-Holstein unter dem Verwendungszweck „Absenkung Neuverschuldung“. Er begründete dies unter anderem damit, dass nur 1 % aller Steuerzahler bundesweit ein vergleichbar hohes Einkommen wie Fraktionsvorsitzende hätten; es solle wegen des Fraktionsvorsitzes keine Abgeordneten erster und zweiter Klasse geben.[22]
Im Januar 2013 kritisierte Patrick Breyer, dass „die Automatenindustrie – namentlich um Herrn Gauselmann – seit Jahren Politiker aller etablierten Parteien mit Großspenden schmiert“. Gauselmann ließ ihn dafür abmahnen; Breyer gab keine Unterlassungserklärung ab.[23]
Im Sommer 2014 veröffentlichte Breyer auf seiner Website vom Innenministerium zuvor per E-Mail übersandte polizeiliche und richterliche Anordnungen von Gefahrengebieten in Schleswig-Holstein, innerhalb derer anlasslose Polizeikontrollen zugelassen waren.[24] Das Innenministerium hatte in den über 100 Seiten umfassenden Dokumenten Namen, dienstliche Telefonnummern und E-Mail-Adressen der sachbearbeitenden Polizisten, die teilweise auch im kriminellen Rockermilieu ermittelten, nur unzureichend geschwärzt. Nach Bekanntwerden des Problems entschuldigte sich Breyer öffentlich dafür, die Unterlagen vor der Veröffentlichung nicht ausreichend geprüft zu haben, und löschte die Polizistendaten.[25] Er wurde parteiübergreifend kritisiert. Die Gewerkschaft der Polizei erstattete Strafanzeige gegen Breyer.[26][27][28][29] Die Staatsanwaltschaft leitete kein Ermittlungsverfahren ein, da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten vorlagen.[30] Der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert beanstandete in einem Gutachten das Vorgehen des Innenministeriums bei Übersendung der angeforderten Gefahrengebietsanordnungen in mehreren Punkten.[31] Das Ministerium habe Schwärzungen nicht wirksam und nicht vollständig vorgenommen. Ob die als „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Dokumente tatsächlich so eingestuft werden mussten, sei zumindest fraglich. Auf eine gewollte vertrauliche Behandlung hätte explizit hingewiesen werden müssen. Der Abgeordnete müsse bei der Wahrnehmung seiner Rechte ebenfalls Vertraulichkeit und Geheimnisschutz berücksichtigen.[32]
DPA schrieb Ende 2015, Breyer sei in der seit 2012 laufenden Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags „der bei Weitem fleißigste Parlamentarier“ gewesen.[33]
Breyer verlieh am 17. Februar 2016 der grün-rot-blauen Koalition einen „Vogel-Strauß-Preis für außerordentliche Leistungen bei der Verschleppung wichtiger Reformen in unserem Land“.[34] Während der Plenardebatte wurde dem SPD-Vorsitzenden Ralf Stegner eine Vogelstrauß-Stoffpuppe überreicht.[35] Breyer warf der Koalition vor, durch Vertagung und Verschleppung „immer wieder Entscheidungen des Landtags über unbequeme Reforminitiativen“ der Piratenfraktion zu verhindern, darunter die Einführung einer Karenzzeit für Wechsel von Ministern in die Wirtschaft. Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) erteilte Breyer eine Rüge.
Am 12. April 2016 wurde Breyer erneut zum Fraktionsvorsitzenden gewählt.[36]
Im Mai 2016 deckte Breyer Vorwürfe in Eutin ausgebildeter Polizeianwärterinnen auf, männliche Mitschüler hätten sich offen frauenfeindlich, sexistisch und rassistisch verhalten und das Innenministerium sei trotz Kenntnis untätig geblieben (sog. "Whatsapp-Affäre").[37] Infolge der Enthüllungen wurde ein Polizeischüler nicht in den Dienst übernommen.[38] Der Leiter der Polizeidirektion als Dienstvorgesetzter trat zurück.[39] Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt.[40]
Im Herbst 2016 wurde Breyer Spitzenkandidat der Piratenpartei Schleswig-Holstein zur Landtagswahl.
Im Dezember 2016 und im Februar 2017 kritisierte Breyer im Landtag, die Landesrechnungshofspitze und das Landesverfassungsgericht seien von den übrigen Parteien ohne öffentliche Ausschreibung nach Parteienproporz besetzt worden.[41][42] Der Landtagspräsident Schlie rief ihn zur Ordnung und entzog ihm das Wort. Breyer schaltete das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein ein.[43] Dieses erklärte am 17. Mai 2017 die Intervention Schlies für verfassungswidrig.[44] Am 27. März 2017 erhielt Breyer für seinen Einsatz den mit 1.000 Euro dotierten Rückgratpreis der Horst-Lütje-Stiftung.[45]
Im Mai 2017 deckte Breyer Vorwürfe von Kriminalbeamten auf, im Landeskriminalamt seien entlastende Aussagen in einem Strafverfahren gegen Rocker unterdrückt worden und auf Kritik sei mit Mobbing reagiert worden ("Rocker-Affäre").[46] Nach den Enthüllungen traten der Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium sowie die Chefs von Landeskriminalamt und Landespolizeiamt zurück.[47] Zur Aufarbeitung wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt.[40]
Bei der Landtagswahl 2017 erhielt die Piratenpartei 1,2 % der Stimmen und zog nicht in den Landtag ein. Damit endete Breyers Mandat.[48]
Als Vertrauensperson der „Volksinitiative Mitbestimmung“[49] übergab Breyer im Dezember 2017 mehr als 20.000 Bürgerunterschriften an den Landtag.[50] Im Mai 2018 übergab Breyer als Vertrauensperson der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“[51], die ein gesetzliches Verbot von Fracking fordert, dem Landtagspräsidenten über 42.000 Bürgerunterschriften.[52]
Europawahl 2019
Bei der Europawahl 2019 war Breyer Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland. Für den Wahlkampf nahm er ein Rap-Musikvideo auf, in dem unter anderem auch andere bekannte Piraten vorkamen wie zum Beispiel Anja Hirschel.[53]
Im März 2019 reichte Breyer Klage gegen die EU-Kommission ein, weil diese mit der Begründung des Schutzes kommerzieller Interessen der beteiligten Unternehmen Projektunterlagen zu neuartigen, zur Einreisekontrolle vorgesehenen Video-Lügendetektoren geheim hält, darunter auch eine ethische und rechtliche Bewertung der Technologie.[54]
Er zog bei der Wahl als einziger Abgeordneter der deutschen Piraten ins Europaparlament ein,[55] wo er nun zusammen mit der Česká pirátská strana, die in Tschechien drei Sitze gewann, einer von nun insgesamt vier Abgeordneten der Piraten im Parlament ist.[56] Er trat – wie schon in der Legislatur zuvor Felix Reda und wie auch die drei tschechischen Piraten – der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz bei. Zur Diskussion stand im Vorhinein auch ein Beitritt zur ALDE-Fraktion (heute Renew Europe), wobei die Piraten es ablehnten mit der tschechischen Regierungspartei ANO in einer Fraktion zu sein. Für seine Fraktion ist er Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss des Parlaments.[57]
Werke
- Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in Deutschland (Vorratsspeicherung, traffic data retention). Bearb.-Stand: November 2004. Rhombos, Berlin 2005, ISBN 3-937231-46-3 (Volltext).
- Veröffentlichungen in Zeitschriften beim Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg.
Weblinks
- Biographie auf der Internetpräsenz des Landtags von Schleswig-Holstein
- Profil im Piraten-Wiki
- Politik-Blog von Patrick Breyer
- Datenschutz-Blog von Patrick Breyer
- Abhören als Dienstleistung, Beitrag von Patrick Breyer in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (14. März 2014)
- Der Anti-Politiker, Beitrag über Patrick Breyer in Die Tageszeitung (15. April 2017)
- Endgegner des Überwachungsstaates, Beitrag über Patrick Breyer in der Süddeutschen Zeitung (4. Mai 2017)
- Wege aus der Abhängigkeit, Beitrag von Patrick Breyer im Magazin Einspruch der Frankfurter Allgemeine Zeitung (5. September 2018)
- Patrick Breyer in der Abgeordneten-Datenbank des Europäischen Parlaments
Einzelnachweise
- Offizielle Website, 19. Dezember 2012.
- Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in Deutschland Rhombos Verlag. (PDF) Abgerufen am 1. Mai 2019.
- europarl.europa.eu, abgerufen am 7. August 2020.
- Benutzer:Pab – Piratenwiki. Abgerufen am 6. November 2019.
- Der private Herr Breyer, Die Tageszeitung–Website vom 23. April 2012.
- Meinhard Starostik: Beschwerdeschrift gegen die Vorratsdatenspeicherung. (PDF) 28. November 2016, abgerufen am 3. Juli 2017.
- Bundesverfassungsgericht – Presse – Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig. Abgerufen am 4. Juli 2017.
- Diese Bestandsdatenauskunft gefährdet die Privatsphäre. Abgerufen am 4. Juli 2017.
- Zugriff des Staates auf Daten geht zu weit. Abgerufen am 30. Juli 2020.
- HUDOC – European Court of Human Rights. Abgerufen am 17. Juni 2018.
- Piraten etablieren sich als Protestpartei, Spiegel Online vom 6. Mai 2012.
- Gericht der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 80/17. (PDF) 18. Juli 2017, abgerufen am 17. Juni 2018.
- Az. 2 C 6/08.
- Az. 57 S 87/08
- EuGH: Pressemitteilung Nr. 112 /16. (PDF) 19. Oktober 2016, abgerufen am 3. Juli 2017.
- Pressemitteilung Nr. 74/17 vom 16.5.2017. Abgerufen am 4. Juli 2017.
- heise online: Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Kennzeichen-Scanning durch die Bundespolizei. Abgerufen am 17. Oktober 2018 (deutsch).
- Klageschrift Section Control Niedersachsen. (PDF) Abgerufen am 27. August 2019.
- Markus Reuter: Niedersachsen: Klage gegen Geschwindigkeitsmessung mit Kennzeichenscanner. In: netzpolitik.org. 19. Dezember 2018, abgerufen am 27. August 2019 (deutsch).
- "OVG: Landtag muss Liste der Rechtsgutachten offenlegen". Abgerufen am 30. Juli 2020.
- Schleswig-Holstein Magazin im NDR Fernsehen, 21. Mai 2012.
- „Finanzielle Bürgernähe“: Abgeordneter Dr. Patrick Breyer zahlt Bezüge in Höhe von über 40.000 Euro zurück. In: Piraten im Landtag SH. 7. April 2017 (Online [abgerufen am 17. Juni 2018]).
- Piraten-Politiker contra Glücksspielunternehmer, Heise online. Abgerufen am 5. September 2013.
- patrick-breyer.de
- patrick-breyer.de
- Bastian Modrow: Strafanzeige gegen Patrick Breyer. In: Kieler Nachrichten. 25. Juni 2014, archiviert vom Original am 26. Juli 2014; abgerufen am 26. August 2014.
- Strafanzeige gegen Piraten. In: taz. 25. Juni 2014, abgerufen am 26. August 2014.
- Wolfgang Schmidt: Pirat veröffentlicht Polizistendaten im Internet. In: Die Welt. 26. Juni 2014, abgerufen am 26. August 2014.
- Bastian Modrow: Patrick Breyer unter Beschuss. In: Kieler Nachrichten. 9. Juli 2014, archiviert vom Original am 26. August 2014; abgerufen am 26. August 2014.
- patrick-breyer.de
- Weichert kritisiert Innenministerium (Memento vom 25. Januar 2015 im Internet Archive)
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- Kieler Landeskriminalamt soll entlastende Aussage unterdrückt und gewissenhafte Kriminalbeamte geschasst haben [ergänzt am 17.03.2019]. In: Patrick Breyer. 4. Mai 2017, abgerufen am 10. September 2019 (deutsch).
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- Landeswahlleiter des Landes Schleswig-Holstein: Vorläufige Wahlergebnisse der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2017. (PDF) Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 8. Mai 2017, abgerufen am 9. Mai 2017.
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- Patrick Breyer: Lass uns auf sie los. In: YouTube. 22. Mai 2019, abgerufen am 22. Mai 2019.
- Geheimforschung zu neuem System: Lügendetektor an der Grenze – Piratenpolitiker klagt gegen EU-Kommission. In: Spiegel Online. 22. März 2019 (Online [abgerufen am 27. März 2019]).
- Grüne Gewinner. Tagesschau, 27. Mai 2019.
- WELT: Europawahl 2019: Wahlergebnisse aller Länder, alle Sieger im Überblick. 26. Mai 2019 (Online [abgerufen am 27. Mai 2019]).
- Home | Patrick BREYER | Abgeordnete | Europäisches Parlament. Abgerufen am 9. September 2020.