Otto von Oehlschläger
Otto Karl Oehlschläger, ab 1888 von Oehlschläger, (* 16. Mai 1831 auf Gut Heiligenwalde, Provinz Ostpreußen; † 14. Januar 1904 in Charlottenburg, Provinz Brandenburg) war ein deutscher Richter. Von 1891 bis 1903 war er Präsident des Reichsgerichts. Er wird als „hochkonservativ“ beschrieben.[1]
Name und Familie
Der Name Oehlschläger bzw. Öhlschläger ist in Archiven und Internet-Einträgen in beiden Schreibweisen vorzufinden. Nach den Kösener Corpslisten ist die Schreibweise mit „Oe“ richtig. Auch das Genealogische Handbuch des Adels und Dokumente im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz verwenden sie.
Otto von Oehlschläger war der Sohn des preußischen Amtmannes Karl Oehlschläger (1801–1855), Pächter der Domäne Heiligenwalde im Kreis Preußisch Holland. Er heiratete am 24. Mai 1861 Marie Mellenthin (* 8. Februar 1840 in Ristow, Provinz Pommern; † 2. November 1930 in Berlin). Ihr Sohn war der Schriftsteller Hans von Oehlschläger (* 1862).
Leben
Ab 1850 studierte Oehlschläger an der Albertus-Universität Königsberg Rechtswissenschaft. 1851 gehörte er zu den Stiftern des Corps Baltia Königsberg.[2] Er wurde 1858 Gerichtsassessor, übernahm dann Richterstellen in Schwetz und Löbau in Westpreußen und trat 1864 in den Dienst der Staatsanwaltschaft Marienwerder. Ab 1870 wirkte er am Stadt- und Kreisgericht in Königsberg, 1874 wurde der zum Vortragenden Rat im preußischen Justizministerium ernannt. Er gehörte zu den Herausgebern der dreibändigen Preußischen Forst- und Jagdgesetze (1878–1880). Im Amt des Generalauditeurs, das er ab 1879 bekleidete, erarbeitete Oehlschläger umfangreiche Vorschläge zur Reform des prozessualen Militärstrafrechts. Er wurde 1884 Mitglied des Preußischen Herrenhauses, ein Jahr später Mitglied des Preußischen Staatsrates, Kronsyndikus und Präsident des Kammergerichts. Am 5. Mai 1888 durch Kaiser Friedrich III. in den preußischen Adelsstand erhoben,[3] wurde er 1889 Staatssekretär im Reichsjustizamt. 1890/91 war er Vorsitzender der II. BGB-Kommission. 1891 folgte er Eduard von Simson als zweiter Präsident des Reichsgerichts. Ein Augenleiden zwang ihn am 1. November 1903 – kurz nach seinem 50-jährigen Dienstjubiläum – sein Amt niederzulegen. An einer Unfallfolge starb er im darauffolgenden Jahr in Charlottenburg. Der eine Sohn war Offizier und Maler, der andere starb früh nach dem Forststudium.[4]
1886 wurde Oehlschläger in die Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin aufgenommen.
Ehrungen
- Wirklicher Geheimer Rat mit dem Titel Exzellenz
- Königlicher Kronen-Orden (Preußen) 1. Klasse
- Roter Adlerorden mit Eichenlaub 2. und 1. Klasse
- Ehrenmitgliedschaft des Corps Baltia (1888)
- Wirklicher Geheimer Oberjustizrat
- Nobilitierung im Dreikaiserjahr
- Großherzoglich Hessischer Verdienstorden
- Dr. iur. h. c. der Albertus-Universität (1894)
- Schwarzer Adlerorden (1901, Zweihundert Jahre Preußen)[4]
Literatur
- John Koch: Reichsgerichtspräsident Otto von Oehlschläger. In: Deutsche Corpszeitung, 46. Jahrgang, Nr. 9, Dezember 1929, S. 272 f.
- Hermann Pilz: Der neue Präsident des Reichsgerichts. In: Die Gartenlaube. 1891, S. 198 (Volltext [Wikisource]).
- Anonyme Mitteilung zur Pensionierung. In: Deutsche Juristen-Zeitung (DJZ), 1903, Sp. 492 f.
- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Teil B. Verlag Justus Perthes, Gotha 1933, S. 377.
- Werner Schubert: Materialien zur Entstehungsgeschichte des BGB: Einf., Biographien, Materialien. Berlin / New York 1978, S. 104 f.
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band IX, Band 116 der Gesamtreihe. C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1998, ISSN 0435-2408.
Weblinks
Einzelnachweise
- Rudolf Morsey: Die oberste Reichsverwaltung unter Bismarck 1867–1890. Münster 1957, S. 267
- Kösener Korpslisten 1910, 137/4
- A. Freiherr von Houwald: Brandenburg-Preußische Standeserhebungen und Gnadenakte für die Zeit 1873-1918. Görlitz 1939, S. 63.
- Hans Lippold: Zwei Ostpreußen standen am Anfang. Die beiden ersten Präsidenten des Reichsgerichts stammten aus Königsberg und Heiligenwalde. (PDF; 12 MB) In: Das Ostpreußenblatt, 12. Mai 1973.