Charakter (Titel)
Charakter (auch: Prädikat) war ein unbesoldeter Ehrentitel.[1]
Er wurde durch den jeweiligen Landesherren verliehen. Sowohl Beamte als auch Militärs, ebenso wie Freiberufler konnten – mit unterschiedlichen – „Charaktern“ geehrt werden.
Preußen
„Wo eine Beförderung nicht mehr in Frage kam, belohnte der Monarch seinen Diener mit dem Titel (charakterisierter) Geheimrat. Auch ergoss sich laufend ein Ordenssegen auf die ältere Beamtenschaft als sichtbares Zeichen der Belohnung für treu geleistete Dienste. Daneben erhielten ergraute Anwälte und Ärzte den Charakter Justizrat bzw. Sanitätsrat. Der Charakter Professor stand im Allgemeinen jedem Oberlehrer zu, wenn er eine Reihe von Dienstjahren aufweisen konnte, während der Mediziner nur in besonderen Fällen Professor wurde, ohne Vorlesungen zu halten.“
Noch in der Wehrmacht wurden Oberste und Generale zum Teil mit dem nächsthöheren Rang in den Ruhestand verabschiedet.[3]
Beim Militär
„… war die Charakterisierung vor allem als Ehrung für verdiente Offiziere bei ihrer Verabschiedung gedacht, konnte aber auch bei Offizieren angewendet werden, die in Dienststellungen mit geringeren Anforderungen im aktiven Dienst gehalten wurden, ohne dass sie hier noch für eine Beförderung in Frage gekommen wären … Rechtlich war die Charakterisierung keine Beförderung; dem betreffenden Offizier wurde lediglich die Bezeichnung und die Uniform des höheren Dienstgrades verliehen, während das Gehalt oder die Pension unverändert blieben. In der Dienstaltersliste rangierten charakterisierte Offiziere hinter den patentierten Offizieren des betreffenden Dienstgrades.“
„Der Begriff der Charakterisierung stammt aus dem Verwaltungsrecht und wurde auch für Beamte verwendet, im Kaiserreich dann allerdings mit rückläufiger Tendenz. ‚Charakter‘ wurde eher zum militärischen, ‚Titel‘ zum zivilen Begriff, im Gegensatz zum österreichischen Sprachgebrauch, wo (zumindest bis 1938) die ‚Titulierung‘ der deutschen ‚Charakterisierung‘ entsprach.“
Der Titel „Deutscher Kaiser“ wurde von Wilhelm I. noch als Charaktermajor angesehen, weil er wie der gewählte Präsident einer Republik primus inter pares und nicht der Angehörige eines höheren Standes sein sollte.[2]
Beispiele
- Sanitätsrat – niedergelassene Ärzte
- Geh. Sanitätsrat – Kliniker[4]
- Kanzleirat – mittlere Beamte, z. B. Sekretäre
- Professoren – Oberlehrer, Gymnasiallehrer[5]
- Geh. Regierungsrat – Verwaltungsbeamte
- Geheimrat mit dem Rang der Räte 3. Klasse
- Wirkl. Geh. Oberregierungsrat mit dem Rang der Räte 1. Klasse[6]
- Geh. Kriegsrat[7]
- Geh. Baurat – bedienstete Ingenieure und Architekten[8]
- Hauptmann der Landwehr – häufige Ehrung akademischer Kriegsteilnehmer (1870/71)
Abschaffung
In der Weimarer Republik gab es weder Geheimräte noch Justiz- oder Sanitätsräte in den freien Berufen. In der Unterrichtsverwaltung wurden aus Oberlehrern Studienräte. Auch der Charakter Professor wurde nicht mehr in der alten Weise verliehen.[2]
Siehe auch
Literatur
- Karsten Uhde: Von Accesisten, Probatoren und Zahlmeistern. Bezeichnung für das Verwaltungspersonal in Hessen-Kassel um 1800. In: Archivnachrichten 21/1 (2021), S. 40–44.
Einzelnachweise
- Uhde, S. 42.
- Siegfried Schindelmeiser: Die Albertina und ihre Studenten 1544 bis WS 1850/51 und Die Geschichte des Corps Baltia II zu Königsberg i. Pr. (1970–1985). Erstmals vollständige, bebilderte und kommentierte Neuausgabe in zwei Bänden mit einem Anhang, zwei Registern und einem Vorwort von Franz-Friedrich Prinz von Preussen, herausgegeben von Rüdiger Döhler und Georg von Klitzing, München 2010, ISBN 978-3-00-028704-6; S. 116
- Charakter. Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. 1793, zeno.org
- z. B. Eugen Hahn
- z. B. Ottomar Cludius, John Koch, Albert Zweck
- z. B. Karl von Gamp-Massaunen
- z. B. Johann Georg Scheffner
- z. B. Friedrich Krause