Karl Gutbrod
Karl Konrad Gutbrod (* 10. März 1844 in Stuttgart; † 17. April 1905 in Leipzig) war ein deutscher Jurist.
Ab 1876 war er als Kreisrichter im württembergischen Justizdienst tätig. Ab 1877 war er als Regierungsrat zunächst Hilfsarbeiter im Reichsjustizamt. Ab 1880 war er Vortragender Rat und später Wirklicher Geheimer Rat. Im Jahr 1892 wurde Gutbrod zum Direktor des Reichsjustizamtes ernannt. Während seiner Dienstzeit war er dort u. a. an der Ausarbeitung des BGB und des HGB beteiligt. Als Anerkennung der hierdurch erworbenen Verdienste verlieh ihm die Universität Tübingen die Ehrendoktorwürde. Im Jahr 1895 wurde er zum stellvertretenden Bevollmächtigten Preußens beim Bundesrat ernannt. Im Jahr 1902 wurde er zum wirklichen Geheimrat ernannt. Von 1. November 1903 bis zu seinem Tod war Gutbrod Präsident des Reichsgerichts. Mit seinem Amtsantritt verband sich die Hoffnung, für eine Arbeitsentlastung des Reichsgerichts einzutreten und praxisnahe Gerichtsentscheidungen zu treffen. Er konnte diese Hoffnungen nicht erfüllen, da er noch nicht einmal zwei Jahre nach seinem Amtsantritt verstarb.
Literatur
- Anonyme Mitteilung zum Amtsantritt bzgl. Karl Gutbrod in Deutsche Juristen-Zeitung (DJZ) 1903, Sp. 492f..
- Anonymer Nachruf bzgl. Karl Gutbrod in DJZ 1905, Sp. 442f..
- Dr. Adolf Lobe, Senatspräsident am Reichsgericht i. R.: Fünfzig Jahre Reichsgericht, Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin und Leipzig, 1929, Seite 339
- Frank Raberg: „Karl Konrad von Gutbrod, Präsident des Reichsgerichts in Leipzig, 1844-1905“, in: Gerhard Taddey/Rainer Brüning (Hrsg.): Lebensbilder aus Baden-Württemberg, Band 23, 2010, S. 216ff.
- Gutbrod. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1911, S. 739.