Oppenrod

Oppenrod ist ein Ortsteil der Gemeinde Buseck im mittelhessischen Landkreis Gießen mit rund 1000 Einwohnern. Bekannt geworden ist Oppenrod durch den Kart-Verein Oppenrod, der die Motorsportarena Stefan Bellof besitzt und betreibt.

Oppenrod
Gemeinde Buseck
Höhe: 220 m ü. NHN
Fläche: 3,11 km²[1]
Einwohner: 1021 (31. Dez. 2018)[1]
Bevölkerungsdichte: 328 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Oktober 1971
Eingemeindet nach: Großen-Buseck
Postleitzahl: 35418
Vorwahl: 06408

Geschichte

Historische Namensformen

In erhaltenen Urkunden wurde Oppenrod unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[2]

  • Openrode, iuxta (1245) [Urkundenbuch des Klosters Arnsburg 3, Nr. 43]
  • Opperode, von (1352) [Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei 2, Nr. 874]
  • Oppenrade, zu (1405) [Urkundenbuch des Klosters Arnsburg 3, Nr. 1148]

Von den Anfängen bis zur Gebietsreform in Hessen

Die älteste erhalten gebliebene Erwähnung von Oppenrod unter dem Namen Openrode im Urkundenbuch des Klosters Arnsburg stammt aus dem Jahr 1245.[2]

Die Evangelische Kirche Oppenrod geht im Kern auf das Mittelalter zurück und erhielt durch Umbauten und Erweiterungen in den Jahren 1785 und 1977 ihre heute maßgebliche Gestalt.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über das Busecker Tal:

„Busecker Thal (L. Bez. Giessen) Landstrich. Das Busecker Thal besteht aus 9 Orten: Altenbuseck, Großenbuseck, Albach, Beuern, Bersrod, Burkhardsfelden, Oppenrod, Reißkirchen und Rödchen, die zusammen 5675 Einwohner haben. – Die Vierer und Ganerben von Buseck kamen 1332 unter landgräfliche Gerichtsbarkeit. Sie haben aber niemals als Landsassen, sondern als unmittelbare Reichssassen angesehen seyn wollen. Im Jahr 1547 entstanden darüber große Streitigkeiten, und in dem 1576 erfolgten Vergleich erkannten zwar die Einwohner die landesfürstliche Hoheit des Landgrafen an, aber von dem Landgrafen wurde die Gerichtsbarkeit der von Buseck als ein unbestrittenes kaiserliches Lehen anerkannt. Neue Steitigkeiten veranlaßten 1706 den kaiserlichen Reichshofrath, den Vergleich aufzuheben, und das Busecker Thal für ein unmittelbares kaiserliches Lehen zu erklären, die Andersgesinnten mit 50 Mark löthigen Geldes als Strafe zu belegen, und die Aufrechthaltung dieses Beschlusses mehreren benachbarten Reichsständen zu übertragen. Hierauf wandte sich der Landgraf an die Reichsversammlung zu Regensburg, worauf 1725 dem Hause Hessen-Darmstadt die Geichtsbarkeit, nebst der Lehensherrlichkeit, als eine beständige kaiserliche Commission aufgetragen, und der Vergleich von 1576 bestätigt wurde. Im Jahr 1827 hat die Freiherrliche Familie von Buseck die ihr zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit im Busecker Thal an den Staat abgetreten.“[3]

sowie über Oppenrod:

„Oppenrod (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 112 St. von Giessen und gehört der Freiherrl. Familie von Buseck, hat 1 Kirche, 41 Häuser und 222 Einwohner, die außer 1 Katholiken evangelisch sind. Im Jahr 1827 hat die Familie von Buseck die ihr zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abgetreten.“[4]

Gebietsreform

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Oppenrod am 1. Oktober 1971 auf freiwilliger Basis in die Gemeinde Großen-Buseck eingemeindet, die ihrerseits am 1. Januar 1977 durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen mit den Gemeinden Beuern und Alten-Buseck zur Gemeinde Buseck zusammengeschlossen wurde.[5] Für die ehemals eigenständigen Gemeinden von Buseck wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Oppenrod lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[2][7][8]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Oppenrod das „Patrimonialgericht der Freiherren zu Buseck“ in Großen-Buseck zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Aber erst ab 1827 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit durch das „Landgericht Gießen“ im Namen der Freiherren ausgeübt. Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[13]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört.[14] Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“ der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen des Amtsgerichts Gießen, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerzahlen

 1577:076 Hausgesesse[2]
 1630:09 zweispännige, 10 einspännige Ackerleute, 7 Witwen, 3 Vormundschaften[2]
 1669:288 Seelen[2]
 1742:02 Geistlische/ Beamte, 86 Untertanen, 14 Junge Mannschaften, 9 Beisassen/Juden[2]
 1800:156 Einwohner[9]
 1806:167 Einwohner, 37 Häuser[11]
 1829:222 Einwohner, 41 Häuser[4]
 1867:295 Einwohner, 60 Häuser[15]
Oppenrod: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2018
Jahr  Einwohner
1800
 
156
1806
 
167
1834
 
242
1840
 
270
1846
 
279
1852
 
312
1858
 
303
1864
 
303
1871
 
297
1875
 
311
1885
 
315
1895
 
311
1905
 
311
1910
 
324
1925
 
328
1939
 
384
1946
 
569
1950
 
542
1956
 
460
1961
 
474
1967
 
535
1980
 
?
1990
 
?
2003
 
1.107
2011
 
978
2018
 
1.021
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[2]; Gemeinde Buseck:[16]; Zensus 2011[17]

Einwohnerstruktur

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Oppenrod 978 Einwohner. Darunter waren 27 (2,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 183 Einwohner unter 18 Jahren, 393 zwischen 18 und 49, 234 zwischen 50 und 64 und 165 Einwohner waren älter.[17] Die Einwohner lebten in 390 Haushalten. Davon waren 90 Singlehaushalte, 117 Paare ohne Kinder und 144 Paare mit Kindern, sowie 27 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 69 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 273 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[17]

Religionszugehörigkeit

 1830:221 evangelische, ein katholischer Einwohner[2]
 1961:392 evangelische (= 82,7 %), 42 katholische (=8,9 %) [2]

Erwerbstätigkeit

 1961:Erwerbspersonen: 104 Land- und Forstwirtschaft, 90 Produzierendes Gewerbe, 31 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 22 Dienstleistungen und Sonstiges.[2]

Literatur

  • Verein 750 Jahre Oppenrod: Oppenrod 1245–1995. Geschichten aus der Geschichte eines Dorfes. Oppenrod 1995
  • Literatur über Oppenrod nach Stichwort nach GND In: Hessische Bibliographie

Einzelnachweise

  1. Buseck in Zahlen In: Webauftritt der Gemeinde Buseck. Abgerufen im November 2021.
  2. Oppenrod, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  3. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 46 (Online bei google books).
  4. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 228 (Online bei google books).
  5. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  6. Hauptsatzung. (PDF; 256 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Buseck, abgerufen im November 2021.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
  9. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 182 (Online in der HathiTrust digital library).
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (Online bei google books).
  11. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 222 (Online in der HathiTrust digital library).
  12. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 414 (online bei Google Books).
  13. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  14. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  15. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 68 (Online bei google books).
  16. Einwohnerzahlen der Gemeinde Buseck (Webarchiv): 2003, ab 2016.
  17. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 4 und 44;.
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