Offshore-Windpark Butendiek
Butendiek (plattdeutsch: „außendeichs“, auf der Seeseite des Deichs) ist ein Offshore-Windpark in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, ca. 35 km vor der Westküste des nördlichen Schleswig-Holsteins. Der Bau des Windparks mit 80 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Siemens SWT-3.6-120 mit jeweils 3,6 MW Nennleistung begann im Frühjahr 2014 westlich der Insel Sylt.[1] Am 11. Juni 2015 wurde die 80. Windenergieanlage errichtet. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits mehr als die Hälfte alle Anlagen in Betrieb genommen. Die vollständige Inbetriebnahme fand im August 2015 statt.[2]
Windpark Butendiek | |||
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Lage | |||
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Koordinaten | 54° 54′ 0″ N, 7° 45′ 0″ O | ||
Land | Deutschland | ||
Gewässer | Nordsee | ||
Daten | |||
Typ | Offshore-Windpark | ||
Primärenergie | Windenergie | ||
Leistung | 288 Megawatt | ||
Eigentümer | Marguerite Fund, Siemens Financial Services, IP, PKA, CDC Infrastructure, ewz, WPD | ||
Betreiber | OWP Butendiek GmbH & Co. KG | ||
Betriebsaufnahme | 2015 | ||
Gründung | Monopile | ||
Turbine | 80× Siemens SWT-3.6-120 | ||
Eingespeiste Energie pro Jahr | 1260 GWh | ||
Website | www.owp-butendiek.de | ||
Stand | April 2020 |
Geschichte
Am 26. September 2000 stellte die OSB Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH & Co. KG mit Sitz in Husum den Antrag zum Bau und Betrieb von 80 Windenergieanlagen (WEA). Mit Bescheid vom 18. Dezember 2002 wurden der Bau und Betrieb des Windparks vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf Grundlage der Seeanlagenverordnung genehmigt.[3] Butendiek ist der zweite deutsche Offshore-Windpark, nach alpha ventus im Jahr zuvor, der vom BSH genehmigt wurde.
Die Projektgesellschaft OSB Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH & Co. KG ging 2007 eine von ihr so bezeichnete „strategische Partnerschaft“ mit dem irischen Unternehmen Airtricity ein.[4] Im Jahr 2008 übernahm die Scottish and Southern Energy (SSE) Airtricity. Im April 2009 erhöhte die britische Regierung die Vergütung des Offshore-Stroms, indem zwei statt wie bislang ein Zertifikat pro erzeugter Megawattstunde erteilt wurde. Ein Zertifikat entspricht etwa 3 Cent pro kWh. Da dies eine interessantere Alternative für den Betreiber SSE für Windparks in Großbritannien darbot, zog sich SSE aus dem Projekt zurück.
Durch diesen Umstand verzögerte sich der Baubeginn erheblich. Ziel der Projektgesellschaft war es ursprünglich den Offshore-Bürgerwindpark bis 2012 fertigzustellen.
Aufgrund von Finanzierungsproblemen hat die OSB Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH & Co. KG entschieden, das Projekt an das auf Windenergie spezialisierte Projektentwicklungsunternehmen WPD aus Bremen zu veräußern. WPD plante den Baubeginn für den Windpark für 2013.[1][5] Die Investitionssumme lag bei 1,3 Mrd. Euro.[6]
Im Februar 2013 wurde die Gesamtfinanzierung abgeschlossen und Anteile des Windparks wurden an neue Gesellschafter verkauft:
- Marguerite Fund
- Siemens Financial Services
- Industriens Pension (IP)
- Pensionskassernes Administration (PKA)
- CDC Infrastructure
- Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
- WPD
Die feierliche Inbetriebnahme fand am 8. September 2015 in Anwesenheit von u. a. Robert Habeck, Martin Günthner, Jürgen Trittin in Husum statt.[7]
Bauverlauf
Die Fertigung der Komponenten sollte 2013 starten. Siemens Windenergie wurde der Auftrag über die Lieferung von 80 Windenergieanlagen vom Typ SWT-3.6-120 (Nennleistung 3,6 MW) mit Fernüberwachung erteilt.[8] Die Fundamente lieferte die niederländische Firma Ballast Nedam.
Damit der Bau im vorgesehenen Baufeld beginnen konnte, wurde zum 1. März 2014 eine Sicherheitszone mit 500 m Abstand um die vorgesehenen Standorte der äußeren Windenergieanlagen eingerichtet.[9][10] Die Monopile-Fundamente wurden bis zum Spätsommer 2014 eingebracht. 40 der Zwischenstücke zwischen Fundament und Windenergieanlage (Transition Pieces) wurden in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) zusammengebaut und ab Juni 2014 von dort auf dem Wasserweg durch den Nord-Ostsee-Kanal zum dänischen Esbjerg geschleppt, das als Montage- und Ausrüstungshafen dient.[11] Bereits ab Herbst 2014 wurden die bis dahin aufgebauten Windenergieanlagen sukzessive in Betrieb genommen, die Fertigstellung des Windparks erfolgte im Sommer 2015.
Die in Antwerpen angefertigte Umspannplattform wurde im Sommer 2014 vom Schwimmkran Rambiz auf das zuvor errichtete Jacket-Fundament gestellt. Das in Italien von Prysmian hergestellte Hochspannungs-Seekabel, das die Umspannplattform mit der Konverterplattform SylWin alpha verbinden sollte, versank im Juli 2014 beim Kentern einer Barge auf der Fahrt von Neapel zur Nordsee im Mittelmeer.[12]
Anfang Februar 2015 waren 24 der 80 Windenergieanlagen in Betrieb.[6] Am 11. Juni 2015 wurde die 80. WEA installiert.
Netzanbindung
Die 80 Windenergieanlagen sind auf 33 kV Mittelspannungsebene mit der Umspannplattform im Windpark verbunden, die den Strom auf Hochspannung von 155 kV transformiert. Von dort aus wird der Strom gebündelt über ein Dreiphasenwechselstrom-Seekabel zur Konverter-Plattform SylWin alpha übertragen. Die Netzanbindung zum Land wird vom Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO per Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) durchgeführt. Die Konverter-Plattform ist per See- und Erdkabel (160 und 45 km) mit der landseitigen Konverterstation Büttel verbunden, die wieder Drehstrom erzeugt. Das SylWin1 genannte HGÜ-System ist für 864 MW ausgelegt und ging 2015 in Betrieb.[13] Dort schließen auch die Offshore-Windparks DanTysk und Sandbank an.
Betrieb
Mit der technischen Betriebsführung wurde die Deutsche Windtechnik, ein Unternehmen der wpd-Gruppe, beauftragt.[14]
Kritik
Die Windkraftanlagen befinden sich im Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht, im FFH-Gebiet Sylter Außenriff sowie im Naturschutzgebiet Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht. Zum Zeitpunkt der Genehmigung war eine Gebietsausweisung durch das Bundesamt für Naturschutz zwar vorgeschlagen aber noch nicht erfolgt.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fürchtet negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt, Vogelarten (insbesondere Seetaucher) und die dort lebenden Schweinswale, Seehunde und Kegelrobben.[15] Gegen die Genehmigung des Windparks legte der NABU Klage ein. Die Klage wurde als unzulässig aufgrund fehlender Klagebefugnis abgewiesen.[16] Dieses Urteil wurde rechtskräftig.[17]
Die Klage der Gemeinde Sylt, die negative Auswirkungen auf den Tourismus und Verschmutzungen befürchtet, blieb bis zum Bundesverfassungsgericht erfolglos.[18] Auch die Klage von Betrieben der Hochseefischerei, die negative Auswirkungen auf den Schiffsverkehr befürchten, blieb ohne Erfolg.[19]
In einem anderen Verfahren begehrt der NABU vom BSH auf Grundlage des Umweltschadensgesetzes die Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen. Diese Klage hatte zunächst keinen Erfolg.[20] Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen.[21] Die Revision hatte dagegen teilweise Erfolg: Der Begriff der Meeresumwelt ist weit auszulegen und schließt den Vogelschutz ein. Gefahren für die Meeresumwelt, die sich aus den Auswirkungen eines ordnungsgemäßen Betriebs der Windkraftanlagen ergeben und sich in Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Art niederschlagen, können Anlass für eine zeitlich beschränkte Betriebsuntersagung auf Grundlage der Seeanlagenverordnung sein.[22] Das Umweltschadensgesetz ist insoweit subsidiär. Die neuen Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Windparks auf die Seetaucher in ihrem Habitat sind noch einmal vom OVG Hamburg zu bewerten. Eine vorläufige Untersagung des Betriebs ist auch Jahre nach der Errichtung des Windparks nicht ausgeschlossen (Stand Mitte 2021).
Darüber hinaus begehrt der NABU in einem weiteren Verfahren vom Bundesamt für Naturschutz die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz mit der Begründung, dass durch die Windkraftanlagen ein nicht mehr umkehrbarer relevanter Lebensraumverlust für die Vogelarten Sterntaucher und Prachttaucher drohe. Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen.[23] Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen.[24]
Nach weitestgehender Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel, legt der NABU im März 2019 schriftlich Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.[25]
Siehe auch
Weblinks
- Fotomontage zur Sichtbarkeit vom Sylter Strand
- Besichtigung des Off Shore Windparks Butendiek auf YouTube, 11. Juni 2018, abgerufen am 6. April 2020.
- Offshore Windpark Butendiek - Bau & Technologie. auf YouTube, 10. September 2015, abgerufen am 6. April 2020.
- Windpark Butendiek. auf YouTube, 16. April 2014, abgerufen am 6. April 2020.
Einzelnachweise
- butendiek.de (Memento vom 26. Oktober 2012 im Internet Archive)
- Offshore-Windpark Butendiek komplett in Betrieb. In: Focus, 4. August 2015, abgerufen am 4. August 2015
- Butendiek Genehmigungsbescheid. (PDF) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, 18. Dezember 2002, abgerufen am 20. April 2020.
- butendiek.de Newsletter Juli 2007 (Memento vom 26. Oktober 2012 im Internet Archive)
- wpd.de (Memento vom 21. Oktober 2012 im Internet Archive)
- wpd offshore: Butendiek speist ersten Windstrom ein. In: IWR, 5. Februar 2015, abgerufen am 12. Februar 2015
- Lars Peters: Butendiek offiziell am Netz. Ein Offshore-Windpark der Superlative. In: Husumer Nachrichten. 9. September 2015, abgerufen am 6. April 2020.
- Siemens liefert 80 Anlagen für Windpark Butendiek. In: Hansa. Heft 4/2013, Sonderteil Wind & Maritim, S. 17
- NfS 08/14 vom 21. Februar 2014, Teil 4, Mitteilungen, S. 4.2
- Deckblatt vom 14. Februar 2014 zur Seekarte 103 (Memento vom 21. Januar 2015 im Internet Archive)
- Frank Binder, Peter Kleinort: SFK hilft bei Offshore-Überführungen. In: Täglicher Hafenbericht vom 11. Juni 2014, S. 1
- Barge sinkt vor Sardinien. In: Täglicher Hafenbericht vom 10. Juli 2014, S. 4
- TenneT: SylWin1. Abgerufen am 6. April 2020.
- Offshore Referenz-Projekte. Deutsche Windtechnik, abgerufen am 6. April 2020.
- Cornelius Detloff: Offshore-Windpark Butendiek: Erheblicher Umweltschaden in einem Vogelschutzgebiet. In: nabu.de. Abgerufen am 25. September 2021.
- VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003, 19 K 2474/2003
- OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2004, 1 Bf 113/04
- BVerfG, Beschluss vom 12. November 2009, 2 BvR 2034/04
- BVerfG, Beschluss vom 26. April 2010, 2 BvR 2179/04
- VG Hamburg, Urteil vom 18. September 2015, 7 K 2983/14
- OVG Hamburg, Urteil vom 8. April 2019, 1 Bf 200/15
- BVerwG, Urteil vom 29. April 2021, 4 C 2.19
- VG Köln, Urteil vom 29. November 2016, 2 K 6873/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. März 2021, 21 A 49/17
- Leif Miller: Beschwerde wegen Nichtbeachtung des EU-Naturschutzrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. (PDF) In: nabu.de. 20. März 2019, abgerufen am 6. April 2020.