Ober-Florstadt
Ober-Florstadt ist ein Stadtteil von Florstadt im hessischen Wetteraukreis.
Ober-Florstadt Stadt Florstadt | |
---|---|
Höhe: | 126 (121–128) m ü. NHN |
Fläche: | 3,57 km²[1] |
Einwohner: | 886 (31. Dez. 2015)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 248 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. Juli 1970 |
Postleitzahl: | 61197 |
Vorwahl: | 06035 |
Geografische Lage
Durch das Dorf führt die Bundesstraße 275. Am Ortsrand fließt die Nidda vorbei.
Geschichte
Besiedelt wurde der Ort wahrscheinlich schon zum Ende des 1. Jahrhunderts, als der Limes gebaut wurde. Südlich der heutigen Ortschaft befand sich das Kastell Ober-Florstadt. Im 8. Jahrhundert wurde Florstadt im Lorscher Codex genannt. 1365 wurde der Ort befestigt.
Der Ort gehörte zur Ganerbschaft Staden, an der die Reichsburg Friedberg (13⁄57), die Grafen zu Isenburg-Büdingen (12⁄57) und die Freiherren Löw von und zu Steinfurth (32⁄57) Anteile hatten. 1806 kam Ober-Florstadt im Zuge der Mediatisierung an das Großherzogtum Hessen.[1] Bei der Auflösung der Ganerbschaft durch eine Realteilung 1819 kam Ober-Florstadt an die Freiherren Löw von und zu Steinfurth.[3] Diese übernahmen damit auch die Patrimonialgerichtsbarkeit, die zunächst ihr Patrimonialgericht Steinfurth ausgeübte. 1822 wurden die Patrimonialgerichte der Familie aufgelöst. Deren Verwaltungsfunktionen übernahm der staatliche Landratsbezirk Butzbach, die Rechtsprechung übernahm das neu eingerichtete Landgericht der Freiherren von Löw mit Sitz in Friedberg.[4] Dieses bestand aber keine drei Jahre, bevor die Löw zu Steinfurth es in das Landgericht Friedberg eingliedern ließen.[5] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[6] So ersetzte das Amtsgericht Friedberg das Landgericht Friedberg.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten am 1. Juli 1970 die bis dahin selbständigen Gemeinden Nieder-Florstadt und Ober-Florstadt freiwillig zur neuen Gemeinde „Florstadt“.[7]
Kulturdenkmäler
Einzelnachweise
- Ober-Florstadt, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 8. November 2017). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- „Einwohner Statistik“ im Internetauftritt der Stadt Florstadt, abgerufen im August 2016.
- L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 56.
- Die Vereinigung der beiden bisherigen Löwischen Patrimonialgerichte in ein Landgericht betr. vom 13. November 1822. In: Großherzogliches Ministerium des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. 36, S. 520 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,6 MB]).
- Die Übertragung der die Justiz-Verwaltung betreffenden Gerechtsame der Freiherrlichen Familie von Löw von und zu Steinfurt an den Staat betreffend vom 22. September 1825. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 29. September 1825, S. 401.
- §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
- Zusammenschluß der Gemeinden Nieder-Florstadt und Ober-Florstadt im Landkreis Friedberg zur neuen Gemeinde „Florstadt“ vom 11. Juni 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 26, S. 1300, Punkt 1225 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 7,6 MB]).
Weblinks
- Chronik der Stadtteile: Nieder- und Ober-Florstadt im Internetauftritt der Stadt Florstadt
- Ober-Florstadt, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Literatur über Ober-Florstadt In: Hessische Bibliographie[1]
- Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!