Nichtraucherschutzgesetze in der Schweiz

Nichtraucherschutzgesetze i​n der Schweiz g​ibt es a​uf Bundes- u​nd Kantonsebene.

Bundesebene

In d​er Schweiz g​ilt seit 1. Mai 2010 d​as Bundesgesetz z​um Schutz v​or Passivrauchen. Alle geschlossenen Räume müssen rauchfrei sein, w​enn sie öffentlich zugänglich s​ind oder mehreren Personen a​ls Arbeitsplatz dienen. Erlaubt bleibt d​as Rauchen i​n abgetrennten, bedienten Raucherräumen, i​n Raucherbetrieben b​is maximal 80 m² Fläche, i​m Freien u​nd in privaten Haushalten.[1]

Öffentliche Verkehrsmittel s​ind bereits s​eit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei, i​n Teilen d​er meisten Bahnhöfe d​arf aber weiterhin geraucht werden. Das Rauchverbot g​ilt auch für internationale Züge, w​enn sie i​n der Schweiz fahren, w​ie auch für international verkehrende Züge m​it Schweizer Rollmaterial i​m Ausland.

Die Kantone dürfen strengere Vorschriften erlassen. In 15 Kantonen i​st der Nichtraucherschutz strenger geregelt, d​ie kantonalen Gesetze bleiben deshalb geltend für: Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Uri, Waadt, Wallis u​nd Zürich.[2]

Begrenzter Nichtraucherschutz: Raucherlokal im Thurgau

In e​iner Umfrage i​m Auftrag d​er Krebsliga Schweiz, d​ie im November 2005 durchgeführt wurde, plädierten d​rei von v​ier Schweizer Bürgern für e​in allgemeines Rauchverbot i​n öffentlichen Räumen. Zwei v​on drei befragten Schweizern wollen e​in solches Rauchverbot a​uch auf a​lle Cafés u​nd Restaurants ausgeweitet sehen. In d​en kantonalen Volksabstimmungen g​ab es m​eist eine s​ehr deutliche Mehrheit für e​in (strenges) Rauchverbot, s​o z. B. a​m 27. September 2009 i​n Genf, w​o über 81 % für d​as Rauchverbot stimmten. Der Gastronomieverband GastroSuisse, d​er grösste gastgewerbliche Arbeitgeberverband i​n der Schweiz, d​er sich z​uvor schon l​ange gegen e​in Rauchverbot ausgesprochen hatte, s​etzt sich n​un ein für «bediente Fumoirs u​nd eigentliche Raucherbetriebe». Der Verband appelliert a​n die Mitglieder, w​o immer möglich rauchfreie Bereiche einzurichten, s​tatt unmissverständlich e​ine Politik für rauchfreie Gastrobetriebe z​u verfolgen. Hotel & Gastro Union, d​ie führende Organisation für Arbeitnehmer i​m Schweizer Gastgewerbe, hingegen fordert e​inen umfassenden Gesundheitsschutz v​or Passivrauchen für a​lle Arbeitnehmenden s​owie gleiche Regeln o​hne Ausnahmen für a​lle Gastrobetriebe.

Der Begriff „Rauchverbot“ w​urde in d​er Deutschschweiz z​um Wort d​es Jahres 2006 gewählt.

Am 23. September 2012 stimmten 66 Prozent d​er Stimmbürger g​egen die bundesweite Volksinitiative "Schutz v​or Passivrauchen", welche d​as Rauchverbot i​n der gesamten Schweiz einheitlich a​uf das Niveau d​er strengsten Kantone h​eben wollte. Auch d​ie Mehrheit d​er Nichtraucher lehnte d​ie geplanten Verschärfungen ab. Somit bleiben d​ie unterschiedlich strengen Ausnahmeregelungen i​n den Kantonen weiter bestehen.[3]

Kantone

Das Bundesgesetz s​etzt minimale Anforderungen z​um Schutz v​or Passivrauchen u​nd sieht vor, d​ass die Kantone weitergehende Regelungen z​um Schutz d​er Gesundheit erlassen dürfen. Per 1. Januar 2011 h​aben 15 Kantone beschlossen, Raucherbetriebe z​u verbieten. In a​cht Kantonen i​st in d​en Raucherräumen k​eine Bedienung zugelassen.[4]

Rauchverbote der Kantone in der Gastronomie:[4]
  • Unbediente Raucherräume erlaubt (Raucherbetriebe verboten)
  • Bediente Raucherräume erlaubt (Raucherbetriebe verboten)
  • Bediente Raucherräume und Raucherbetriebe (bis 80 m²) erlaubt
  • Kanton
    Kanton Aargau Aargau
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Aargau trat am 1. Mai 2010 das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Es gibt keine weiterführende kantonale Gesetzgebung. Somit ist das Rauchen in allen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen sowie in allen Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen verboten. In Unternehmen sind Raucherräume zugelassen wenn sie abgetrennt, ausreichend belüftet und als Raucherraum gekennzeichnet sind, und nicht als Durchgang in andere Räume dienen und über selbstschliessende Türen verfügen. Auch in Gastronomiebetrieben sind Raucherräume zugelassen, wenn diese weniger als ein drittel Gesamtfläche der Ausschankräume betragen, und die Mitarbeiter eine schriftliche Zustimmung zur Arbeit in diesen Räumlichkeiten erbracht haben. Raucherlokale können unter der Bedingung geführt werden, das sie höchstens 80 Quadratmeter bediente Fläche besitzen und beim Amt für Verbraucherschutz als Raucherlokal angemeldet wurden.[5]
    Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Appenzell Ausserrhoden trat am 1. Mai 2010 das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Das Kantonale Gesundheitsgesetz verbietet des Weiteren Raucherlokale. Abgetrennte Raucherräume sind, unter der Bedingung, dass sie die Anforderungen des Bundesgesetzes erfüllen, zugelassen.[6][7]
    Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Appenzell Innerrhoden trat am 1. Mai 2010 das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Es gibt keine weiterführende kantonale Gesetzgebung.
    Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Basel-Landschaft ist ein per Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit 65 Prozent Ja-Stimmen durchgesetztes Rauchverbot (unbediente Rauchräume erlaubt) am 1. Mai 2010 in Kraft getreten. Des Weiteren sind Raucherlokale abgeschafft worden.[8]
    Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im September 2008 wurde bei einer Abstimmung im Kanton Basel-Stadt eine Initiative gutgeheissen, die ein Rauchverbot fordert. Es darf nur noch in unbedienten, abgetrennten Räumen geraucht werden. Das entsprechende Gesetz ist am 1. April 2010 in Kraft getreten. Jedoch haben sich einige gastronomische Betriebe zum Verein „Fümoar“ zusammengeschlossen. In ihren Lokalitäten darf weiterhin geraucht werden, da nur Mitglieder sie betreten dürfen. Am 27. November 2011 ist eine Volksinitiative gescheitert, die das Gesetz vom 1. April 2010 lockern wollte: Der Unterschied belief sich auf 212 Stimmen bzw. 0,46 %.[9] Im Jahr 2012 entschied ein Bundesgericht das Fümoar-Lokale gegen das Rauchverbot für Gastbetriebe verstossen würde und es sich um eine Umgehung der Kantonalen Gesetzgebung handelt. Das Bundesgericht argumentierte ausserdem, das die Bestimmungen des Kantonalen Rauchverbotes durch eine Volksinitiative erneut hinterfragt werden könne.[10][11][12]
    Kanton Bern Bern
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Bern gilt seit dem 1. Juli 2009 ein Rauchverbot in der Gastronomie (Bars und Restaurants, sowie Raucherlokale). Bediente Raucherräume sind allerdings erlaubt.[13]
    Kanton Freiburg Freiburg
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Freiburg trat am 1. Januar 2010 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Raucherräume ohne Bedienung sind erlaubt, werden aber nur von einer Minderheit der Wirte genutzt.[14]
    Kanton Genf Genf
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Genf wurde nach langem hin und her – mehrere Volksabstimmungen und Gerichtsverhandlungen – das Rauchverbot für Gaststätten angenommen. Bereits im März 2008 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Verfassungsinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» (ohne Rauchräume) mit 80 Prozent Jastimmen angenommen. Am 27. September 2009 lehnten die Stimmberechtigten mit 82 Prozent der Stimmen das Referendum gegen das «Gesetz über das Rauchverbot in den öffentlichen Räumen» (mit Rauchräumen) ab. Im Jahr 2013 wurde ein absolutes Rauchverbot im Park der World Health Organization eingeführt.[15]
    Kanton Glarus Glarus
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Kanton Glarus: Der Regierungsrat beantragte Mitte September 2009 dem Parlament, der Landsgemeinde 2010 bezüglich Passivrauchschutz die Bundesregelung vorzuschlagen. Die Kompetenz zur Bewilligung von Rauchbetrieben soll bei den Gemeinden liegen. Damit widersetzte sich der Regierungsrat besonders auch dem Memorialsantrag eines Bürgers zuhanden der Landsgemeinde betreffend rauchfreie Restaurants nach dem Tessiner Modell. Die Landsgemeinde 2010 beschloss allerdings die Annahme der Bundeslösung.[16]
    Kanton Graubünden Graubünden
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Graubünden nahmen die Stimmberechtigten im November 2007 ein Rauchverbot an, mit knapp 75 % Ja-Stimmen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. März 2008 in Kraft. Das Gesetz erlaubt abgetrennte und gekennzeichnete Raucherräume. Des Weiteren ist das Rauchen im Innen- und Aussenbereich von Schularealen und Schulsportanlagen sowie von Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche verboten.[17]
    Kanton Jura Jura
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Jura sprach sich das Parlament im September 2009 mit 36 zu 12 Stimmen gegen eine Motion aus, die ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen gefordert hatte. Am 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Somit gelten nur die Mindeststandards des Bundesgetztes. Abgetrennte (bediente) Raucherräume, und Raucherlokale sind zugelassen.[18]
    Kanton Luzern Luzern
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Luzern wurde die «Motion über ein Rauchverbot in Gaststätten, Bars, Cafés und Diskotheken und anderen öffentlichen Räumen» an den Regierungsrat überwiesen (Rauchräume erlaubt). Am 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Somit gelten nur die Mindeststandards des Bundesgetztes. Abgetrennte (bediente) Raucherräume, und Raucherlokale sind zugelassen.[19]
    Kanton Neuenburg Neuenburg
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Neuenburg gilt seit dem 1. April 2009 ein Rauchverbot in der Gastronomie (Raucherräume ohne Bedienung zugelassen).[20]
    Kanton Nidwalden Nidwalden
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Nidwalden trat am 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Somit gelten nur die Mindeststandards des Bundesgetztes. Abgetrennte (bediente) Raucherräume, und Raucherlokale sind zugelassen.[21]
    Kanton Obwalden Obwalden
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Obwalden wurde die «Motion zum Schutz der nichtrauchenden Mehrheit von Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern» als Postulat an Regierungsrat überwiesen (inklusive Gastbetriebe, Rauchräume erlaubt). Jedoch erfolgte keine Einführung eines Rauchverbotes bis das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen am 1. Mai 2010 in Kraft Somit gelten nur die Mindeststandards des Bundesgetztes. Abgetrennte (bediente) Raucherräume, und Raucherlokale sind zugelassen.[4]
    Kanton Schaffhausen Schaffhausen
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Kanton Schaffhausen: trat am 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Somit gelten nur die Mindeststandards des Bundesgetztes. Abgetrennte (bediente) Raucherräume, und Raucherlokale sind zugelassen.[4]
    Kanton Schwyz Schwyz
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Kanton Schwyz: trat am 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Somit gelten nur die Mindeststandards des Bundesgetztes. Abgetrennte (bediente) Raucherräume, und Raucherlokale sind zugelassen.[4]
    Kanton Solothurn Solothurn
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Solothurn stimmte das Parlament im September 2006 einem Verbot zu. Im November sprach sich auch die Stimmbevölkerung mit deutlicher Mehrheit für ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen sowie in allen Gaststätten des Kantons aus. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Rauchräume sind erlaubt. Am 13. Juni 2010 fand eine weitere kantonale Volksabstimmung unter dem Namen 'Für ein liberaleres Gesundheitsgesetz und ein vernünftiges Rauchverbot' statt. Ziel war eine Lockerung des bestehenden Nichtrauchergesetz durch die teilweise Streichung der erst kürzlich neu eingeführten Gesetzestexte[22]. Die Volksabstimmung wurde mit 66 % Nein-Stimmen abgelehnt.[23][24]
    Kanton St. Gallen St. Gallen
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Februar 2008 beschloss die Regierung des Kanton St. Gallen das Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen. Da die Referendumsfrist gegen den Beschluss ungenutzt verstrich, gilt das Verbot seit dem 1. Oktober 2008. Restaurants können Ausnahmebewilligungen erhalten, wenn abgetrennte Fumoirs nicht möglich sind.[25][26] Da diese Regelung Ausnahmen zuliess und die Genehmigungen für Raucherlokale von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wurden, galt sie allgemein als nicht zufriedenstellend. Am 27. September 2009 nahmen die Stimmberechtigten die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» der Lungenliga, Ärztegesellschaft und Krebsliga (unbediente Rauchräume erlaubt) mit 59 Prozent Jastimmen an und verwarfen die Initiative der Raucherliga (Rauchbetriebe erlaubt) mit 57 Prozent Neinstimmen. Dieses strengere Gesetz trat am 1. Juli 2010 in Kraft.[4]
    Kanton Tessin Tessin
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Der Kanton Tessin hat als erster Kanton am 12. Oktober 2005 ein komplettes Rauchverbot für alle öffentlichen Gebäude erlassen, nachdem eine Volksabstimmung eine Mehrheit von 80 % für die Einführung des Rauchverbots ergeben hatte. Am 12. April 2007 wurde das Verbot auf Restaurants, Bars und Cafés ausgedehnt. Ursprünglich sollten Diskotheken, Bars und Nachtclubs von der Regelung ausgenommen werden, doch nach heftiger vierstündiger Debatte wurde mit grosser Mehrheit ein generelles Rauchverbot in sämtlichen Lokalen beschlossen.[4]
    Kanton Thurgau Thurgau
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Thurgau verwarfen die Stimmberechtigten am 17. Mai 2009 mit 55 Prozent Neinstimmen die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» und nahmen mit 55 Prozent Jastimmen den Gegenvorschlag des Grossen Rates an. Das Parlament hatte am 5. November 2008 der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» (nur Rauchräume erlaubt) einen Gegenvorschlag (Rauchräume und Rauchbetriebe erlaubt) entgegengestellt. Jedoch trat erst am 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Somit gelten nur die Mindeststandards des Bundesgetztes. Abgetrennte (bediente) Raucherräume, und Raucherlokale sind zugelassen.[4]
    Kanton Uri Uri
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Uri[27] ist das Nichtraucherschutzgesetz, welches das Rauchen in Bars und Restaurants verbietet, seit dem 1. September 2009 in Kraft. Rauchräume mit Bedienung sind erlaubt.
    Kanton Waadt Waadt
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Waadt gilt seit dem 15. September 2009 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie. Unbediente Rauchräume sind erlaubt, entsprechende Gesuche waren bis am 15. Januar 2010 einzureichen.[4]
    Kanton Wallis Wallis
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Wallis gilt seit dem 1. Juli 2009 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie. Gastrobetriebe haben die Möglichkeit, Rauchräume ohne Bedienung einzurichten.[4]
    Kanton Zug Zug
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im Kanton Zug lässt das neue Gesundheitsgesetz, in Kraft seit 1. März 2009, Rauchräume zu. Ausserdem kann der zuständige Gemeinderat Restaurationsbetriebe mit einer Fläche von höchstens 80 m² auf Gesuch hin als Rauchlokale bewilligen.[4]
    Kanton Zürich Zürich
    (Bundesgesetz als Standard: )[4]
    Im September 2008 wurde bei einer Abstimmung im Kanton Zürich eine Initiative gutgeheissen, die ein strenges Rauchverbot fordert. Es dürfte nur noch in unbedienten, abgetrennten Räumen geraucht werden. Im Widerspruch zur Lungenliga Zürich spricht sich der Regierungsrat für bediente Rauchräume aus und will die Verordnung zum Bundesgesetz abwarten. Das Bundesgesetz gilt seit 1. Mai 2010.[28][4]

    Einzelnachweise

    1. SR 818.31 Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Schweizerische Eidgenossenschaft, abgerufen am 29. Dezember 2014.
    2. Mit dem Frühling kommt das Rauchverbot. NZZ, 28. Oktober 2009, abgerufen am 29. Dezember 2014.
    3. https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Rauchverbot-Auch-die-Mehrheit-der-Nichtraucher-war-dagegen/story/30971760#overlay
    4. [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Defekte_Weblinks&dwl=http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00041/03814/03815/index.html?lang=de Seite nicht mehr abrufbar], Suche in Webarchiven: @1@2Vorlage:Toter Link/www.bag.admin.ch[http://timetravel.mementoweb.org/list/2010/http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00041/03814/03815/index.html?lang=de Schutz vor Passivrauchen in den Kantonen] Bundesamt für Gesundheit (BAG). Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    5. Passivraucherschutz Kanton Aargau – Departement Gesundheit und Soziales. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    6. Passivraucherschutz (Memento vom 27. Dezember 2014 im Internet Archive) Appenzell Ausserrhoden – Departement Gesundheit. Abgerufen am 25. Dezember 2020.
    7. Gesundheitsgesetz 1037 811.1 (Memento vom 12. Juni 2011 im Internet Archive) Ausserrhodische Gesetzessammlung. Abgerufen am 25. Dezember 2020.
    8. Merkblatt – Rauchfreie Baselbieter Gastro-Betriebe Pass und Patenbüro (Basel-Landschaft). Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    9. Raucher- und Sprachinitiative abgelehnt. Tageswoche, abgerufen am 27. November 2011.
    10. 2C_912/2012: BG zum Schutz vor Passivrauchen; Fümoar-Verbot in BS rechtmässig (amtl. Publ.)@1@2Vorlage:Toter Link/www.jurablogs.com (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. BGE (amtl. Publ.), Rechtsprechung, Staats- u. Verwaltungsrecht. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    11. Bundesgericht verbietet Fümoar-Beizen 20min.ch. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    12. Bundesgericht erteilt dem Verein Fümoar gleich eine doppelte Abfuhr basellandschaftlichezeitung.ch. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    13. Schutz vor dem Passivrauchen gilt ab 1. Juli 2009 Kanton Bern Volkswirtschaftsdirektion. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    14. Karin Aebischer: Freiburg: Fumoir-Boom bleibt aus, 11. Januar 2011, Zugriff am 27. Dezember 2014.
    15. Genfer dürfen auch im Park nicht mehr rauchen blick.ch. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    16. Traktat@1@2Vorlage:Toter Link/www.landsgemeinde.gl.ch (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. auf der Glarner Landgemeinde 2010, Zugriff am 27. Dezember 2014.@1@2Vorlage:Toter Link/www.landsgemeinde.gl.ch (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
    17. Informationen zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen im Kanton Graubünden (unter Berücksichtigung der´ab 1. Mai 2010 geltenden Vorgaben) Art. 15a Gesetz über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    18. Mindeststandards für Rauchverbote in Gaststätten swissinfo.ch. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    19. Luzerner Polizei – Gastgewerbe und Gewerbepolizei: Rauchverbot (Memento vom 27. Dezember 2014 im Internet Archive) Archiviert am 27. Dezember 2014.
    20. Im Kanton Neuenburg gilt Rauchverbot blick.ch. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
    21. Schutz vor Passivrauchen (Memento vom 27. Dezember 2014 im Internet Archive) Kanton Nidwalden Volkswirtschaftsdirektion. Archiviert am 27. Dezember 2014.
    22. Kanton Solothurn: Abstimmungs Info – Offizielle Mitteilungen zur kantonalen Volksabstimmung vom 13. Juni 2010 (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 67 kB)
    23. Kanton Solothurn: Abstimmungsergebnisse (Zusammenfassung)
    24. Kanton Solothurn: Abstimmungsergebnisse (Detail) (Memento vom 25. Mai 2012 im Internet Archive) (PDF; 47 kB)
    25. Kanton St. Gallen – Gaststätten im Kanton St. Gallen ab 1. Oktober 2008 rauchfrei (Memento vom 14. Februar 2009 im Internet Archive)
    26. Nachrichten.ch – Restaurants im Kanton St. Gallen ab Oktober rauchfrei
    27. Neue Zürcher Zeitung (1. Juni 2008): Uri verbietet das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen
    28. Rauchverbot seit 1. Mai 2010

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