Liste der Flaggen im Kreis Olpe
Diese Liste der Flaggen im Kreis Olpe enthält die Hiss- und Bannerflaggen des Kreises Olpe in Nordrhein-Westfalen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, wie sie in den jeweiligen Satzungen beschrieben sind.
Kreis Olpe
Kreis | Hissflagge | Banner | Kommentare |
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Kreis Olpe | Der Kreis führt folgendes Wappen: „In gespaltenem Schild vorne in silbernem (weißem) Feld ein durchgehendes schwarzes Kreuz, hinten im goldenen (gelben) Feld zwei rote Balken.“ (verliehen am 12.10.5.1949) […] „Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben rot-weiß; sie zeigt den Wappenschild des Kreises Olpe.“ Diese ungenaue Beschreibung entstammt der Hauptsatzung des Kreises Olpe. Tatsächlich wird die Flagge wie folgt geführt: „Die Hissflagge ist im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Rot : Weiß : Rot quergestreift und zeigt in der Mitte der weißen Bahn das Kreiswappen im Schild etwas zur Stange hin verschoben.“ Beschreibung des Banners: „Das Banner ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Rot : Weiß : Rot längsgestreift und zeigt in der Mitte der oberen Hälfte der weißen Bahn das Kreiswappen im Schild.“ |
Städte und Gemeinden
Stadt oder Gemeinde | Hissflagge | Banner | Kommentare |
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Hansestadt Attendorn | laut Hauptsatzung keine Hissflagge | Genehmigt vom RP Arnsberg am 12. August 1970: Beschreibung des Banners:„Die Flagge (in Bannerform) ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 von Rot zu Weiß zu Rot längstgestreift und zeigt das Stadtwappen im Schild im oberen Drittel der mittleren Bahn.“[2] | |
Stadt Drolshagen | laut Hauptsatzung keine Hissflagge | Genehmigt vom RP Arnsberg am 7. Januar 1972: Beschreibung des Banners:„Die Flagge (in Bannerform) ist in drei Bahnen im Verhältnis 1:3:1 von weiß zu blau zu weiß längsgestreift und zeigt in der oberen Hälfte der mittleren blauen Bahn das Stadtwappen im Schild.“[3] | |
Gemeinde Finnentrop | Genehmigt vom RP Arnsberg am 11. Oktober 1972: Beschreibung der Flagge: „Die Hissflagge ist im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Grün : Weiß : Grün längsgestreift (gemeint ist quergestreift) und zeigt in der Mitte der weißen Bahn das Gemeindewappen im Schild.“ Beschreibung des Banners: „Das Banner ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Grün : Weiß : Grün längsgestreift und zeigt in der Mitte der oberen Hälfte der weißen Bahn das Gemeindewappen im Schild.“[4] | ||
Gemeinde Kirchhundem | laut Hauptsatzung kein Banner | Genehmigt vom RP Arnsberg am 24. Februar 1972: Beschreibung der Flagge: „Die Flagge ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 zu Schwarz zu Gelb zu Schwarz längsgestreift (gemeint ist quergestreift) mit dem der gelben Bahn in der Mitte aufgesetzten Wappenschild der Gemeinde.“[5] | |
Stadt Lennestadt | laut Hauptsatzung keine Hissflagge | Genehmigt vom RP Arnsberg am 8. März 1974: Beschreibung des Banners:„Die Flagge in Bannerform ist in drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 von Grün zu Gelb zu Grün längsgestreift und zeigt in der oberen Hälfte der mittleren Bahn das Wappenschild der Stadt.“[6] | |
Kreisstadt Olpe | laut Hauptsatzung keine Hissflagge | Genehmigt vom RP Arnsberg am ???: Beschreibung des Banners:„Die Kreisstadt Olpe führt eine Stadtflagge (gemeint ist ein Banner). Sie ist 630 × 140 cm groß. Sie zeigt in neun gleichbreiten Längsstreifen die Farben „Rot-Weiß-Grün-Weiß-Rot-Weiß-Grün-Weiß-Rot“ und etwas über die Mitte nach oben verschoben das Stadtwappen.“[7] | |
Gemeinde Wenden | laut Hauptsatzung keine Hissflagge | Genehmigt vom RP Arnsberg am 11. Juni 1970: Beschreibung des Banners: „Rot-Weiß-Rot im Verhältnis 1:3:1 längsgestreift, mit dem Gemeindewappen in der Mitte der oberen Hälfte.“[8] |
Einzelnachweise und Anmerkungen
- § 2 der Hauptsatzung des Kreises Olpe.
- § 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Attendorn (PDF-Datei; 44 kB)
- § 2 der Hauptsatzung der Stadt Drolshagen (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Finnentrop (Memento des Originals vom 25. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchhundem (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- § 2 der Hauptsatzung der Stadt Lennestadt (Memento des Originals vom 31. August 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 371 kB)
- § 2 der Hauptsatzung der Kreisstadt Olpe
- § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wenden (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.