Liste der Bodendenkmäler in Pretzfeld

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Pretzfeld zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Pretzfeld

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6233-0024 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6233-0057 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6233-0058 BW
(Standort) Hallstattzeitliches Gräberfeld D-4-6233-0059 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelder- oder Hallstattzeit D-4-6233-0060 BW
(Standort) Verschleiftes Grabhügelfeld der Hallstattzeit D-4-6233-0061 BW
(Standort) Frühmittelalterliche Abschnittsbefestigung D-4-6233-0062 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall D-4-6233-0072 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall D-4-6233-0092 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit D-4-6233-0128 BW
(Standort) Siedlung der späten Urnenfelderzeit D-4-6233-0135 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit und der jüngeren Latènezeit D-4-6233-0139 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit D-4-6233-0143 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit D-4-6233-0146 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit D-4-6233-0149 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit D-4-6233-0158 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit D-4-6233-0166 BW
(Standort) Vorgeschichtliche Grabhügel D-4-6233-0175 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6233-0210 BW
(Standort) Vermutlich verebnetes Grabhügelfeld der Hallstattzeit D-4-6233-0211 BW
(Standort) Vermutlich Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung der späten Latènezeit D-4-6233-0276 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Pfarrkirche, Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit D-4-6233-0278 BW
(Standort) Untertägige Bauteile des frühneuzeitlichen Schlosses und der Schlosskapelle sowie Fundamente spätmittelalterlicher Vorgängerbauten D-4-6233-0279 BW
(Standort) Untertägige Bauteile des frühneuzeitlichen Schlosses und Fundamente spätmittelalterlicher Vorgängerbauten D-4-6233-0281 BW
(Standort) Verschleiftes Grabhügelfeld der Hallstattzeit D-4-6233-0284 BW
(Standort) Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten der Matthäus-Kirche D-4-6233-0285 BW
(Standort) Gräberfeld der Urnenfelderzeit D-4-6233-0288 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6233-0291 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, der Urnenfelderzeit und der Spätlatènezeit D-4-6233-0295 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit D-4-6233-0297 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Bestattungen D-4-6233-0299 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums, des Endneolithikums und der Urnenfelderzeit D-4-6233-0306 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall D-4-6233-0307 BW
(Standort) Als Hohlwegfächer ausgebildeter Abschnitt einer Altstraße des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-4-6233-0311 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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