Liste der Bodendenkmäler in Weilersbach (Oberfranken)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Weilersbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Weilersbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall D-4-6232-0060 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6232-0061 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall und archäologische Befunde der frühen Neuzeit im Bereich des ehemaligen Schlosses „Oberweilersbach“ D-4-6232-0062 BW
(Standort) Siedlung der römischen Kaiserzeit D-4-6232-0136 BW
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit sowie früh- bis hochmittelalterliche Wüstung D-4-6232-0154 BW
(Standort) Vermutlich früh- bis spätmittelalterliche Wüstung D-4-6232-0158 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6232-0169 BW
(Standort) Hohlwegfächer des Mittelalters und der frühen Neuzeit, wohl im Zusammenhang mit dem Burgstall im Bereich der Retterner Kanzel, vgl. D-4-6232-0390 D-4-6232-0187 BW
(Standort) Vermutlich spätmittelalterliche Hofwüstung D-4-6232-0257 BW
(Standort) Höhensiedlung des Neolithikums, der Hallstatt- und Frühlatènezeit sowie mittelalterlicher Burgstall D-4-6232-0390 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen bis neuzeitlichen Wallfahrtskirche sowie vermutlich Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit D-4-6232-0399 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Nikolauskirche sowie Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten D-4-6232-0401 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit D-4-6232-0405 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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