Liste der Bodendenkmäler in Effeltrich

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Effeltrich zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Effeltrich

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums sowie Siedlung des Jung- bis Endneolithikums D-4-6332-0028 BW
(Standort) Siedlung des Endneolithikums bzw. der Frühbronzezeit sowie Siedlung der Urnenfelderzeit D-4-6332-0029 BW
(Standort) Höhensiedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung auf dem „Hetzleser Berg“ mit Abschnittsbefestigung vorgeschichtlicher Zeitstellung und des frühen Mittelalters D-4-6332-0049 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums sowie Einzelfund eines spätpaläolithischen Steingerätes D-4-6332-0139 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6332-0144 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6332-0151 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6332-0167 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6332-0183 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der St.-Georgs-Kirche und der Kirchhofbefestigung des späten Mittelalters, Fundamente von Vorgängerbauten sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit D-4-6332-0184 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung des Neolithikums D-4-6332-0186 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Filialkirche St. Vitus von Gaiganz D-4-6332-0187 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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