Liste der Bodendenkmäler in Kirchehrenbach

Auf dieser Seite s​ind die Bodendenkmäler i​n der oberfränkischen Gemeinde Kirchehrenbach zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Bodendenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kirchehrenbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Bestattungen der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit und der frühen Latènezeit. D-4-6232-0099 BW
(Standort) Höhensiedlung und Ringwallanlage "Ehrenbürg" mit Funden des Mesolithikums, des Neolithikums, der späten Bronze- und Urnenfelderzeit, der Hallstatt- und Latènezeit, der späten römischen Kaiserzeit sowie des frühen und hohen Mittelalters. D-4-6232-0100
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(Standort) Hallstattzeitliches Grabhügelfeld. D-4-6232-0101 BW
(Standort) Vermutlich verschleiftes Grabhügelfeld der Hallstattzeit. D-4-6232-0168 BW
(Standort) Vermutlich Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung der späten Latènezeit. D-4-6232-0410 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der frühneuzeitlichen Pfarrkirche von Kirchehrenbach. D-4-6232-0413 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen Walpurgiskapelle, Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten, frühneuzeitliche Körpergräber sowie ein Graben vermutlich des späten Mittelalters. D-4-6232-0417 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung und Wüstung des Mittelalters. D-4-6232-0438 BW
(Standort) Frühmittelalterliche Abschnittsbefestigung. D-4-6233-0062 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit. D-4-6233-0188 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums, des Endneolithikums und der Urnenfelderzeit. D-4-6233-0306 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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