Liste der Bodendenkmäler in Hausen (bei Forchheim)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Hausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Hausen

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6232-0011 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6232-0012 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit und der frühen Latènezeit D-4-6232-0146 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit D-4-6232-0155 BW
(Standort) Siedlung der mittleren bis späten Urnenfelderzeit und der jüngeren Latènezeit D-4-6232-0422 BW
(Standort) Gräberfeld der Urnenfelderzeit D-4-6332-0002 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit D-4-6332-0003 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums D-4-6332-0004 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung D-4-6332-0005 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit D-4-6332-0142 BW
(Standort) Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Pfarrkirche sowie vermutlich Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit D-4-6332-0190 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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