Liste der Baudenkmäler in Riedenberg

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Riedenberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält 12 Baudenkmäler, die alle nachqualifiziert sind.

Wappen von Riedenberg

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Riedenberg

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Barnsteinerfeld; Mittelbachstraße
(Standort)
Heiligenhäuschen Mit Segmentbogenabschluss, quadratischer Nische und geohrter Rahmenzier, Sandstein, bezeichnet 1759 D-6-72-145-2 BW
Farnsbergstraße 4
(Standort)
Kreuzdachbildstock Kreuzdachhaus mit Figurennische, INRI-Monogramm und Kleeblattkreuz, auf Rundsäule über Postament, Sandstein, bezeichnet „1640“ D-6-72-145-1 BW
Kappenellernteile
(Standort)
Kreuzdachbildstock Kreuzdachhaus mit Figurennische und als Reliefs IHS-Monogramm und Palmette, auf Rundsäule über Postament, Sandstein, bezeichnet „1748“ D-6-72-145-12 BW
Kirchstraße 14
(Standort)
Katholische Kuratiekirche St. Martin Saalbau mit eingezogenem Chor, im Kern von 1706 bis 1708, 1897 verändert, 1977 erweitert; mit Ausstattung D-6-72-145-4
Kirchstraße
(Standort)
Grabmal für die Familie Reidelbach In Form eines neoklassizistischen Tempels, um 1910 D-6-72-145-4 BW
Kirchstraße
(Standort)
Friedhofskreuz Kruzifix auf Postament mit Inschrift, Sandstein, bezeichnet „1837“ D-6-72-145-4 BW
Kirchstraße
(Standort)
Prozessionsaltar Sandstein, bezeichnet „1748“ D-6-72-145-4 BW
Kreuzbergstraße 20
(Standort)
Ehemaliges Wohnstallhaus Eingeschossiger Satteldachbau mit Zierfachwerk, bezeichnet „1688“ D-6-72-145-6 BW
Kreuzbergstraße 74
(Standort)
Kreuzdachbildstock Kreuzdachhaus mit Figurennische, Wappenrelief und Inschrift, Säulenschaft mit Weinrebenspiralen, Sandstein, bezeichnet „1689“ D-6-72-145-7 BW
Sinn
(Standort)
Bogenbrücke, sogenannte Sinnbrücke Dreibogige Steinbrücke aus Hau- bzw. Werkstein, mit betoniertem Aufbau und asphaltierter Decke, 17. Jahrhundert D-6-72-145-3 BW
Sinntalstraße
(Standort)
Bildstock Aufsatz mit Segmentdachbögen und Kreuzbekrönung, auf Rundsäule über hohem Sockel, Sandstein, um 1750 D-6-72-145-8 BW
Sinntalstraße 16
(Standort)
Wegkreuz Kruzifix auf Postament mit Inschrift, Sockel bezeichnet „1839“, Holzkorpus von 1923 D-6-72-145-9 BW
Sinntalstraße 16
(Standort)
Heiligenhäuschen Rundbogennische auf Sockel, Steinkugel als Bekrönung, Sandstein, bezeichnet „1751“ D-6-72-145-9 BW
Sinntalstraße 36
(Standort)
Bildstock Aufsatz mit Segmentdachbögen und Reliefschmuck, auf Rundsäule, Sandstein, Mitte 18. Jahrhundert D-6-72-145-10 BW
Sinntalstraße 39
(Standort)
Heiligenhäuschen Sockel mit Nischenaufsatz und Baldachindach, mit Kugel und Kreuzbekrönung, Sandstein, 18./19. Jahrhundert D-6-72-145-11 BW
Sinntalstraße; Kreuzbergstraße; Nähe Kreuzbergstraße
(Standort)
Wegkreuz Kruzifix auf Postament mit Inschrift, Sandstein, bezeichnet „1762“ D-6-72-145-5 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.
Commons: Baudenkmäler in Riedenberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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