Lina Heydrich
Lina Heydrich, geb. Lina Mathilde von Osten, in 2. Ehe verheiratete Lina Manninen (* 14. Juni 1911 auf Fehmarn; † 14. August 1985 ebenda), war die Ehefrau des späteren SS-Obergruppenführers, Leiter des Sicherheitsdienstes (SD) der NSDAP, Leiters des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) und Stellvertretenden Reichsprotektors in Böhmen und Mähren, Reinhard Heydrich.
Leben
Herkunft
Lina von Osten war die Tochter des Jürgen von Osten (1870–1968) und der Mathilde, geb. Hiss (1874–1968). Ihr Vater war ein verarmter deutscher Aristokrat dänischer Herkunft, der als Dorfschullehrer in Lütjenbrode arbeitete. Sie trat mit 19 Jahren in die NSDAP (Mitgliedsnummer 1.201.380)[1] ein und war bereits in jungen Jahren eine „überzeugte Nationalsozialistin und glühende Antisemitin“.[2] Ihre Familie war gleichfalls stark rechts orientiert, ihr Bruder Hans (1910–1989) wurde 1928 Mitglied der SA.
Lina von Osten schloss 1927 die Schule in Oldenburg mit der Mittleren Reife ab und begann 1928 in Kiel in einer Berufsschule für Mädchen eine Ausbildung zur Gewerbelehrerin.[3]
Zusammentreffen mit Reinhard Heydrich
Sie lernte Reinhard Heydrich am 6. Dezember 1930 in Kiel kennen. Bereits nach zwei Wochen hatten sich beide heimlich verlobt. Erst ein paar Tage danach hatte Heydrich in einem Brief offiziell bei ihrem Vater um sie angehalten.[4] Unter ihrem Einfluss – und dem ihrer zutiefst rechtsnational orientierten Familie – näherte sich der parteipolitisch anfangs indifferente Heydrich dem Nationalsozialismus an. Dazu hatte Lina Heydrich ihren zukünftigen Mann gedrängt, ein eigentlich bereits abgesagtes Vorstellungsgespräch bei Heinrich Himmler in München dennoch wahrzunehmen, womit eine steile Karriere ihren Anfang nahm.[5] Am 26. Dezember 1931 – ihr Mann war zu diesem Zeitpunkt bereits Mitglied der NSDAP und seit dem 14. Juli 1931 der SS und für den Reichsführer der SS Heinrich Himmler tätig – fand in Großenbrode die Hochzeit nach evangelischem Ritus und unter Absingen des Horst-Wessel-Liedes statt.[6] Anfang 1932 zog sie mit Heydrich nach München und ihre gemeinsame Wohnung war zugleich das Büro des Sicherheitsdienstes der NSDAP. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor; zwei Söhne – Klaus (* 17. Juni 1933), der am 24. Oktober 1943 bei einem Verkehrsunfall starb, und Heider (* 23. Dezember 1934), der Geschäftsführer bei Dornier war[7][8] – und zwei Töchter, die ausgebildete Opernsängerin Silke[9] (* 9. April 1939) und Marte (* 23. Juli 1942).
Leben als Ehefrau Heydrichs
Die Machtergreifung durch die NSDAP und Karrieresprünge ihres Mannes begleitete sie mit Freude und politischer Anteilnahme. Nach der Übernahme der politischen Polizei (BPP) in Bayern beschrieb sie in einem Brief ihren Eltern triumphierend die Entmachtung der bayerischen Regierung und die laufenden Verhaftungswellen:
„Abends hatte die SA und SS ihr besonderes Vergnügen. Sie hatten die Aufgabe, alle politischen Gegner, soweit sie bekannt waren, zu verhaften und ins braune Haus zu bringen. Das war was für die Jungs. Endlich einmal Rache nehmen dürfen für all das Unrecht, was man ihnen zufügte, für all die Schläge und Verwundungen, und Rache zu nehmen dürfen für ihre gefallenen Kameraden. Über 200 sitzen jetzt, KPD, SPD, Juden und Bayerische Volkspartei … In Socken und Nachthemd steht der Herr Innenminister in der Halle, umgeben von einer Menge SA und SS, die vor lachen nicht wissen wohin. Dann kommen sie und treten dem weinenden Innenminister mit ihren schweren Stiefeln auf die große Zehe, daß er zwischen ihnen hopst von einem Bein aufs andere. Ihr könnt Euch das Bild wohl vorstellen. Als nächster wird der Jude Lewy eingeführt. Mit dem machen sie kurzen Prozeß. Sie hauen ihn mit Hundepeitschen durch, ziehen ihm Schuh und Strümpfe aus und so muß er barfuß in Begleitung von SS seiner häuslichen Behausung zuwandern …“[10]
Mit Margarete Himmler, der Frau von Heinrich Himmler, verstand sie sich nicht.[11] Sie warf ihr unter anderem Geiz vor, der sich in einer zu einfachen Haushaltsführung ausdrückte. Lina Heydrich selbst genoss den gehobenen Lebensstil, den die aufsteigenden Positionen ihres Mannes ihnen beiden einbrachte.[12] Dennoch war ihre Ehe nicht frei von Problemen. Nicht nur Reinhard Heydrich, auch sie selbst soll einige Affären gehabt haben.[13]
Nach der Ernennung ihres Mannes zum stellvertretenden Reichsprotektor von Böhmen und Mähren übersiedelte die Familie zu Lina Heydrichs Genugtuung auf das luxuriöse und idyllische Anwesen Schloss Jungfern Breschan bei Prag, das bereits nach Einmarsch der Deutschen seinem jüdischen Eigentümer Ferdinand Bloch-Bauer weggenommen worden war und nun nach ihren Wünschen umgestaltet wurde.[14]
Weiterer Lebensweg
Nach dem Attentat auf Heydrich in Prag und seinem Tod eine Woche später am 4. Juni 1942 lebte Lina Heydrich mit ihren Kindern bis 1945 weiterhin auf dem Schloss, das sie erst kurz vor der anrückenden Sowjetarmee auf persönlichen Ratschlag Heinrich Himmlers in Richtung Bayern verließ.[15] Ihr zur Verfügung gestellte jüdische Zwangsarbeiter behandelte sie schlecht. Nach späteren Zeugenaussagen habe sie die Arbeiter mit einem Fernglas beobachtet und diejenigen, die ihr zu langsam arbeiteten, von SS-Wachen peitschen lassen. „Jüdische Zwangsarbeiter, deren Verhalten ihr nicht gebührend respektvoll erschien, bespuckte oder schlug sie.“[16] Die jüdischen Zwangsarbeiter wurden 1944 gegen Nichtjuden ausgetauscht und in Vernichtungslager deportiert.
In den Nachkriegsjahren lebte sie in ihrer Herkunftsregion in Burg auf Fehmarn.[17] Ein Auslieferungsersuchen der tschechoslowakischen Regierung wurde 1947 von der britischen Militärverwaltung abgelehnt.[15] Sie wurde 1948 in der Tschechoslowakei in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.[18][19]
Auf Fehmarn betrieb sie die Pension Imbria Parva, die häufig „ehemalige SS-Kameraden ihres Mannes zu Wiedersehensfeiern“ beherbergte, die dort Erinnerungen an „bessere Zeiten“ austauschten.[15] Mit dem finnischen Maler und Theaterdirektor Mauno Manninen war sie von 1965 bis zu seinem Tod 1969 verheiratet.[20][21][22] Im Februar 1969 brannte das Hotel Imbria Parva bei Schweißarbeiten unter dem Reetdach ab.[23] Mit ihrem 70. Geburtstag zog sich Lina Heydrich ins Privatleben zurück.[24]
Die Verantwortung ihres ersten Ehemannes Heydrich für die Opfer des Nationalsozialismus verharmloste sie, unter anderem in ihren Memoiren, die 1976 unter dem Titel Leben mit einem Kriegsverbrecher erschienen. Darin beschrieb sie ihren Mann als einen aufrechten Ehrenmann, der in einer ihm vorgesetzten Situation und Zwangslage nicht anders habe handeln können, als er es tat. „Die durch den deutschen Steuerzahler gut versorgte Lina Heydrich sollte niemals ein Wort des Bedauerns über die Taten ihres Mannes äußern“, sondern „starb im August 1985, voller Verachtung für eine Gesellschaft, die es ablehnte, die Opfer zu würdigen, die ihre Familie während des Krieges gebracht hatte“, schrieb später der Historiker Robert Gerwarth über sie.[25]
Hinterbliebenenversorgung
Nach Angaben Werner Masers im Anhang ihrer Autobiographie hatte Lina Heydrich im „Dritten Reich“ nach dem Attentat auf ihren Mann für sich und die gemeinsamen Kinder neben weiteren Zuwendungen die beamtenrechtlichen Witwen- und Waisenbezüge eines Polizeigenerals in Höhe von 1900 Reichsmark netto monatlich bezogen. Diese Zahlungen wurden nach Ende des Krieges eingestellt[26] und nach dem bundesdeutschen 131er Gesetz nicht wieder aufgenommen.[27]
Im Jahr 1950 beantragte Lina Heydrich beim Landesversorgungsamt Schleswig-Holstein Witwen- und Waisenbezüge nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz), weil ihr Ehemann bei dem Attentat „einer unmittelbaren Kriegseinwirkung zum Opfer gefallen“ sei. Der Antrag wurde 1952 abgelehnt, unter anderem da Reinhard Heydrich kein Soldat, sondern Reichsbeamter gewesen sei.[26] Das sodann angerufene Oberversicherungsamt Schleswig sah das Attentat jedoch als Kampfhandlung im Sinne des § 1 Abs. 2a, § 5 Abs. 1 Buchst. a BVG an, weil es in England mit tschechischen Staatsangehörigen vorbereitet worden sei.[26] Dadurch wurden Lina Heydrich Rentenansprüche rückwirkend ab 1950 zuerkannt, gegen die das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Landesversorgungsamt, und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1954 Einspruch einlegten.[28]
Mit Urteil vom 27. Juni 1958 bestätigte das Landessozialgericht Schleswig die Entscheidung des Oberversicherungsamtes.[29] Im Gegensatz zum 131er Gesetz und zu Entschädigungsregelungen der Ländergesetzgebung oder alliierten Verordnungen war in das Bundesversorgungsgesetz der Begriff der „Unwürdigkeit“, der Ansprüche von NS-Tätern ausgeschlossen hätte, nicht aufgenommen worden,[30] nachdem im Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Regelung auf Widerstand seitens der Regierungsparteien CDU, FDP und Deutsche Partei (DP) gestoßen war.[31] Die Rolle oder konkrete Taten Heydrichs während der NS-Zeit waren deshalb vom Landessozialgericht nicht zu bewerten. Es ging ausschließlich um die Frage, ob das Attentat auf Heydrich als Kriegshandlung anzusehen war.[28] Anders als der vom Gericht beauftragte Gutachter Michael Freund vertrat dieses dabei die Auffassung, dass die Attentäter „tschechische Soldaten“ gewesen seien, „die … auf Seiten der alliierten Streitkräfte am Kriege gegen das Deutsche Reich teilnahmen.“ Auch wenn sie von den Kriegsregeln abgewichen seien, hätten „ihre Aktionen aber nicht den Charakter von Kampfhandlungen“ verloren.[32]
Die Gerichtsentscheidung führte zu öffentlicher Kritik,[33] etwa durch den Bund der Verfolgten des Naziregimes bis hin zur schleswig-holsteinischen Landesregierung unter Ministerpräsident von Hassel,[34] weil die Kriegsopferversorgung vor allem den Kriegsversehrten und der sozialen Entschädigung bedürftiger Familien von gefallenen oder vermissten Soldaten zugutekommen sollte, nicht aber für den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen verantwortlichen ehemaligen NS-Funktionären. Diese seien keine „Opfer des Krieges“.[35] 1952 wurden im Bundesgebiet für 4,3 Millionen Versorgungsberechtigte 3,2 Milliarden DM aufgewendet.
Im Kabinett der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland führte das Urteil zu einer Erörterung, später auch zu einer Großen Anfrage der SPD im Bundestag zu Fragen der Justizpolitik.[36][37]
1954 wandte sich Lina Heydrich außerdem mit einer Petition an den Deutschen Bundestag[38] wegen einer Ausbildungsbeihilfe und einer Lehrstelle für ihren Sohn, geregelt in §§ 25 ff. BVG 1950.
Veröffentlichungen
- Leben mit einem Kriegsverbrecher. Mit Kommentaren von Werner Maser. Ludwig, Pfaffenhofen 1976, ISBN 3-7787-1025-7.
- Neuaufl.: Mein Leben mit Reinhard. Die persönliche Biographie. Hrsg. von Heider Heydrich. Druffel & Vowinckel, Gilching 2012, ISBN 978-3-8061-1228-3.
Literatur
- Mario R. Dederichs: Heydrich. Das Gesicht des Bösen. Piper, München 2005, ISBN 3-492-04543-X.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, ISBN 978-3-88680-894-6.
- Lisa Sophie Kämmer: Lina Heydrich (1911–1985) Selbstdarstellung und Fremdzuschreibung im Spannungsfeld weiblicher Täterschaft. In: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte. Band 139. Neumünster/Hamburg 2014, ISBN 978-3-529-02339-2.
- Anna Maria Sigmund: Die Frauen der Nazis II. Ueberreuter/Heyne, Wien/München 2000, ISBN 3-8000-3777-7.[39]
Weblinks
- Institut für Zeitgeschichte (IfZ): Bestand Heydrich, Reinhard und Lina (PDF; 57 kB), in: IfZ-Archiv, Signatur ED 450
Einzelnachweise
- Anna Maria Sigmund: Die Frauen der Nazis II. 2. Auflage. Ueberreuter, Wien 2000, ISBN 3-8000-3777-7, S. 55 u. 207.
- Abstoßend ist vor allem seine antrainierte Kälte. Interview mit Robert Gerwarth. In: einestages vom 21. September 2011; es handelt sich um die Schrift Lina Heydrich: Leben mit einem Kriegsverbrecher. Mit Kommentaren von Werner Maser. Verlag W. Ludwig, Pfaffenhofen 1976, ISBN 3-7787-1025-7.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 60.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 61.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 62 ff.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 79.
- „Betriebsrentner“ Fischer folgt auf Heydrich. In: Augsburger Allgemeine.
- Hans-Jörg Schmidt: Heydrich-Sohn will Ex-Familiensitz renovieren. In: Die Welt. 26. März 2011, abgerufen am 16. Mai 2020.
- Silke Heydrich, Der Spiegel, 27. Juni 1962.
- Brief Lina Heydrichs, zitiert nach Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 90.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 63.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 137 ff.
- Robert Gerwarth. Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 142.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 288.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 350.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 349.
- Epilog: Verdrängung, Vertuschung und Vergebung. stern.de, 2011.
- Harald Raab: Geschichte: Heydrichs Schloss sorgt für Aufregung. In: Mittelbayerische Zeitung, 8. April 2011, abgerufen am 16. Mai 2020.
- Epilog: Verdrängung, Vertuschung und Vergebung. stern.de, 6. November 2002.
- Wie Heydrich und Himmler am Südstrand feierten. fehmarn24.de, 23. Februar 2010.
- lina Manninen Der Spiegel, 11. Juli 1966.
- Heydrich: The Face of Evil. S. 174; Online
- Mario R. Dederichs: Verdrängung, Vertuschung und Vergebung. stern.de vom 6. November 2002, abgerufen am 18. September 2015.
- Ein schicksalsschweres Leben: Frau Lina Manninen starb im Alter von 74 Jahren. Fehmarnsches Tageblatt, 14. August 1985. Abgedruckt bei Uwe Danker: NS-Opfer undTäter – Versorgung mit zweierlei Maß. Lina Heydrich und Dr. Norbert L. mit Rentenangelegenheiten vor Gericht. Beirat für Geschichte (Hrsg.): Demokratische Geschichte. Band 10, S. 304.
- Robert Gerwarth: Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler, München 2011, S. 351.
- Uwe Danker: NS-Opfer und Täter – Versorgung mit zweierlei Maß. Lina Heydrich und Dr. Norbert L. mit Rentenangelegenheiten vor Gericht. Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein, Beirat für Geschichte (Hrsg.): Demokratische Geschichte. Band 10, S. 295.
- Urteil des Landesverwaltungsgerichts Schleswig vom 25. August 1953, Az.: V 36/52; vgl. Urteil des Landessozialgerichts Schleswig vom 27. Juni 1958, Az.: L4 W 1014/1015/54, S. 3.
- Uwe Danker: NS-Opfer und Täter – Versorgung mit zweierlei Maß. Lina Heydrich und Dr. Norbert L. mit Rentenangelegenheiten vor Gericht. Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein, Beirat für Geschichte (Hrsg.): Demokratische Geschichte. Band 10, S. 296.
- Urteil des Landessozialgerichts Schleswig vom 27. Juni 1958, Az.: L4 W 1014/1015/54, vgl. Uwe Danker: NS-Opfer und Täter – Versorgung mit zweierlei Maß. Lina Heydrich und Dr. Norbert L. mit Rentenangelegenheiten vor Gericht. Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein, Beirat für Geschichte (Hrsg.): Demokratische Geschichte, Band 10, S. 299–302.
- Heydrichs schwarzer Krieg. In: Die Zeit, 10. Mai 1956.
- Andreas Frank: Die Entschädigungsunwürdigkeit in der deutschen Kriegsopferversorgung (§ 1 a BVG). In: Behindertenrecht. (Zeitschrift) br 2000, S. 125–143.
- Uwe Danker: NS-Opfer und Täter – Versorgung mit zweierlei Maß. Lina Heydrich und Dr. Norbert L. mit Rentenangelegenheiten vor Gericht. Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein, Beirat für Geschichte (Hrsg.): Demokratische Geschichte. Band 10, S. 302.
- Anna Maria Sigmund: Die Frauen der Nazis II. Ueberreuter/Heyne, Wien/München 2000, ISBN 3-8000-3777-7, S. 210.
- Bernd Kasten: Das Ansehen des Landes Schleswig-Holstein. Die Regierung von Hassel im Umgang mit Problemen der nationalsozialistischen Vergangenheit 1954-1961. In: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte. Bd. 118, Neumünster 1993, S. 267–284.
- Kriegsopferversorgung. Geschichte der CDU. Auf der Website der Konrad-Adenauer-Stiftung. Abgerufen am 8. Oktober 2016.
- BT-Drucksache 3/569 vom 16. Oktober 1958
- Ulrich Enders: Rechts- und Innenpolitik. In: Hartmut Weber (Hrsg.): Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung. Band 11: 1958. Oldenbourg Verlag, München 2002 (bundesarchiv.de). Dort auch die Protokolle der Kabinettssitzungen vom 3. September 1958, 3. Dezember 1958 und 14. Januar 1959
- Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen vom 3. Juli 1954.
- Rezensionsnotiz von Sabine Fröhlich in der NZZ vom 15. März 2001, wiedergegeben im Online-Kulturmagazin Perlentaucher: Anna Maria Sigmund: Die Frauen der Nazis. Band 2.