Lände
Eine Lände oder Schifflände (in der Schweiz regional auch Ländte oder Ländi) ist ein einfacher Landeplatz an einem Gewässer, also die einfachste Form eines Binnenhafens. Das Ufer ist befestigt und das Fahrwasser entsprechend verbreitert. Anders als bei einem ausgebauten Hafen sind Hafenwasser und Wasserstraße jedoch durch keine Bauwerke voneinander abgegrenzt.
Etymologie
Nach Wolfgang Pfeifer im Etymologischen Wörterbuch des Deutschen hat Lände seinen Ursprung wie folgt:[1]
„Lände f. ‚Landeplatz, Anlegestelle‘, ahd. lentī (10./11. Jh.), frühnhd. lende (15. Jh.), Abstraktbildung zu ahd. lenten (8. Jh.), mhd. lenden, nhd. (älter) länden ‚anlanden, anlegen‘, mnd. mnl. landen, lenden, aengl. lenden, anord. lenda (dafür heute nhd. landen, […]). Entsprechend Anlände f. ‚Anlegestelle, Hafen‘ (17. Jh.). anländen Vb. Vgl. Schifflände, Holzlände [als Anlandeplatz der Holztrift; Anm.].“
Zunehmend wurde das Wort Lände aus dem gemeinsamen Standarddeutsch verdrängt und wird nur noch in Teilen des deutschen Sprachraumes verwendet, so im süddeutschen Raum, im österreichischen Deutsch und im Schweizer Hochdeutsch.
Benennungsbeispiele
In Österreich findet sich die Bezeichnung Lände auch in den Straßennamen von an größeren Flüssen oder Seen gelegenen Ortschaften und Städten wieder. So gibt es beispielsweise in Wien eine Vielzahl von an der Donau oder am Donaukanal gelegenen Straßen die mit -lände enden, etwa die Donaulände, so auch in Linz die Donaulände. In der Schweiz gibt es die Schifflände in Basel. Nicht mehr existent ist das Grendeltor mit der zugehörigen Schifflände in Zürich. In Klagenfurt am Wörthersee verbindet der Lendkanal den Lendhafen nahe der Innenstadt mit dem Wörthersee. Mit der Lände Frauenaurach verfügt Erlangen in Mittelfranken über ein Hafen- und Gewerbegebiet im Südwesten der Stadt. Auf Länden im Ortsnamen weisen die Gemeinde Lend (Salzburg) an der Salzach im Land Salzburg und mit Lend der 4. Stadtbezirk von Graz am rechten Ufer der Mur mit dem Lendkai hin.
Schifffahrtsrecht
Das österreichische Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Schifffahrtsgesetz – SchFG) in § 2 Z 23 definiert die Lände als „Landungsplatz mit Einrichtungen zum Festmachen von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern, ausgenommen Häfen“, wobei nach Z 21 als „Landungsplatz“ definiert ist als „jeder Platz, an dem eine mechanische Verbindung zwischen einem Fahrzeug oder Schwimmkörper und dem Ufer hergestellt wird“.
In der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) wird vergleichbar zur Lände in Österreich der Begriff Liegestelle benutzt (insbesondere § 7.05 und § 7.06),[2] wobei eine Liegestelle zumeist aus mehreren Liegeplätzen besteht.
Siehe auch
Literatur
- Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. de Gruyter, Berlin/Boston 2011, ISBN 3-11-022364-3, S. 558.
- Brockhaus, Wahrig: Deutsches Wörterbuch. Gütersloh/München 2011, 9. Aufl., ISBN 978-3-577-07595-4, S. 917.
Weblinks
- Lände im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
- Lände, die. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache.
Einzelnachweise
- Lände in: Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. Aufl., Akademie Verlag, Berlin 1993. Als Lände, die in der digitalisierten und von Wolfgang Pfeifer überarbeiteten Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am abgerufen am 11. Februar 2021.
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011, BGBl. 2012 I S. 2, 1666; Gesetzestext (PDF) in der geltenden Fassung mit den Hinweiszeichen E.5 bis E.5.15 der Anlage 7, siehe abgebildet in der Bildtafel der Binnenschifffahrtszeichen in Deutschland#Hinweiszeichen.