Kinderpfleger

Staatlich geprüfter Kinderpfleger ist in einigen deutschen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ein Ausbildungsberuf in der familienergänzenden Säuglings- und Kinderpflege, der von seinen Kompetenzen her unterhalb insbesondere des Erziehers angesiedelt ist und der mit den in anderen Bundesländern gebräuchlichen Berufsbezeichnungen Sozialassistent oder Sozialhelfer vergleichbar ist. Kinderpfleger arbeiten mit Kindern vom Säuglingsalter bis zum Ende der Grundschulzeit, also bis zum Alter von etwa zehn Jahren. Die ISCED-Klassifikation ist 3B;[1] der Kinderpfleger zählt nicht zu den reglementierten Berufen.

Kinderpflegerinnen bei der Arbeit in einer Landwirtschaftlichen Produktions­genossen­schaft in der DDR (Niedergoseln, 1954)
Kinderpflegerin in Niederländisch-Indien (heutiges Indonesien, 1934)

Die überwiegende Mehrheit der Kinderpfleger sind Frauen, weshalb häufiger die weibliche Form Kinderpflegerin gebräuchlich ist – teils auch als generisches Femininum für Personen aller Geschlechter, so wurde 2013 das Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz durchgehend in weiblicher Form abgefasst.[2]

Ausbildung

Voraussetzung ist in allen Bundesländern der Hauptschulabschluss, die Berufsschulreife oder ein äquivalenter Abschluss.

Der Beruf wird an Berufsfachschulen erlernt, in der Regel zwei Jahre in Vollzeit.[3][4][5] In Baden-Württemberg folgt auf die schulische Ausbildung noch ein praktisch ausgerichtetes Anerkennungsjahr, womit die Ausbildung dort drei Jahre dauert.

Bei ausreichend guten Noten wird parallel dazu der Mittlere Schulabschluss verliehen. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit für berufserfahrene aber unqualifizierte pädagogische Hilfskräfte sich extern prüfen zu lassen.

Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet.[6]

42 % der angehenden Kinderpfleger schließen den ersten Teil der Ausbildung nicht ab. An der Erzieherfachschule brechen weitere 8 % die Ausbildung ab.[7]

Seit den späten 1960er Jahren dürfen Männer den Beruf lernen.[7]

Berufsfelder

Kinderpfleger gelten als pädagogische Ergänzungskräfte, während Erzieher als pädagogische Fachkräfte eingestuft sind; beide zählen als pädagogische Mitarbeiter oder als pädagogisches Personal; hierarchisch unterhalb der Kinderpfleger gibt es noch die pädagogischen Hilfskräfte. Kinderpfleger arbeiten mit Erziehern im Team, tragen aber in der Regel keine Gesamtverantwortung für eine Gruppe, leiten keine Praktikanten an und dürfen keine Einrichtung leiten.

Während Kinderpfleger meist in familienergänzenden Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten im Allgemeinen und Schulhorten tätig sind, arbeiten die äquivalenten Heilerziehungspflegehelfer in nicht-inklusiven, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Behindertenbetreuung. Da die praktischen Unterschiede zwischen beiden Berufsbildern eher gering sind, haben andere Bundesländer sie im Beruf des Sozialassistenten zusammengefasst.

Beschäftigungsverhältnisse

Am Stichtag 1. März 2013 arbeiteten in Deutschland 57.462 Kinderpfleger.[8]

Ein Großteil davon, 24.941 Kinderpfleger, arbeiten alleine in Bayern. Demgegenüber stehen dort 34.097 Erzieher. Somit besteht in Bayern ein Verhältnis von (gerundet) 42 % Kinderpflegern zu 58 % Erziehern.[9]

Das Fachpersonal in den anderen Bundesländern ist oft höherwertiger qualifiziert, dort verfügen (Stand: 1. März 2012) lediglich zwischen 0,9 % und 22,5 % über einen Berufsfachschulabschluss (Sozialassistent oder Kinderpfleger).[10]

International

International sind vergleichbare Berufsbezeichnungen eher selten, in Österreich und der Schweiz etwa gibt es keinen äquivalenten staatlich anerkannten Beruf.[1]

Die approximative englische Bezeichnung ist childminder oder child care provider.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP): Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen der Europäischen Union: Ausbildungen und Arbeitsfelder – Projektergebnisse. München, August 2009 (PDF: 710 kB, 71 Seiten auf ifp.bayern.de).
  2. Tiroler Landtag: Gesetz vom 6. November 2013 über die Kinder- und Jugendhilfe (Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz – TKJHG) Innsbruck (PDF: 360 kB, 46 Seiten auf tirol.gv.at).
  3. Schulministerium NRW: Lehrplan Kinderpflege (PDF; 172 kB)
  4. Thüringer Schulportal: Lehrplan Kinderpfleger
  5. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Berufsfachschulen in Baden-Württemberg (Memento des Originals vom 11. März 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.km-bw.de
  6. Bundesagentur für Arbeit Berufenet (Memento des Originals vom 4. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/berufenet.arbeitsagentur.de
  7. Susmita Arp, Miriam Olbrisch: Nur ein Lächeln als Lohn. In: Der Spiegel. Nr. 47, 2017, S. 54–55 (online).
  8. Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege
  9. Kinder- und Jugendhilfestatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 2013
  10. Ländermonitor: Anteile des Personals nach Qualifikationsniveau in %, 1. März 2012 (Memento des Originals vom 11. Juni 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.laendermonitor.de
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