Joseph Piller
Joseph Piller (* 31. Juli 1890 in Freiburg im Üechtland; † 13. Februar 1954 ebenda) war ein Schweizer Jurist und Politiker.
Leben und Wirken
Von Hause aus katholisch und abstammend aus Bonnefontaine waren seine Eltern Pierre-Athanase Piller, Staatsbeamter, und Eugénie geb. Clément. Joseph Piller heiratete Marie-Anne Wassmer, Tochter des Kaufmanns Edouard Wassmer. Ihr Sohn Joseph-Daniel wurde Staatsanwalt des Kantons Freiburg.
Nach der Primarschule und dem Kollegium St. Michael in Freiburg im Üechtland wechselte Joseph Piller an das Kollegium von Einsiedeln, wo er die Matura bestand (1910). Seine Rechtsstudien an der Universität Freiburg (1910–1913) schloss er mit dem Lizentiat ab und belegte anschliessend zwei weitere Semester in Rechtswissenschaften in München und Paris (1914). Obwohl der Fortgang seiner Studien durch die Mobilisation beeinträchtigt wurde, konnte er 1917 sein Doktorat in Recht ablegen. Nach einem Praktikum bei Anwalt Louis Bourgknecht erwarb er 1918 sein Anwaltspatent. Im Militär war er zuletzt Kommandant des Gebirgsbataillons 17 im Rang eines Majors (1927–1930) und war zudem Militärauditor.
Zunächst war Joseph Piller als Anwalt und Journalist tätig, doch wurde er 1919 als ausserordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Freiburg berufen. Daneben lehrte er Verwaltungs- und Kirchenrecht. 1924 wurde er zum ordentlichen Professor befördert. Er verfasste zahlreiche wissenschaftliche Artikel und die Eléments de droit et d’instruction civique à l’usage des écoles du canton de Fribourg. 1923 erhielt er den Auftrag, zusammen mit Professor Alfred von Overbeck einen Vorentwurf zum Freiburger Strafgesetzbuch zu verfassen, und 1926 erarbeitete er die kantonale Strafprozessordnung.
1926 wurde Piller ins Bundesgericht gewählt. Er behielt seine Kurse an der Universität Freiburg bei, verzichtete jedoch auf jede Besoldung. Zunächst Mitglied der II. Zivilabteilung (Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Familienrecht), wechselte er 1928 in die Kammer für Öffentliches und Verwaltungsrecht.
Als der Staatsrat Ernest Perrier 1932 aus der Regierung zurücktrat, nahm Bundesrat Jean-Marie Musy mit Piller Kontakt auf. Der Jurist hatte sich seit Längerem für die Universität interessiert und war 1920 in den Vorstand des Hochschulvereins gewählt worden. Er setzte sich für die Einführung eines zweiten Medizinjahrs ein (1924) und begann dafür Geldmittel zu sammeln. Da die Universität im Lyzeum des Kollegiums St. Michael unter akutem Platzmangel litt, erhielt er 1926 mit den Grossräten Perrier und Bays den Auftrag, den Freiburger Gemeinderat von der Abtretung des Geländes des Friedhofs Miséricorde zu überzeugen, was ihnen 1928 gelang. Am 16. Dezember 1928 wurde Piller zum Präsidenten des Hochschulvereins gewählt.
Piller leitete die Erziehungsdirektion von 1933 bis 1946. Unter seiner Leitung wurde 1942 das allgemeine Reglement für die Primarschulen verabschiedet. Mit Erfolg verteidigte er das Gesetz vom 7. Februar 1945 über die obligatorische Krankenversicherung für die Schüler der Sekundarstufe und der Berufsschulen. Er modernisierte das Lehrerseminar und verlegte es von Hauterive FR (die Abtei wurde den Mönchen zurückgegeben) in den Kantonshauptort. Er leitete darüber hinaus den Internationalen Verband für Hauswirtschaft (1933–1954).
Am meisten profitierte jedoch die Universität Freiburg von der Energie ihres beurlaubten Professors (1933–1947). Auf ihn ging das Dekret vom 14. Mai 1937 zurück, das den Staatsrat beauftragte, das medizinische Propädeutikum einzuführen, wobei der Staat ein Zehntel (50.000 Franken) des dafür benötigten Gebäudes bezahlte, während der Hochschulverein dank seiner Reserven den grössten Teil der Kosten übernahm. Auf diese Weise erhielt der Staat die Institute für Chemie, Botanik und Anatomie. Am 22. November 1939 wurde ein Kredit von 597.000 Franken (20 % der Kosten) genehmigt, um den Hochschulverein bei der Errichtung der Gebäude von Miséricorde zu unterstützen. Der Staatsrat war ermächtigt, dem Verein ein Darlehen bis maximal 2 Millionen Franken zu gewähren. Die Baukosten explodierten jedoch: Anfangs auf 1,6 Millionen Franken geschätzt, betrugen sie schliesslich 5,7 Millionen, wobei die Mehrkosten zu einem grossen Teil durch geologische Überraschungen bedingt waren. Piller wurde des Grössenwahns beschuldigt. Zu Unrecht klagte man ihn an, angebliche Nazi-Professoren an der Universität unterstützt zu haben.
Als zurückhaltender Mensch mit autoritärem Auftritt, der sich hinter scheinbarer Kälte und beissender Ironie versteckte, war Joseph Piller kein Volkstribun wie Georges Python. Diskret unterstützte er soziale Werke. Seine Unbeliebtheit ließ ihn kalt, und seine schlechte Wiederwahl 1936 und 1941 schien ihn nicht zu erschüttern. In dem Klima der Erneuerung, das die Nachkriegszeit kennzeichnete, wurde er 1946 nach Schachzügen des Konservativen Maxime Quartenoud und des Freisinnigen Pierre Glasson gestürzt.
Der Grosse Rat wählte Piller in den Ständerat, in dem er den Kanton von 1935 bis 1947 und erneut von 1950 bis 1954 vertrat. 1945/46 war er Ständeratspräsident. Er war Mitglied der Eidgenössischen Getreidekommission und des Verwaltungsrats der Schweizerischen Bundesbahnen.
Piller verkörperte eine wichtige Strömung der Freiburger Konservativen Volkspartei. Er verteidigte die Idee der «Mission von Freiburg», einer kleinen katholischen Gemeinschaft, die für die Verbreitung der «Wahrheit» in der Schweiz eintrat und sich als Brücke zwischen den Kulturen verstand. Er war Föderalist (Widerstand gegen das Zivilgesetzbuch) und verteidigte in den 1930er Jahren den Vorrang der Korporationen (zwei diesbezügliche Veröffentlichungen). Als Befürworter des materiellen Fortschritts setzte er sich für den Bau der Staumauer von Rossens ein (1943).
Mit der Wiederaufnahme seiner Lehrtätigkeit (1947–1954) hielt Piller 1953 auch Kurse und Vorträge in Kanada. Nach einem Flugzeugunfall erholte er sich nur schlecht von einer Gehirnerschütterung und starb am 14. Februar 1954 in seinem Haus in Cormanon (Villars-sur-Glâne) an einer Embolie.
Literatur
- Jean-Pierre Dorand: Piller, Joseph. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Georges Andrey, John Clerc, Jean-Pierre Dorand et Nicolas Gex: Der Freiburger Staatsrat: 1848–2011. Geschichte, Organisation, Mitglieder. Editions La Sarine, Freiburg 2012, ISBN 978-2-88355-153-4.