Johannes zu Hohenlohe-Bartenstein
Johannes Friedrich Michael Karl Maria Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein und Jagstberg (* 20. August 1863 auf Schloss Bartenstein; † 19. August 1921 ebenda) war ein deutscher Offizier und Standesherr des Königreichs Württemberg.
Leben
Geboren wurde er als Sohn von Fürst Karl zu Hohenlohe-Bartenstein (1837–1877) und Rosa, geborene Reichsgräfin von Sternberg (1836–1918) und hatte noch eine ältere Schwester Marie (1861–1933) und eine jüngere Schwester Nora (1864–1945). Er verbrachte seine Jugend auf den Schlössern seines Großvaters in Böhmen und in Wien und besuchte dort das Gymnasium. Anschließend studierte er Staatswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. 1887 wurde er Corpsschleifenträger des Corps Suevia Tübingen.[1] Im April 1888 trat er in die Offizierslaufbahn der Württembergischen Armee. Er stieg bis 1915 zum Oberst des Ulanen-Regiments „König Karl“ (1. Württembergischen) Nr. 19 auf. Er bekleidete auch hohe militärische Ränge in der Bayerischen Armee und in der Sächsischen Armee. Im Ersten Weltkrieg war er Etappendelegierter der freiwilligen Krankenpflege bei der Armeeabteilung unter General der Infanterie Ludwig von Falkenhausen.
Als sein Vater 1877 starb, wurde Fürst Johannes Oberhaupt des Hauses Hohenlohe-Bartenstein, verbunden mit einem Mandat in der Kammer der Standesherren der Landstände in Stuttgart. Er konnte das Mandat wegen seiner Minderjährigkeit zunächst nicht selbst wahrnehmen und ließ sich dort von seinem Onkel, Fürst Albert, vertreten. 1886 trat er persönlich in die Kammer ein und blieb dort als Standesherr bis 1918. Von 1911 bis 1918 war er Präsident dieser sogenannten Ersten Kammer der württembergischen Landstände. Fürst Johann war auch erbliches Mitglied in der Kammer der Reichsräte der Krone Bayern.
Neben seinem Militärdienst und seinen öffentlichen Ämtern verwaltete Johannes die fürstlichen Familiengüter. Durch den Tod seines Onkels Fürst Albert zu Hohenlohe-Bartenstein-Jagstberg im Jahre 1898 konnte er die Standesherrschaften Jagstberg und Niederstetten wieder mit seiner Hauptlinie Bartenstein vereinigen.
1896 wurde Johannes zu Hohenlohe-Bartenstein mit dem Großkreuz des Ordens der Württembergischen Krone ausgezeichnet.[2] Er war außerdem Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies, des Hausordens der Rautenkrone sowie des Ordens des Heiligen Georg.[3]
Ehe und Nachkommen
Fürst Johannes war römisch-katholisch und seit dem 12. Februar 1901 mit Anna Maria Theresia, Erzherzogin von Österreich (* 17. Oktober 1879 in Lindau; † 30. Mai 1961 in Baden-Baden) verheiratet. Sie war Tochter des abgesetzten Großherzogs Ferdinand IV. und seiner zweiten Gemahlin Alicia von Bourbon-Parma.
Aus der Ehe des Fürstenpaares Anna und Johannes gingen sechs Kinder hervor:
- Maria (* 21. Dezember 1903 in Bartenstein; † 28. Mai 1999 in Lahr)
- Karl „Fürst“[4] zu Hohenlohe-Bartenstein (* 20. Oktober 1905 in Bartenstein; † 7. Mai 1950 in Unterbalbach); ⚭ 1936 Clara von Meyern-Hohenberg (* 1912; † 2001), 3 Kinder
- Albrecht „Fürst“ zu Hohenlohe-Jagstberg[4] (* 9. September 1906 in Bartenstein; † 23. Januar 1996 in Niederstetten); ⚭ 1936 Therese Gräfin von Geldern-Egmont (* 1911; † 2000), 3 Kinder
- Elisabeth (* 8. Dezember 1907 in Bartenstein; † 1. August 1927 in Aigen Glas bei Salzburg)
- Margarethe (* 14. Februar 1909 in Bartenstein; † 22. Dezember 1985 in Rom)
- Friedrich (* 3. September 1910 in Aeschach bei Lindau; † 16. Mai 1985 in Bonn-Bad Godesberg); ⚭ 1959 Marie Claire Buet de Villars (* 2. August 1916; † 9. Dezember 2012), 1 Tochter
Literatur
- Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 375 f.
Weblinks
Anmerkungen
- Kösener Corpslisten 1930, 130, 908
- Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1907, S. 31.
- Rangliste der Königlich Sächsischen Armee für das Jahr 1913, Hrsg.: Sächsisches Kriegsministerium, Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten, C. Heinrich, Dresden 1913, S. 8.
- Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 bestimmte, dass die öffentlich-rechtlichen Privilegien der Geburt oder des Standes aufzuheben waren und dass Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden durften. Gleichzeitig wurden die bisherigen Adelsbezeichnungen zu Bestandteilen des bürgerlichen Familiennamens erklärt. Im Fall des Hauses Hohenlohe-Bartenstein tragen seitdem alle Mitglieder den bürgerlich-rechtlichen Familiennamen Prinz bzw. Prinzessin zu Hohenlohe-Bartenstein. In diesem Artikel wird jedoch zum besseren Verständnis, wer Chef der weiteren Familienlinien ist, der historische Adelstitel Fürst verwendet, wie es auch bis heute bei den entsprechenden Adelsfamilien in Primogenitur praktiziert wird. Im hier vorliegenden Fall übertrug die Familie den Fürstentitel auch auf den zweiten Sohn, weil dieser an die historische Linie Hohenlohe-Jagstberg anknüpfte.