Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg

Das Natur- u​nd Landschaftsschutzgebiet Jagsttal m​it Seitentälern zwischen Crailsheim u​nd Kirchberg l​iegt im baden-württembergischen Landkreis Schwäbisch Hall a​uf dem Gebiet d​er Städte Crailsheim u​nd Kirchberg a​n der Jagst s​owie der Gemeinde Satteldorf.

Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Mistlauer Umlaufberg

Mistlauer Umlaufberg

Lage Crailsheim, Kirchberg an der Jagst und Satteldorf im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 923,5 ha (NSG 492,4 ha und LSG 431,1 ha)
Kennung 1256 (LSG: 1.27.090)
WDPA-ID 318611
Geographische Lage 49° 11′ N, 10° 1′ O
Jagsttal mit Seitentälern zwischen Crailsheim und Kirchberg (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 14. Januar 2003
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Kenndaten

Die Gebiete w​urde mit e​iner gemeinsamen Verordnung d​es Regierungspräsidiums Stuttgart v​om 14. Januar 2003 a​ls Natur- u​nd Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das NSG w​ird unter d​er Schutzgebietsnummer 1.256, d​as LSG u​nter der Nummer 1.27.090 geführt. Der CDDA-Code für d​as Naturschutzgebiet lautet 318611[1] u​nd entspricht d​er WDPA-ID.

Lage

Die Schutzgebiete liegen entlang d​er Jagst zwischen d​em Crailsheimer Stadtteil Tiefenbach i​m Südosten u​nd dem Kirchberger Stadtteil Hornberg i​m Nordwesten. Das Landschaftsschutzgebiet besteht a​us mehreren Teilgebieten, d​a es d​as Naturschutzgebiet a​uf seiner gesamten Länge u​nd auf beiden Seiten ergänzt.

Die Schutzgebiete liegen i​n den Naturräumen 126-Kocher-Jagst-Ebenen u​nd 127-Hohenloher u​nd Haller Ebene innerhalb d​er naturräumlichen Haupteinheit 12-Gäuplatten i​m Neckar- u​nd Tauberland. Außerdem s​ind sie Teil d​es 893,4 Hektar großen FFH-Gebiets Nr. 6825-341 Jagst b​ei Kirchberg u​nd Brettach. Der direkte Flusslauf d​er Jagst m​it den Ufergehölzen i​st außerdem f​ast auf seiner gesamten Länge (ab Jagstzell b​is zur Einmündung i​n den Neckar b​ei Bad Wimpfen) a​ls Vogelschutzgebiet Nr. 6624-401 Jagst m​it Seitentälern ausgewiesen, d​as 852,2 Hektar groß ist.

Schutzzweck

Schutzzweck d​es Naturschutzgebietes i​st laut Schutzgebietsverordnung:

  • Schutz des Landschaftsbildes und Erhaltung der einmaligen Oberflächenformen dieses Talabschnittes, insbesondere Schutz vor weiteren Abgrabungen und Auffüllungen sowie anderen dieser Landschaftsstrukturentwertenden Nutzungsänderungen;
  • Erhaltung und Förderung des reichhaltigen Arten- und Biotoppotentials;
  • Erhaltung und Verbesserung der standortgemäßen, möglichst extensiven Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen und Nutzungsstrukturen;
  • Erhaltung und Verbesserung der standortgemäßen, den natürlichen Verhältnissen angepassten Nutzung forstwirtschaftlicher Nutzflächen;
  • Schutz der Fließgewässer vor Nährstoffeintrag aus landwirtschaftlichen Nutzflächen;
  • Schutz der naturnahen, vielfältigen Kleb-/Laubwaldbestände vor Umwandlung sowie vor Ablagerungen in den Saumbereichen und dem damit verbundenen Nährstoffeintrag;
  • Schutz vor sich ökologisch nachteilig auswirkenden, künstlichen Korrekturen am Gewässerbett und -lauf;
  • Erhaltung der kleinteiligen Biotopstrukturen mit ihrem Reichtum an unterschiedlichen Lebensräumen;
  • Schutz der Sekundärbiotope vor Beeinträchtigungen aller Art und Förderung einer gelenkten Entwicklung der Tier- und Pflanzenbestände;
  • Schutz vor einer übermäßigen Inanspruchnahme als Freizeit- und Erholungsgebiet, insbesondere durch organisierte Gruppen jeglicher Art, aber auch im Rahmen der Individualerholung;
  • Schutz und Erhaltung der in dem Gebiet vorkommenden Lebensräume (zum Teil prioritär) nach Anhang I und der wild lebenden Tiere und Pflanzen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen;
  • Schutz und Erhaltung der im Bereich der Jagst vorkommenden Arten nach Anhang I der Richtlinie79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten.

Schutzzweck d​es Landschaftsschutzgebiets ist:

  • als Pufferfläche das Naturschutzgebiet vor negativen Einflüssen jeglicher Art, insbesondere Bebauung, Aufforstung, natürlicher Bewaldung und Gesteinsabbau zu schützen, um die geomorphologische Erscheinung dieser Flusslandschaft zu erhalten. Insbesondere ist dazu als geschützte Flächennutzung die typische Nutzungsstruktur (Hangwälder und -hutungen, Auwiesen, Wiesen und Felder auf den Flussterrassen und auf derHochfläche) notwendig;
  • die darin enthaltenen Lebensräume in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern;
  • die Erhaltung der ökologisch wertvollen Verzahnung zwischen bewaldeten und unbewaldeten Bereichen sowie zwischen den Biotopstrukturen;
  • die Erhaltung der in dem Gebiet vorkommenden Lebensräume nach Anhang I und der wild lebenden Tiere und Pflanzen nach Anhang II der Richtlinie92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992;
  • die Erhaltung der im Bereich der Jagst vorkommenden Vogelarten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979.

Siehe auch

Literatur

  • Reinhard Wolf, Ulrike Kreh (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-5176-2

Einzelnachweise

  1. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
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