JWH-019
JWH-019 ist eine synthetische chemische Verbindung aus der Gruppe der Alkylindol-Derivate und wurde von John W. Huffman entwickelt. Der Stoff zeigt aufgrund seiner Eigenschaft als Cannabinoid-Rezeptor-, CB1/CB2-Agonist cannabinoidmimetische Wirkung.
| Strukturformel | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
![]() | |||||||||||||
| Allgemeines | |||||||||||||
| Name | JWH-019 | ||||||||||||
| Andere Namen |
| ||||||||||||
| Summenformel | C25H25NO | ||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
| |||||||||||||
| Arzneistoffangaben | |||||||||||||
| Wirkstoffklasse | |||||||||||||
| Wirkmechanismus | |||||||||||||
| Eigenschaften | |||||||||||||
| Molare Masse | 355,47 g·mol−1 | ||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||
| |||||||||||||
| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | |||||||||||||
Dieses Cannabinoid wurde als künstlich zugesetzter Wirkstoff in Produkten gefunden, die von den Herstellern als „Kräutermischungen“, etwa unter der Bezeichnung „Spice“[2], oder in ähnlichen Produkten vertrieben wurden. JWH-019 hat nach Auffassung des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel in Deutschland eine stärkere Wirkung als Tetrahydrocannabinol (THC), der Hauptwirkstoff der Hanfpflanze (Cannabis sativa).[3]
Rechtslage
- Deutschland
- Als Wirkstoff wurde JWH-019 ab dem 22. Januar 2010 in Deutschland durch Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft.[4]
- Schweiz
Einzelnachweise
- Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- BGBl. 2009 I S. 3944
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG. (Memento vom 30. Dezember 2014 im Internet Archive) Stand 26. August 2009, abgerufen am 27. September 2010
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Betäubungsmittel. Stand 1. Juni 2010, abgerufen am 27. September 2010.
- Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, BetmV-Swissmedic.) Änderung vom 10. September 2010 (PDF; 576 kB) Inkrafttreten per 1. Dezember 2010.
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) vom 3. Oktober 1951 (Stand am 1. Januar 2010) (PDF; 179 kB). Schweizerisches Betäubungsmittelgesetz, relevante Strafbestimmungen: Art. 19 und folgende.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.
