Homosexualität in Liechtenstein
Homosexualität ist in Liechtenstein gesellschaftlich anerkannt.
Legalität
1989 hob das Fürstentum Liechtenstein das Totalverbot homosexueller Handlungen (§§ 129 und 130 StGB) auf und führte die fast wortgleichen Paragraphen wie in Österreich ein (§ 208 StGB Schutzaltersgrenze, § 209 StGB Prostitution, § 220 StGB Informationsverbot, § 221 StGB Vereinsverbot). Im Dezember 2000 wurde die ersatzlose Streichung der vier Paragraphen beschlossen, welche im Jahre 2001 in Kraft trat.
Eine Besonderheit im deutschen Sprachraum, wo nur der Beischlaf als Inzest strafbedroht ist, ist die Strafandrohung für „dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlungen“ seit 1. Februar 2001. Dies umfasst somit auch diesbezügliche gleichgeschlechtliche Handlungen, wobei die Penetration des Anus mit Fingern oder Gegenständen sowie Masturbation noch nicht ausjudiziert sind.[1]
Antidiskriminierung
Am 22. Februar 2005 wurde von der Regierung die Umbenennung der Stabsstelle Gleichstellungsbüro zur Stabsstelle für Chancengleichheit beschlossen und ist dem Ressort Familie und Chancengleichheit zugeordnet. Damit wurde das Aufgabengebiet unter anderem auch auf den Bereich Sexuelle Orientierung als Koordinierungsstelle für die anderen Ämter erweitert.[2] Ein Antidiskriminierungsgesetz, das sexuelle Identität miteinbezieht, wird diskutiert.
Lebenspartnerschaften
Seit 2011 werden homosexuelle Paare staatlich anerkannt. Im Jahr 2001 erarbeitete die Freie Liste, eine der vier Parteien Liechtensteins, einen derartigen Gesetzesentwurf. Das Gesetz wurde vom Parlament gebilligt und mit Bitte um Kenntnisnahme an die Regierung weitergegeben. Dessen Entwurf für die eingetragene Partnerschaft wurde im Sommer 2003 wiederum vom Parlament abgelehnt. 2007 wurde ein zweiter Anlauf zur Einführung von Lebenspartnerschaften unternommen. Der Landtag sprach sich am 24. Oktober 2007 mehrheitlich für die Einführung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare aus. Die entsprechende Motion der Freien Liste wurde mit 19 zu 6 Stimmen angenommen.[3][4] Im Dezember 2010 wurde das Partnerschaftsgesetz in erster Lesung beraten und im Februar 2011 wurde seitens der Regierung eine befürwortende Stellungnahme abgegeben.[5] Am 16. März 2011 wurde das Partnerschaftsgesetz in zweiter Lesung beschlossen und trat am 1. September 2011 in Kraft.[6][7] Ein am 19. Juni 2011 abgehaltenes Referendum bestätigte die Einführung des Partnerschaftsinstitutes mit rund 70 Prozent der abgegebenen Stimmen.[8]
Gesellschaftliche Situation
1998 wurde mit Flay erstmals eine Schwulen- und Lesbenorganisation gegründet, die vereinzelt soziale Projekte für Schwule und Lesben aus dem Dreiländereck der Regionen Vorarlberg, Rheintal und Liechtenstein organisiert.
Am 11. Juni 2020 beschloss die Schweiz, die Ehe für alle einzuführen. In Liechtenstein begann die Bevölkerung wieder über das Thema zu reden.[9]
Weblinks
- FLay – Schwule und Lesben Liechtenstein und Rheintal
- Schweizer Fernsehen: Liechtenstein: Ja zur Homo-Ehe, Artikel vom 16. März 2011
Einzelnachweise
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- liStGB 1988 LGBl. 1988 Nr. 37, vom 24. Juni 1987, ausgegeben am 22. Oktober 1988
- liStGB LGBl. 2001 Nr. 16, Änderungen vom 13. Dezember 2000, ausgegeben am 1. Februar 2001
- liStGB konsolidiert
- Definitionen der Formulierung (wenn auch zu anderen Delikten): Fürstliche Oberste Gerichtshof, Urteil 01 KG.2008.22 vom 6. Mai 2011
- Vergleich Deutschland: Finger und Gegenstände sind keine beischlafähnliche Handlung: Hubert Hinterhofer: Strafrecht, Besonderer Teil II, 4. Ausgabe, Facultas Verlag, 2005, ISBN 3851148819, S. 86 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
- Vergleich Österreich: umstritten (After ist kein Geschlechtsteil, aber nahe der Genitalregion): Christian Bertel, Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil II, 9. Ausgabe, Band 2, Springer, 2010, ISBN 9783211993989, S. 60, Erläuterungen zu § 201 (Vergewaltigung) über "Dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen" (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche)
- liechtenstein.li: Liechtensteinischen Regierung zur Themenliste (CRC/C/Q/LIE/2) des Ausschusses über die Rechte des Kindes betreffend die Behandlung des zweiten periodischen Länderberichts (CRC/C/136/ADD.2) (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive), 6. Dezember 2005 (PDF-Datei)
- Antrag zur eingetragenen Partnerschaft im Landtag Liechtenstein (PDF; 84 kB)
- Janine Köpfli: Partnerschaftsgesetz ist grosser Schritt in Liechtensteiner Vaterland, 29. April 2010
- Volksblatt: Stellungnahme zum Partnerschaftsgesetz
- Schweizer Fernsehen: Liechtenstein: Ja zur Homo-Ehe, 16. März 2011
- Queer.de: Liechtenstein bekommt Homo-Ehe, 17. März 2011
- NZZ: Liechtenstein spricht sich für Homo-Ehe aus, 19. Juni 2011
- Breite öffentliche Debatte vorausgesetzt. In: Liechtensteiner Vaterland online. 12. Juni 2020, abgerufen am 13. Juni 2020.