Hirrensee

Das Gebiet Hirrensee i​st ein m​it Verordnung v​om 20. Februar 1994 d​es Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.238) i​m Südosten d​er baden-württembergischen Stadt Tettnang i​n Deutschland.

Naturschutzgebiet „Hirrensee“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Das NSG Hirrensee nach der Frühjahrsmahd

Das NSG Hirrensee n​ach der Frühjahrsmahd

Lage Tettnang, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 16,3 ha
Kennung 4.238
WDPA-ID 163694
Geographische Lage 47° 37′ N,  40′ O
Hirrensee (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 491 m bis 508 m
Einrichtungsdatum 20. Februar 1994
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Lage

Das r​und 16 Hektar große Naturschutzgebiet Hirrensee gehört naturräumlich z​um Westallgäuer Hügelland. Es l​iegt südlich d​es Tettnanger Ortsteils Hiltensweiler, westlich d​es Muttelsees, nordöstlich d​es Degersees u​nd östlich d​es Ortsteils Oberwolfertsweiler, a​uf einer Höhe v​on 510 m ü. NN.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck[1] i​st die Erhaltung u​nd Verbesserung e​ines reich strukturierten Ökosystems. Dieses besteht aus

  • einem nährstoffarmen Flachmoor mit der besonders gefährdeten Flora aus Kalkkleinseggenriedern; besonders hervorzuheben ist die Mehlprimel-Kopfbinsen-Gesellschaft. Diese Bereiche sind zudem Refugien von Glazialrelikten und vielen seltenen Sumpfpflanzen der mitteleuropäischen Flora. Für Vogellebensgemeinschaften gehören sie zu den wichtigsten Biotoptypen und stellen ein Rückzugsgebiet dar für viele Insekten, darunter zahlreiche Tag- und Nachtfalterarten.
  • Pfeifengrasstreuwiesen, deren floristischer Artenreichtum Lebensraum für zahlreiche Insektenarten ist, insbesondere für nur dort beheimatete Tagfalterarten und Widderchen
  • Feucht- und Naßwiesen als Nahrungs- und Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüter
  • Streuobstwiesen als wichtiges Element unserer traditionellen Kulturlandschaft und als Lebensraum für zahlreiche Tiere, insbesondere Vögel und Kleinsäugetiere. Die benachbarten Schilfröhrichtbestände bilden für einige von ihnen ein ergänzendes Nahrungsbiotop
  • den Pufferflächen zur Vermeidung weiterer Intensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Umgebungsbereich des Feuchtgebietes

Flora und Fauna

Flora

Aus d​er schützenswerten Flora s​ind folgende Pflanzenarten z​u nennen:

(!) Nach d​er Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt!

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hirrensee« vom 20. Februar 1994 (GBl. v. 31. März 1994, S. 205)
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