Hüttensee (Naturschutzgebiet)
Das Gebiet Hüttensee ist ein mit Verordnung vom 20. Oktober 1994 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.247) im Süden der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch in Deutschland.
Naturschutzgebiet „Hüttensee“
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NSG Hüttensee | ||
Lage | Neukirch, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 17 ha | |
Kennung | 4.247 | |
WDPA-ID | 163837 | |
Geographische Lage | 47° 39′ N, 9° 43′ O | |
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Meereshöhe | von 543 m bis 564 m | |
Einrichtungsdatum | 20. Oktober 1994 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Tübingen |
Lage
Das rund 17 Hektar große Naturschutzgebiet Hüttensee gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südlich der Ortsmitte und nördlich des Ortsteils Oberlangensee, auf einer Höhe von 542,1 m ü. NN. Südwestlich des Hüttensees liegt das NSG Kreuzweiher-Langensee, nordöstlich das NSG Hüttenwiesen.
Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck[1] ist die Erhaltung eines reich strukturierten Ökosystem, das aus
- einem natürlich entstandenen See, dessen Wasserflora – vor allem die Schwimmblattgesellschaften – Lebensraum für zahlreiche Insektenarten, insbesondere Libellen, ist und die Nahrungsgrundlage für zahlreiche Wirbellose bildet,
- einem breiten Verlandungsgürtel im Uferbereich des Sees mit Vertretern des Rohrkolben-, Seebinsen-, Schneidbinsen- und Schilfröhrichts, die vielen Vogelarten als Brutgebiete dienen,
- nährstoffarmen Flach- und Hangquellmoorbereichen mit ihrer besonders gefährdeten Flora aus Kalkkleinseggenrieden als Lebensraum für viele speziell angepasste Insekten – insbesondere zahlreiche Tag- und Nachtfalterarten –, die ihrerseits Lebens- sowie Nahrungsgrundlage für zahlreiche Vogelarten sind,
- Pfeifengrasstreuwiesen, deren floristischer Artenreichtum Lebensraum für zahlreiche Insektenarten ist, insbesondere für nur dort beheimatete Tagfalterarten und Widderchen,
- Wiesenflächen mit Quellbereichen und Wassergräben, die auf Grund ihrer Verzahnung mit den angrenzenden Waldbereichen einen wertvollen Biotopbereich bilden,
- Streuobstwiesen als Element der traditionellen Kulturlandschaft und als reich strukturierter Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tierarten, und
- Grünlandflächen als Pufferzonen zur Vermeidung weiterer Intensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Umgebungsbereich des Feuchtgebietes dienen.
Siehe auch
Weblinks
- Steckbrief des Naturschutzgebietes Hüttensee im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Einzelnachweise
- Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hüttensee« vom 20. Oktober 1994 (GBl. v. 9. Dezember 1994, S. 625)
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