Habersack (Gesetzessammlung)
Habersack, Deutsche Gesetze ist eine im Verlag C. H. Beck erscheinende Gesetzessammlung, die einige der wichtigsten Gesetzestexte des deutschen Bundesrechts enthält. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Zivil- und Strafgesetze (beispielsweise BGB und StGB). Damit enthält die Sammlung die zentralen Gesetze der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Mit der im Oktober 2021 erschienenen 185. Ergänzungslieferung wurde das Werk nach dem Münchener Rechtswissenschaftler Mathias Habersack umbenannt; bis dahin trug die Sammlung den Namen Schönfelder, Deutsche Gesetze.[1] Der separat zu beziehende Ergänzungsband wurde bereits mit der 68. Ergänzungslieferung im September 2021 umbenannt.[2]
Geschichte
Die Gesetzessammlung mit dem typischen roten Einband ist in Deutschland weit verbreitet. Sie wurde von Heinrich Schönfelder im Jahre 1931 begründet und bis zur 13. Auflage von 1943 betreut. Seit der 14. Auflage von 1947 führt sie der Verlag C. H. Beck fort. Die ersten Auflagen des „Schönfelder“ erschienen als gebundene Bücher; ab der 4. Auflage 1935 erschien er als Loseblattsammlung, da die Zahl der Gesetzesänderungen häufige Aktualisierungen nötig macht, die in Form von Nachlieferungen erscheinen.[3] Seit Frühjahr 2007 erscheint das Werk auch wieder als gebundene Ausgabe.
Ab der 7. Auflage von 1936 waren die Gesetze mit den Ordnungsnummern 1 bis 19 den Gesetzen der NS-Diktatur vorbehalten, so die Nr. 1 dem Parteiprogramm der NSDAP, die Nr. 5 dem Ermächtigungsgesetz und die Nr. 12 a dem Blutschutzgesetz. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erhielt erst die Nr. 20, unter der es auch heute noch zu finden ist. Nach dem Krieg wurden die NS-Vorschriften entfernt. Die Ordnungsnummern 1 bis 19 erhielten nun die erlassenen Gesetze zur Bereinigung von NS-Unrecht, ab 1947 beispielsweise das Recht des alliierten Kontrollrats u. a. zur neuen Gesetzgebung, zur Aufhebung von Nazi-Gesetzen und zur Umstrukturierung des Gerichtswesens. Das Grundgesetz (GG) wird bis heute als Nummer 1 geführt, dieses ist aber seit der 115. Ergänzungslieferung vom September 2002 in einen Ergänzungsband ausgelagert worden. Seither beginnt die Gesetzessammlung mit dem BGB unter der Nr. 20.
Im Juli 2021 entschied sich der Verlag C. H. Beck, die Werke seines Verlagsprogramms umzubenennen, auf denen Namen von Juristen genannt sind, die in der Zeit des Nationalsozialismus eine aktive Rolle gespielt haben. Die Textsammlung wurde daher mit der 185. Ergänzungslieferung in Habersack umbenannt.[4] Der neue Namensgeber ist Mathias Habersack, Herausgeber und Vorsitzender der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages. Wie auch beim Palandt hatte der Name wegen der Nazi-Vergangenheit von Heinrich Schönfelder zuvor in der Kritik gestanden.[5][6]
Inhalt
Im Gegensatz zu einem Gesetzeskommentar handelt es sich bei dem Werk nicht um eine systematische Kommentierung einzelner Vorschriften. Vielmehr werden lediglich die Normtexte in ihrer jeweils geltenden Fassung wiedergegeben. Teilweise sind daneben auch formelle Anmerkungen zu Gesetzesänderungen sowie systematische Verweise (z. B. § 823 BGB Fußnote 4 mit Verweis auf §§ 116 f. SGB X) vorhanden. Zentrale materielle Gesetze des Schönfelders sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, Ordnungsnummer 20), das Handelsgesetzbuch (HGB, Ordnungsnummer 50), das Aktiengesetz (AktG, Ordnungsnummer 51), das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG, Ordnungsnummer 52) und das Strafgesetzbuch (StGB, Ordnungsnummer 85). Zentrale Verfahrensvorschriften finden sich vor allem in der Strafprozessordnung (StPO, Ordnungsnummer 90), dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG, Ordnungsnummer 95), der Zivilprozessordnung (ZPO, Ordnungsnummer 100), der Insolvenzordnung (InsO, Ordnungsnummer 110) und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG, Ordnungsnummer 112).
Insgesamt umfasst die Sammlung 71 Gesetze (Ordnungsnummern 20-123) auf rund 4900 Seiten (Stand 2021).[7] Die einzelnen Gesetze sind systematisch in folgende Abschnitte gegliedert:
- Bürgerliches Recht mit Nebenbestimmungen (Ordnungsnummern 20-48)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (Ordnungsnummern 50-53)
- Versicherungsrecht (Ordnungsnummern 62-63a)
- Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Ordnungsnummern 65-74)
- Arbeitsrecht (Ordnungsnummern 83-84)
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht (Ordnungsnummern 85-94)
- Gerichtsverfassung (Ordnungsnummern 95-95a)
- Recht der juristischen Berufe (Ordnungsnummer 96)
- Zivilverfahrensrecht (Ordnungsnummern 100-114)
- Kostenrecht (Ordnungsnummern 115-123)
Die Sammlung erhält ferner die Anhänge "Gebührentabelle" und "wichtige Registerzeichen". Auf den letzten 200 Seiten findet sich ein Sachverzeichnis.
Seit 2002 gibt es einen Ergänzungsband mit einer Zahl weiterer, vor allem in der rechtsanwaltlichen Praxis benötigter Gesetzestexte. Seit der deutschen Wiedervereinigung erscheint der „Schönfelder II“ mit Texten von Zivil-, Wirtschafts- und Justizgesetzen, die vor allem in Bezug auf die frühere DDR von Bedeutung sind.
Bedeutung für die Juristenausbildung
Die Bedeutung der Gesetzessammlung wird seit Jahrzehnten in der Juristenausbildung dadurch gefestigt, dass sie für angehende Juristen bereits während des Studiums und im Referendariat ein täglich benötigtes „Handwerkszeug“ darstellt.[8]
Um das Werk hat sich daher ein an dieser Zielgruppe orientierter, reger Zubehörmarkt entwickelt: Von Drittanbietern werden u. a. Registersysteme angeboten, die das Auffinden einzelner Gesetzestexte in dem umfangreichen Werk erleichtern sollen.[9] Verschiedene Verlage publizieren Lernhilfen und Sammlungen juristischer Prüfungsschemata als kleine Loseblattsammlungen passenden Formats, die in die Original-Ordner der Gesetzessammlung eingeheftet werden können. Zum Transport des unhandlichen und fast 3 kg schweren, dabei durch Dünndruckpapier und Heftvorrichtung relativ empfindlichen Werkes werden passende Taschen und Tragevorrichtungen angeboten. Passende Buchständer, die meist in den Ordnerrücken des Original-Ordners eingeschoben werden, sollen die Handhabung bequemer gestalten. Neben starren Ständerkonstruktionen werden auch spezielle Ständer mit pendelartig beweglicher Standfläche vermarktet, die durch Ausbalancieren gewährleisten soll, dass der Ordner an der vom Benutzer gewünschten Stelle aufgeschlagen bleibt.
Im studentischen Bereich erwächst dem Werk seit wenigen Jahren zunehmend Konkurrenz durch preiswertere, gebundene Gesetzesausgaben konkurrierender Verlage, die inzwischen teilweise auch als Hilfsmittel zur Verwendung in der Ersten Staatsprüfung zugelassen sind. Im Zweiten Juristischen Staatsexamen ist das Werk dagegen für die von ihm umfassten Rechtsmaterien in den meisten Bundesländern die einzige als Hilfsmittel zugelassene Gesetzessammlung. Fragen der Zulässigkeit als Hilfsmittel in den juristischen Staatsexamina regeln die jeweiligen Hilfsmittelbekanntmachungen der Justizprüfungsämter (so beispielsweise die Hilfsmittelbekanntmachung EJS des Landesjustizprüfungsamtes Bayern[10]).[11] Dort finden sich auch Regelungen zu erlaubten Kommentierungen (Markierungen, Unterstreichungen, selbst angemerkte Normverweise) durch die Prüfungskandidaten.
Weitere Gesetzessammlungen
Vergleichbare Sammlungen zu anderen Rechtsgebieten sind:
- der Sartorius, begründet von Carl Sartorius, erhältlich als Sartorius I zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, inzwischen ebenfalls mit Ergänzungsband, als Sartorius II zu Internationalen Verträgen/Europarecht, sowie als Sartorius III zu weiteren Verwaltungsgesetzen;
- der Aichberger, begründet von Friedrich Aichberger, zum Sozialrecht;
- der Nipperdey, begründet von Hans Carl Nipperdey, zum Arbeitsrecht;
- die Sammlung „Steuergesetze“, herausgegeben von Georg Müller, zum Steuerrecht.
Daneben hat auch nahezu jedes Bundesland eine eigene Sammlung, zum Teil sogar mit Ergänzungsband (insbesondere die Sammlungen der Gesetze der neuen Bundesländer), welche die jeweils wichtigsten Landesgesetze enthält. Beispielhaft hierfür sind die Sammlungen v. Hippel/Rehborn „Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen“, Dürig „Gesetze des Landes Baden-Württemberg“ und März „Niedersächsische Gesetze“.
Literatur
- Habersack: Deutsche Gesetze. ISBN 3-406-50075-7.
- Nachgefragt: Warum ist das GG nicht mehr die Nummer 1?, in: Deutsche Richterzeitung 2004, Seite 104.
- Volker Friedrich Drecktrah, Zur Abschaffung des Grundgesetzes, in: Betrifft Justiz 2003, Seite 63.
Weblinks
- Martin Rath, 80 Jahre Schönfelder: Roter Normziegel, denkmalschutzwürdig, Legal Tribune Online vom 27. März 2011.
Einzelnachweise
- Habersack (vormals Schönfelder) | Deutsche Gesetze. Abgerufen am 25. Oktober 2021.
- Habersack (vormals Schönfelder) | Deutsche Gesetze: Ergänzungsband. Abgerufen am 5. Oktober 2021.
- Cornelia Vismann: Akten. Medientechnik und Recht. Frankfurt am Main. 2000, S. 285f.
- C.H.BECK wird Werke aus seinem Verlagsprogramm umbenennen : Namen von Juristen, die in der NS-Zeit aktiv waren, werden auf den Titeln nicht beibehalten. Pressemitteilung. Abgerufen am 27. Juli 2021.
- Alexander Pyka: Nazi-Erbe lebt bis heute im deutschen Recht. In: Welt. 5. März 2013, abgerufen am 24. Januar 2019.
- Petition der Woche – Weg mit den NS-Juristen. In: taz. 20. Oktober 2017, abgerufen am 24. Januar 2019.
- Habersack (vormals Schönfelder) | Deutsche Gesetze. Abgerufen am 5. Oktober 2021.
- Martin Rath, 80 Jahre Schönfelder: Roter Normziegel, denkmalschutzwürdig, Legal Tribune Online vom 27. März 2011.
- Dürckheim | Dürckheim-Register - Schönfelder Hauptband komplett - Nur Gesetzesbezeichnungen. Abgerufen am 5. Oktober 2021.
- 2038.3.3.2-J Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung EJS), auf justiz.bayern.de
- Erste Juristische Staatsprüfung. Abgerufen am 5. Oktober 2021.