Gerichtsamt Großenhain
Das Gerichtsamt Großenhain war zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Großenhain.
Geschichte
Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Das neu gebildete Gerichtsamt Großenhain unterstand dem Bezirksgericht Meißen. Sein Gerichtsbezirk umfasste Großenhain, Adelsdorf, Altleis, Baßlitz bei Blattersleben, Baßlitz bei Jessen, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla bei Hain, Böhla bei Ortrand, Brockwitz, Brößnitz mit Teichmühle, Brüstewitz (Priestewitz), Colmnitz, Coselitz, Dallwitz, Diesbar, Döbritzschen, Döschütz, Folbern, Frauenhain, Gävernitz mit Obergävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Gohrisch mit Forsthaus, Goltzscha, Gröditz mit Eisenhüttenwerk, Großraschütz, Heidehäuser bei Lichtensee, Hohndorf mit Kleingeißlitz, Kalkreuth, Kleinraschütz, Kleinthiemig, Kleintrebnitz, Kmehlen, Kolkwitz, Kottewitz bei Staude, Krauschütz, Kraußnitz, Lampertswalde, Laubau, Lautendorf mit Pfeife, Leckwitz bei Meißen, Lenz, Lichtensee, Liega, Linz, Marksiedlitz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf bei Hain, Naundorf bei Ortrand, Naunwalde, Neuseußlitz, Niegeroda, Nieska, Oelsnitz, Peritz, Piskowitz, Ponickau, Porschütz, Pulsen, Quersa mit Paulsmühle, Raden, Reinersdorf, Reppis, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld mit der Dammmühle, Schweinfurth, Seußlitz mit Radewitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Spansberg, Stauda, Strauch, Streumen, Strießen, Thiendorf mit Dammheim, Tiefenau, Treugeböhla, Uebigau, Walda, Wantewitz, Weißig am Raschütz, Weißig bei Skassa, Weßnitz, Wildenhain, Wistauda (Wüststauda), Wülknitz, Zabeltitz mit Stroga, Zottewitz, Zschauitz (Ober- und Nieder-), Zschieschen und das Gohrische, Golker und Raschützer Forstrevier..[2]
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Großenhain wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Meißen mit Sitz in der Stadt Meißen integriert.
Das Gerichtsamt Großenhain wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neugegründete Amtsgericht Großenhain abgelöst.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
- Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 260 f., Digitalisat
- Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856