Stauda (Priestewitz)
Stauda ist ein Ortsteil der Gemeinde Priestewitz im Landkreis Meißen in Sachsen.
Stauda (Priestewitz) Gemeinde Priestewitz | |
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Eingemeindung: | 1. Januar 1960 |
Eingemeindet nach: | Kottewitz-Stauda |
Postleitzahl: | 01561 |
Vorwahl: | 035249 |
Geografie und Verkehrsanbindung
Der 225 Hektar umfassende Ort liegt etwa einen Kilometer südöstlich des Kernortes Priestewitz. Durch den Ort fließt der Bach aus Stauda, welcher weiter östlich in den Bierlichtbach mündet. Westlich verläuft die B 101.[1][2] Die Bundesstraße 463 verbindet Stauda unter anderem mit Priestewitz und Großenhain.[3]
Geschichte
Erste Funde menschlicher Besiedlung gibt es in Stauda bereits aus der Jungsteinzeit. Am Nordrand des Dorfkerns ist ein mittelalterlicher Wallkörper zu finden, in dessen Inneren sich ein zum Teil verkohltes Holzkastenwerk verbirgt, was auf eine gewaltsame Zerstörung der Anlage schließen lässt.[2]
Bei Stauda handelt es sich ursprünglich wohl um ein Straßenangerdorf mit Gewanneflur, das im Bereich einer slawischen Siedlung angelegt wurde.[4][1] Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf schließlich im Jahre 1225 als Studowe. Der Ortsname wird als „Siedlung, wo es kalt ist“ gedeutet.[2] Weitere Formen des Ortsnamens waren im Laufe der Zeit: Studowe (1268), Studow (1378), Staude (1471, 1791) und Stauda (1540).[1]
Im Laufe der Jahrhunderte gab es einige Besitzerwechsel. Ursprünglich dem Kloster Seußlitz untertänig, war der Ort im Jahre 1378 der Burg Hayn zugehörig. Um 1406 wird die Größe von Stauda mit 7 Hufen angegeben. Zu dieser Zeit gibt es Landbete nach Hayn. Ab 1551 gehörte Stauda, dessen Größe inzwischen auf 14 Hufen angewachsen war, zum Rittergut Batzdorf und wurde schließlich im Jahre 1590 Amtsdorf von Großenhain.[2][4][1] Kirchlich war Stauda seit 1539 nach Strießen eingepfarrt, wo sich auch die Schule befand.[4][1][2]
Im Jahre 1960 wurde Stauda mit der Nachbargemeinde Kottewitz zur Gemeinde Kottewitz-Stauda vereinigt, welche 1973 in der Gemeinde Priestewitz aufging.[1][2]
- Ortseingang
Kultur und Sehenswürdigkeiten
In der örtlichen Denkmalliste sind die historischen Denkmäler und Gebäude der Gemeinde verzeichnet. Unter Denkmalschutz stehen in Stauda unter anderem zwei historische Eisenbahnbrücken aus dem 19. Jahrhundert, welche sich an den Bahnlinien Berlin–Dresden und Leipzig–Dresden befinden. Dabei handelt es sich um aus Ziegelmauerwerk entstandene Steinbogenbrücken.[5]
Weiters stehen zwei historische Wohnstallhäuser auf den Grundstücken Priestewitzer Straße 6 und Priestewitzer Straße 14 unter Denkmalschutz, deren Entstehungszeit auf die Jahre 1906 und 1821 datiert wird.[5]
Literatur
- Cornelius Gurlitt: Strießen. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). C. C. Meinhold, Dresden 1914, S. 410.
- Otto Mörtzsch: Historisch-Topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Großenhain. Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Dresden 1935.
- Dietrich Hanspach, Haik Thomas Porada: Großenhainer Pflege. Eine landeskundliche Bestandsaufnahme im Raum Großenhain und Radeburg. Hrsg.: Institut für Länderkunde Leipzig und der Sächsischen Akad. der Wissenschaften zu Leipzig. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/ Wien 2008, ISBN 978-3-412-09706-6.
Weblinks
- Stauda (Priestewitz) im Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen
Anmerkungen und Einzelnachweise
- Stauda (Priestewitz) im Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen, abgerufen am 20. Dezember 2017
- Dietrich Hanspach, Haik Thomas Porada: Großenhainer Pflege. Eine landeskundliche Bestandsaufnahme im Raum Großenhain und Radeburg. Hrsg.: Institut für Länderkunde Leipzig und der Sächsischen Akad. der Wissenschaften zu Leipzig. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/ Wien 2008, ISBN 978-3-412-09706-6, S. 223–224.
- 463 - Standardfahrplan 2021. Verkehrsverbund Oberelbe GmbH, 13. Dezember 2020 .
- Otto Mörtzsch: Historisch-Topographische Beschreibung der Amtshauptmannschaft Großenhain. Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Dresden 1935, S. 82.
- Denkmalliste des Landes Sachsen, abgerufen am 20. Dezember 2017.