Gerichtsamt Pirna
Das Gerichtsamt Pirna war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Pirna.
Geschichte
Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Landgericht Pirna. Das neu gebildete Gerichtsamt Pirna unterstand dem Bezirksgericht Pirna. Sein Gerichtsbezirk umfasste Pirna, Biensdorf, Birkwitz, Borna, Borthen (Groß- und Klein-), Bosewitz, Burgstädtel, Burkhardswalde, Copitz, Crotta, Cunnersdorf bei Pirna, Daube, Doberzeit, Dohma, Dohna, Ebenheit bei Pirna, Falkenhain bei Dohna, Forderjessen, Friedrichswalde, Gamig mit Meuscha, Goes, Gommern, Gorknitz, Großcotta, Großgraupe, Großluga, Großröhrsdorf, Großsedlitz mit Lindicht, Großzschachwitz, Häselich, Heidenau, Herbergen, Hinterjessen, Kleincotta, Kleingraupe, Kleinluga, Kleinsedlitz, Kleinstruppen, Kleinzschachwitz, Köttewitz, Krebs, Krietzschwitz, Liebethal, Liebstadt mit rotem Vorwerk, Lohmen, Maxen, Meußlitz, Mockethal, Mügeln, Mühlbach, Naundorf bei Pirna, Nentmannsdorf mit Laurich, Neugraupe, Neundorf, Neustruppen, Niedermeusegast, Niederposta, Niederseidewitz, Niedervogelgesang, Obermeusegast, Oberposta, Oberschlottwitz (Hütten-), Oberseidewitz, Obervogelgesang, Ottendorf, Ploschwitz, Pötzscha, Pratzschwitz, Röhrsdorf (Klein-), Rottwerndorf, Schmorsdorf, Seitenhain, Sporbitz, Struppen, Sürßen, Tronitz, Uttewalde, Weesenstein, Stadt Wehlen, Dorf Wehlen, Wölkau, Zatzschke, Zehista, Zeichen, Zschieren mit Trieske, Zuschendorf mit Lindigt und Köttwitzmühle und Zwirtzschkau.[2]
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Pirna wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Pirna mit Sitz in der Stadt Pirna integriert.
1873 wurde das Gerichtsamt Schönfeld aufgelöst und sein Sprengel auf die Gerichtsämter Dresden und Pirna verteilt.[4] Das Gerichtsamt Gottenleuba wurde zum 30. September 1875 aufgehoben und das Gerichtsamt Pirna übernahm seine Aufgaben.[5]
Das Gerichtsamt Pirna wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Pirna abgelöst.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
- Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 254 f., Digitalisat
- Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
- Bestand 13581 Gerichtsamt Schönfeld im Hauptstaatsarchiv Dresden, Online
- Bestand 13568 Gerichtsamt Gottleuba im Hauptstaatsarchiv Dresden, Online