Gerichtsamt Augustusburg
Das Gerichtsamt Augustusburg war zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Schellenberg auf Schloss Augustusburg.
Geschichte
Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Das neu gebildete Gerichtsamt Augustusburg unterstand zunächst dem Bezirksgericht Augustusburg. Sein Gerichtsbezirk umfasste Bernsdorf, Börnchen bei Zschopau, Borstendorf, Dorfschellenberg, Eppendorf, Erdmannsdorf, Euba, Falkenau, Flöha, Großwaltersdorf, Grünberg, Grünhainichen, Gückelsberg, Hennersdorf, Hohenfichte, Jägerhof, Kleinhartmannsdorf, Kunnersdorf, Leubsdorf, Marbach, Metzdorf, Plaue, Waldkirchen mit Zschopenthal und die Augustusburger, Börnichener, Leubsdorfer, Plauer und Borstendorfer Forstreviere.[2]
Zum 30. Juni 1859 wurde das Bezirksgericht Augustusburg aufgehoben. Das Gerichtsamt Augustusburg erhielt nun zusätzlich die Rechtsprechung in der Stadt Schellenberg und wurde dem Bezirksgericht Chemnitz zugeordnet.
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Augustusburg wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Chemnitz mit Sitz in der Stadt Chemnitz integriert.
1874 wurden aufgrund der "Bekanntmachung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" vom 12. September 1874 Euba vom Gerichtsamt Augustusburg dem Gerichtsbezirk des Gerichtsamtes Chemnitz zugeordnet.
Das Gerichtsamt Augustusburg wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neugegründete Amtsgericht Augustusburg abgelöst.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsamt nutzte die Augustusburg als Gerichtsgebäude. Es steht unter Denkmalschutz.
Einzelnachweise
- Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
- Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 276, Digitalisat
- Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856