Gerichtsamt Annaberg
Das Gerichtsamt Annaberg war zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Annaberg.
Geschichte
Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Landgericht Annaberg. Das neu gebildete Gerichtsamt Annaberg unterstand dem Bezirksgericht Annaberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste Annaberg, Arnsfeld, Bärenstein, Cunersdorf, Frohnau, Geyersdorf mit rotem Vorwerk und Schrammgut, Kleinrückerswalde, Königswalde (Amts- und Ratsseite), Mildenau, Mittelschmiedeberg, Oberschaar, Schönfeld, Sehma, Wiesa mit Wiesenbad, Dreigut, Plattengut, neuen Gut, Weißgut und Prager Gut.[2] Für die Rechtsprechung in Annaberg selber war das Bezirksgericht Annaberg zuständig.
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]
Das Gerichtsamt Geyer wurde 1873 aufgehoben und sein Sprengel auf andere Gerichtsämter verteilt. Dörfel, Herrmannsdorf und Tannenberg mit Siebenhöfen kamen zum Gerichtsamt Annaberg.[4]
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Annaberg wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Marienberg mit Sitz in der Stadt Marienberg integriert.
Das Gerichtsamt Annaberg wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neugegründete Amtsgericht Annaberg abgelöst.[5]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
- Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 277, Digitalisat
- Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
- Bekanntmachung, die Aufhebung der Gerichtsämter Moritzburg und Geyer betreffend vom 1. Oktober 1873; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1873, S. 521, Digitalisat
- Bestand 33016 Gerichtsamt Annaberg, Online