Dikasterium
Als Dikasterien (griech. δικαστήριον dikastērion „Gericht“, von δικάζω dikázo „entscheiden“) bezeichnet man die einzelnen Ämter (Dezernate) der römischen Kurie. Sie sind die vom Papst (Heiliger Stuhl) mit der Leitung der römisch-katholischen Kirche beauftragten Zentralbehörden. Zu ihnen zählen das Staatssekretariat, die Kongregationen, die kirchlichen Gerichtshöfe, die Päpstlichen Räte, Kommissionen und Ämter.
Das seit den Kurienreformen im 20. Jahrhundert bedeutendste Dikasterium unter den letzten Päpsten ist das Staatssekretariat, ihm steht der Kardinalstaatssekretär vor, der die Außenpolitik des Vatikans koordiniert. Die Leiter der Kongregationen und der Apostolischen Signatur werden Präfekten, die der Päpstlichen Räte und der Kommissionen Präsidenten genannt.
Die Struktur und Organisation der Dikasterien wird in der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988 geregelt.[1] Der Präfekt oder der Präsident steht dem Dikasterium vor, leitet es und vertritt es rechtlich (Pastor Bonus, Art. 4 Abs. 1). Der Sekretär, der von einem Subsekretär oder Untersekretär unterstützt wird, hilft dem Präfekten oder dem Präsidenten bei der verantwortlichen und weisungsbefugten Leitung der Geschäfte und der Mitarbeiter (Pastor Bonus, Art. 4 Abs. 2).[2][3]
Weblinks
- Johannes Paul II.: Apostolische Konstitution Pastor Bonus, online, aufgerufen am 4. August 2015.
Einzelnachweise
- „Apostolische Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988“, Deutsche Bischofskonferenz, abgerufen am 24. September 2017
- „Apostolische Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988“, Vatikan, abgerufen am 13. Oktober 2017
- „Regolamento Generale della Curia Romana vom 30. April 1999“, Vatikan, abgerufen am 13. Oktober 2017 (it.)