Pastor Bonus
Pastor bonus („der gute Hirte“) ist eine apostolische Konstitution über die Römische Kurie. Sie wurde am 28. Juni 1988 durch Papst Johannes Paul II. erlassen. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz mit Außenwirkung gem. cc. 7 ff., c. 12 § 1 CIC.
Im Wesentlichen wird eine Reorganisation, Umbenennung und Neuordnung der Römischen Kurie festgeschrieben. Einige Kongregationen erhalten neue Definitionen, andere werden umstrukturiert und Päpstliche Räte und Kommissionen erhalten neue Arbeitsanweisungen. Ebenfalls wird die Aufgabe der Ortsbischöfe neu definiert, die Frage der Ad-limina-Besuche der Bischöfe in Rom wird geregelt und das Verhältnis zwischen Papst und Römischer Kurie dargelegt.
Als Erneuerung bestimmte die Konstitution neben den Bischöfen die Aufnahme auch anderer Stände in die Römische Kurie, hauptsächlich Welt- und Ordenspriester, aber auch Ordensfrauen und Laien:
„Diese vereinten Kräfte sorgen dafür, daß alle Stände der Kirche dem Papst, eng verbunden mit seinem Dienst, dabei helfen, daß der pastorale Dienst der Römischen Kurie bei seiner Ausübung immer wirkungsvoller werde. Von daher leuchtet es auch ein, daß dieser Dienst aller Stände der Kirche in der weltlichen Gesellschaft nichts vergleichbares findet, und daß deren Arbeit im Geist des wirklichen Dienens geleistet werden muß, in der Nachfolge und Nachahmung der Diakonie Christi selbst.[1]“
Die Konstitution Pastor bonus setzte somit eine Tendenz fort, die sich bereits mit dem Dekret Christus Dominus des Zweiten Vatikanischen Konzils angekündigt hatte.
Quaerit semper
Mit dem Motu Proprio Quaerit semper änderte Papst Benedikt XVI. am 30. August 2011 die apostolische Konstitution Pastor bonus und verlegte einige Zuständigkeiten bei ehelichen Dispens- und Weihenichtigkeitsverfahren an ein beim Gericht der Römischen Rota eingerichtetes neues Amt.
Kurienreform
Mit der Aufgabe, weitere Änderungen der Konstitution vorzubereiten, setzte Papst Franziskus im April 2013 eine Gruppe von acht Kardinälen ein.[2] Mit einem päpstlichen Schreiben vom 29. September 2013 wurde das Gremium als Kardinalsrat zu einer dauerhaften Einrichtung erhoben.[3] Erste Auswirkung der Arbeit des Kardinalsrats sind die Schaffung des Wirtschaftssekretariats und des Kommunikationssekretariats (heute: Dikasterium für die Kommunikation), zudem wurden im August 2016 mit dem Dikasterium für Laien, Familie und Leben und dem Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen zwei neue Zentralbehörden errichtet, in denen die Aufgaben mehrerer bisheriger Päpstlicher Räte gebündelt werden. Der Kardinalsrat verabschiedete im Juni 2018 den Entwurf einer neuen Kurienordnung, der den vorläufigen Titel Praedicate Evangelium trägt und Pastor bonus ablösen soll.[4]
Weblinks
- Pastor Bonus, apostolische Konstitution Pastor Bonus von Papst Johannes Paul II. vom 28. Juni 1988.
- Quaerit semper, apostolisches Schreiben Quaerit semper in Form eines Motu Proprios von Papst Benedikt XVI. vom 30. August 2011.
Einzelnachweise
- Quaerit semper Nr. 9
- Kardinalsgruppe wird Papst für Kurienreform beraten. Radio Vatikan, 13. April 2013, abgerufen am 13. April 2013.
- Radio Vatikan: Papst gründet Kardinalsrat als feste Einrichtung, vom 30. September 2013.
- Entwurf neuer Kurienordnung verabschiedet. In: www.domradio.de. 13. Juni 2018, abgerufen am 7. August 2018.