Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.
Deutsche Rentenversicherung | |
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Sozialversicherung | Gesetzliche Rentenversicherung |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1. Oktober 2005 |
Vorstand | Anja Piel, Alexander Gunkel[1] |
Versicherte | 56,7 Mio. (31. Dezember 2019)[2] |
Rentner | 21,2 Mio. (1. Juli 2020)[2] |
Haushaltsvolumen | 332,9 Mrd. Euro (2020)[3] |
Mitarbeiter | 59.477 (20. Juni 2020)[4] |
Website | https://www.deutsche-rentenversicherung.de |
Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wie etwa Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr.
Geschichte
Vorgänger und Gründer der Deutschen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland waren die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Bahnversicherungsanstalt sowie als Spitzenverband der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV – Datenstelle der Rentenversicherung) in Würzburg betrieb.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte (BfA) in der Rentenversicherung für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten für die Arbeiter und Handwerker und die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn in der Rentenversicherung für Arbeiter, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte in der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie die Seekasse für Seeleute zuständig. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.
2014 wurde die deutsche Rentenversicherung 125 Jahre alt.
Aufgabe der Vermögensbasis
Aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt nahm der anfänglich geringe Anteil der angestellten Versicherten stark zu und übertraf schließlich den Anteil der als Arbeiter definierten Versicherten. Dies führte zu großen Unterschieden im Bestand an Versicherten und Rentnern bei den Trägern der Rentenversicherung für Angestellte und denen der Rentenversicherung für Arbeiter. Mit Einführung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Jahr 1992 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Reichsversicherungsordnung für die Rentenversicherung der Arbeiter, Angestelltenversicherungsgesetz für die Rentenversicherung der Angestellten) vereinheitlicht und das Reichsknappschaftsgesetz für die knappschaftliche Rentenversicherung mit einbezogen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde damit die historisch bedingte Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte aufgegeben. Die bis dahin angesparten Vermögen wurden seither durch Umstellen von dieser Basis auf ein mit Steuern kofinanziertes Umlageverfahren aufgezehrt. Ihre Berechtigung finden die Steuerzuschüsse in den versicherungsfremden Leistungen, die von der Rentenversicherung übernommen werden mussten.
Im Zuge einer Organisationsreform wurden am 1. Oktober 2005 die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung aufgehoben sowie BfA und VDR zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusioniert und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten (vormals Landesversicherungsanstalten) reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengefasst.
Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer zur allgemeinen Rentenversicherung werden die Versicherten den Trägern gleichmäßig zugeordnet, sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist. Die Zuordnung erfolgt in einem Ausgleichsverfahren anhand der Versicherungsnummer. Mittelfristig sollen 55 % der Versicherten von den Regionalträgern, 40 % von der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut werden. Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, für sie bleibt der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig, kann sich aber aufgrund Hauptwohnsitzverlagerung ändern. Um jedoch den Ausgleich zwischen den Trägern nicht zu lange andauern zu lassen, wird eine begrenzte Anzahl von Versicherten von der DRV Bund zu den Regionalträgern umgegliedert. Für Versicherte, die mindestens einen Beitrag zur Bahnversicherungsanstalt, Knappschaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Organisation
Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.
Organe
Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium.
- Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung
Sie setzen sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltungen aller Träger zusammen und repräsentieren somit alle Rentenversicherungsträger.
- Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
Aufgrund der Organisationsreform der Rentenversicherung wurde die Zahl der Sitze in der Bundesvertreterversammlung mit Beginn der neuen Wahlperiode von 96 auf 60 reduziert. 28 Personen hiervon gehören den Selbstverwaltungen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung an, zwei Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dazu kommen die 30 bei der Sozialwahl 2017 gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Rüdiger Herrmann (Versichertenseite) und Jens Dirk Wohlfeil (Arbeitgeberseite).
- Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund
Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Acht Mitglieder werden auf Vorschlag der im Rahmen der Sozialwahl gewählten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt. Weitere zwölf Mitglieder werden auf Vorschlag der Vertreter der Regionalträger und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gewählt. Die acht Mitglieder des Bundesvorstandes stellen zugleich den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund dar. Zum Vorsitzenden des Bundesvorstandes wurde Alexander Gunkel gewählt. Er vertritt die Gruppe der Arbeitgeber. Für die Gruppe der Versicherten wurde Annelie Buntenbach zur alternierenden Vorsitzenden gewählt.
- Erweitertes Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund
Von der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird auch das Erweiterte Direktorium gewählt. Es bereitet Entscheidungen vor, die alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreffen und ist zuständig für im Gesetz definierte Aufgaben, wie etwa im Bereich der Versichertenverteilung und der Finanzsteuerung. Es besteht (Stand 03.2018) aus
- Jork Beßler, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland,
- Werner Krempl, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern,
- Thomas Keck, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen,
- Ingrid Künzler, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Nord
Zum Erweiterten Direktorium gehören ebenfalls:
- Peter Grothues, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Stephan Fasshauer, Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Zum Vorsitzenden des Erweiterten Direktoriums wurde Werner Krempl gewählt.
Träger
Die Deutsche Rentenversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger. Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig. Im Jahr 2016 waren bei der DRV inklusive Eigenbetriebe und Sonderbereiche insgesamt 60 987 Mitarbeiter beschäftigt.[5]
Liste der Träger
Selbstverwaltung der Träger
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung werden im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber selbstverwaltet (bei der ehemaligen Bundesknappschaft war das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht.
Aufgaben und Dienstleistungen
Auskunfts- und Beratungsstellen
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind regionale Dienststellen der Rentenversicherungsträger, die trägerübergreifend beraten sowie Anträge und Rechtsbehelfe entgegennehmen. Sie dienen, wie auch die kommunalen Versicherungsämter (Versicherungsamt), dem Servicegedanken und sind Anlaufstellen für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Stellen arbeiten kostenlos und neutral. Versicherte und interessierte Personen erhalten hier Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare für die Kontenklärung und Reha- oder Rentenanträge sowie Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung und Informationen zur Altersvorsorge und zur Grundsicherung.
Ansprechstellen
Die Deutsche Rentenversicherung und verschiedene andere Träger (z. B. Krankenkassen) haben für alle Landkreise und kreisfreien Städte Ansprechstellen zur Vermittlung von Informationsangeboten über die Leistungen zur Teilhabe eingerichtet, die Rat suchende Bürger speziell nur zu Reha-Angelegenheiten beraten und unterstützen. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Kostenträger, dem sie auch den Antrag weiterleiten.
Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss oder wer als Rentner eine solche Leistung beantragen will, kann sich an eine dieser Ansprechstellen wenden.[24]
Themensprechtage
Die Auskunfts- und Beratungsstellen halten zusätzlich besondere Sprechtage zu festen Themengebieten ab. Beispiele sind die sogenannten „Internationalen Sprechtage“ zu Rentenversicherungsfragen mit Auslandsbezug, besonders mit Anrainerstaaten (zum Beispiel Beschäftigung in mehreren Staaten), sowie „Tage der kurzen Wege“ (Beratungen, an denen sich mehrere Institutionen zum Beispiel Finanzamt, Krankenkassen und Zusatzversorgungskassen beteiligen) oder Altersvorsorgetage.
Vorträge und Seminare
Weiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge sowie Seminare, ebenfalls kostenlos, angeboten.
Um die einzelnen Veranstaltungsorte und Termine für die jeweiligen Vorträge und Seminare[25] zu erfahren und sich anzumelden, ist ein Kontakt zur zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle erforderlich.
eService
Wer möchte, kann sich alle Informationen zu seinem persönlichen Rentenkonto auch von zu Hause aus abrufen. Dieses Angebot wird eService genannt. Damit kann man sich beispielsweise per Internet über den persönlichen Versicherungsverlauf informieren, die bisher erworbenen Ansprüche abrufen oder die voraussichtliche Rente hochrechnen lassen. Damit diese vertraulichen Daten geschützt (Datenschutz) bleiben, wird eine spezielle Signaturchipkarte benötigt.
Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
2016 wurden bei der Rentenversicherung mehr als 1,6 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation[26] gestellt. Die Rentenversicherung führte rund eine Million Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha) durch. Dazu kommen knapp 450.000 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Die Regional- und Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung haben ein dichtes Netz an Reha-Kliniken und Reha-Zentren aufgebaut. Neben den 81 rentenversicherungseigenen Reha-Einrichtungen wird überwiegend mit Vertragseinrichtungen kooperiert. Die Standorte der einzelnen Kliniken sind den Beiträgen der einzelnen Träger der Rentenversicherung zu entnehmen.
Rentenblicker
„Rentenblicker“ ist das Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung, das seit 2007 online zu finden ist. Neben der Website www.rentenblicker.de werden Schüler- und Lehrermaterialien bereitgestellt und können von (Schul-)Referenten angefordert werden. Bislang gab es mehr als 100.000 Downloads (Unterrichtsmaterial und Broschüre) und 250.000 Broschüren und Arbeitshefte wurden an Schulen verschickt.
Finanzen
Buchungsgrundlagen
Die Haushaltspläne der einzelnen Träger werden nach den Bestimmungen der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), der Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV) und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) erstellt. Gemäß § 26a SVHV haben „Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, ... nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.“
Einnahmen
Die Gesamteinnahmen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2016 betrugen 296 Milliarden Euro. Sie setzten sich aus 72,6 % Beiträgen, 14,0 % allgemeinem Bundeszuschuss, 3,7 % zusätzlichem Bundeszuschuss und 9,7 % sonstigen Einnahmen zusammen.[5]
Die Beitragseinnahmen in Höhe von 214,8 Milliarden Euro, das sind 8,2 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2015, setzen sich aus 90,6 % Pflichtbeiträgen, 5,8 % Beiträgen für Kindererziehungszeiten, 1,6 % Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit, 1,2 Prozent Beiträgen der Krankenversicherung, 0,5 % Beiträgen der Pflegeversicherung sowie 0,3 % freiwilligen Beiträgen zusammen.[5]
Ausgaben
Die Gesamtausgaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2016 betrugen 288,4 Milliarden Euro, 10,7 Milliarden mehr als im Vorjahr.
Die Ausgaben teilen sich wie folgt auf: 89,9 % der Ausgaben entfielen auf Rentenzahlungen, 6,4 % auf die Krankenversicherung der Rentner, 2,2 % auf Leistungen zur Teilhabe, 1,3 % auf Verwaltungs- und Verfahrenskosten und 0,2 % auf sonstige Ausgaben.[5] Ein Teil der Ausgaben entfällt auf versicherungsfremde Leistungen, die durch die Bundeszuschüsse gedeckt werden sollen.
Saldo
Im Jahr 2016 ergab sich ein Einnahmedefizit von 2,2 Milliarden Euro.[5]
Weblinks
- Offizielle Website der Deutschen Rentenversicherung Bund
- 125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung. (PDF; 9,6 MB) Deutsche Rentenversicherung, November 2014, S. 90 .
- Rentenblicker der Deutschen Rentenversicherung
Einzelnachweise
- Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund. Abgerufen am 17. August 2021.
- Ergebnisse auf einen Blick 2021; abgerufen am 17. August 2021
- Die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung; abgerufen am 17. August 2021
- Personalstatistik nach § 11 RSVwV zum 30. Juni 2020; abgerufen am 17. August 2021
- Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung (2016); abgerufen im März 2018
- Deutsche Rentenversicherung Bund - Statistikband - Versicherte 2017. deutsche-rentenversicherung.de/bund; abgerufen am 28. Juli 2019.
- Deutsche Rentenversicherung Bund - Geschäftsbericht 2016. deutsche-rentenversicherung.de/bund; abgerufen im März 2018
- Webseite der Knappschaft-Bahn-See (2017); abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (2016); abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (2016); abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (2016).; abgerufen im März 2018
- Webseite der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Unternehmensprofil); abgerufen März 2018
- Webseite der Deutschen Rentenversicherung Hessen (Zahlen und Fakten); abgerufen am 5. März 2018
- Webseite der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (Zahlen, Daten, Fakten regional); abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Nord (2017) (PDF; 1 MB) S. 2
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (2016) (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive) (PDF; 4,3 MB) S. 3
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen (2016) (PDF; 729 kB) S. 8
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (2016) PDF; abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (2016) PDF; abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Saarland (2016) PDF; abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Schwaben (2016) PDF, abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (2016). PDF; abgerufen im März 2018
- Deutsche Rentenversicherung: Wichtige Eckzahlen zur Statistik. Stand Januar 2018; abgerufen im März 2018
- Ansprechstellen; abgerufen im Februar 2019
- Übersicht Vorträge und Seminare (Termine und Orte); abgerufen im März 2018
- Reha-Bericht 2018 der Deutschen Rentenversicherung (PDF); abgerufen im März 2018