Bewaffnete Organe der DDR
Als Bewaffnete Organe der DDR bezeichnete man die Gesamtheit der Streit- und Sicherheitskräfte der Deutschen Demokratischen Republik.
Bestandteile
Die Bewaffneten Organe unterstanden verschiedenen Ministerien:[1]
Dem Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) unterstanden:
- Nationale Volksarmee (NVA)
- Grenztruppen der DDR (GT)
- Zivilverteidigung der DDR (ZV der DDR)
Dem Ministerium des Inneren waren unterstellt:
- Deutsche Volkspolizei (DVP)
- Kasernierte Einheiten des MdI (Bepo)
- Transportpolizei (Trapo)
- Kampfgruppen der Arbeiterklasse – dem Zentralkomitee der SED unterstellt, ausgebildet durch DVP
- Kasernierte Volkspolizei (KVP) – ging 1956 in der NVA auf
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zählte insgesamt zu den bewaffneten Organen.
Dem Ministerium für Außenhandel unterstanden:
- die bewaffneten und entsprechend ausgebildeten Kräfte der Zollverwaltung.[2]
Dienstverhältnisse der Angehörigen
Der Dienst in den Bewaffneten Organen galt als Wehrdienst, außer in den Dienstzweigen der Volkspolizei, musste jedoch auch mindestens in Dauer des Grundwehrdienstes abgeleistet werden.[3]
Den Angehörigen der Bewaffneten Organe stand eine überdurchschnittlich gute Bezahlung und Rentenversorgung zu. Ihnen wurden zudem auch Sondervergünstigungen gewährt.[4][5] In der Regel enthielten die Dienstbezüge der Angehörigen der bewaffneten Organe Vergütungen je nach Dienstgrad, Dienststellung und Dienstalter.[6]
Der deutsche Steuerzahler finanziert die Zusatzrenten der ehemaligen Mitglieder der „Bewaffneten Organe“ der DDR mit jährlich 1,5 Milliarden Euro (Stand 2007, ansteigend).[7] Im Bundeshaushalt 2016 sind fast 2 Milliarden Euro für die Sonderversorgungssysteme vorgesehen.[8]
Herkunft und Verwendung des Begriffs
Der Begriff war wie die darin abgebildete organisatorische Verflechtung von Nachrichtendiensten, Polizei und Militär dem sowjetischen Vorbild nachempfunden. Auch wenn der Begriff somit offiziell die Gesamtheit der für die Landesverteidigung und die innere Ordnung eingesetzten und mit Waffen ausgerüsteten Kräfte umfasste,[9] wurde er umgangssprachlich zumeist nur auf die NVA bezogen angewandt.
Literatur
- Torsten Diedrich (Hrsg.): Im Dienste der Partei, Handbuch der bewaffneten Organe der DDR (= Forschungen zur DDR-Gesellschaft). Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, 2. durchgesehene Auflage, Links, Berlin 1998, ISBN 3-86153-160-7.
- Joachim Nawrocki: Bewaffnete Organe in der DDR. Nationale Volksarmee und andere militärische sowie paramilitärische Verbände; Aufbau, Bewaffnung, Aufgaben; Berichte aus dem Alltag. Berlin 1979, ISBN 3-921226-07-4.
Einzelnachweise
- Erinnerungen an den Dienstbereich Technik und Bewaffnung des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Entwicklung, Aufgaben, Struktur, Arbeitsweise und Probleme. (PDF; 234 kB) Generalleutnant a. D. Dipl.-Ök. Ulrich Gall, abgerufen am 28. Dezember 2011.
- Feststellung von Rentenansprüchen und Anwartschaften aus einem Sonderversorgungssystem der bewaffneten Organe der ehemaligen DDR. Bundesverwaltungsamt, abgerufen am 26. März 2009.
- Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den aktiven Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee. (Dienstlaufbahnordnung) Vom 24. Januar 1962. Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik, abgerufen am 26. März 2009.
- Birgit Wolf: Sprache in der DDR - Ein Wörterbuch. Walter de Gruyter, 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 26.
- Besoldung. Peter Veith, abgerufen am 26. März 2009.
- Besoldung 1982. Peter Kieschnick, abgerufen am 26. März 2009.
- Sven F. Kellerhoff: Stasi: Der unheilige Zorn der roten Spione. In: welt.de. 13. Juni 2007, abgerufen am 7. Oktober 2018.
- Kap. 6067 Titelgruppe 04. Abgerufen am 24. Februar 2016.
- Birgit Wolf: Sprache in der DDR - Ein Wörterbuch. Walter de Gruyter, 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 26.