Bankkarte
Bankkarten (auch: Servicekarten) sind im Zahlungsverkehr kontogebundene Plastikkarten, die von einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden und ausschließlich der Barauszahlung, Bareinzahlung oder der Nutzung von Serviceautomaten in den Geschäftsräumen des ausstellenden Instituts dienen.
Allgemeines
Diese reinen Bankkarten ohne Zahlungsfunktion[1] können nicht für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingesetzt werden und sind daher keine Zahlungskarten. Sie sind heute selten, denn die am häufigsten vorkommenden Debitkarten dienen im bargeldlosen Zahlungsverkehr als Zahlungsmittel für die Bezahlung bei Händlern oder Verkäufern. Im Jahre 2011 gab es unter den 132,7 Millionen Zahlungskarten in Deutschland lediglich 2,1 Millionen Bankkarten ohne Zahlungsfunktion.[2] Ihr Format entspricht wie bei allen Zahlungskarten der Größe des Personalausweises (ISO 7810).
Funktion
Als kontogebundene Zahlungskarten ohne Zahlungsfunktion können reine Bankkarten lediglich für Barauszahlung oder Bareinzahlung so wie auch für den Kontoauszugsdrucker oder das Überweisungsterminal verwendet werden.[3] Die Bargeldfunktion kann am Geldautomaten oder am Bankschalter erfüllt werden. Die frühe Version der US-amerikanischen ATM-Karte (Abkürzung für: „Automatic Teller Machine“) konnte ausschließlich am Geldautomaten benutzt werden.[4]
Die Nutzung der Bankkarte erfolgt am Geldautomaten durch Einsatz der PIN, am Bankschalter der kontoführenden Bank in Verbindung mit PIN, Personalausweis oder Unterschrift.
Einzelnachweise
- Volker Tolkmitt, Neue Bankbetriebslehre, 2004, S. 112
- Deutsche Bundesbank, Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungsstatistiken in Deutschland, 2012, S. 6
- Doris Wohlschlägl-Aschberger (Hrsg.), Geldwäscheprävention: Recht, Produkte, Branchen, 2018, o. S.
- Werner Pepels, Gabler Lexikon Vertrieb und Handel, 1998, S. 16