Amtsgericht Zehdenick
Das Amtsgericht Zehdenick ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Brandenburg.
Gericht
Das Amtsgericht gehört zum Bezirk des Landgerichts Neuruppin und des Oberlandesgerichts Brandenburg.
Sitz des Gerichts ist die Stadt Zehdenick. Es gehört mit nur vier Richtern zu den kleinsten Gerichten Brandenburgs. Neben den Richtern sind sechs Rechtspfleger, 14 Beamte und Angestellte sowie drei Wachtmeister im Gericht tätig.[1] Der Amtsgerichtsbezirk umfasst den nördlichen Teil des Landkreises Oberhavel und weist eine in sich homogene ländlich geprägte Struktur auf.
Geschichte
Das Gebäude (Friedrich-Ebert-Platz 9) wurde ab 1911 bis 1913 mit einer angeschlossenen Untersuchungshaftanstalt als königliches Amtsgericht Gransee im Zusammenhang mit dem Neubau der preußischen Domänenverwaltung errichtet. Die örtliche Zuständigkeit erstreckte sich auf den Landkreis Gransee. Die Aktenbestände des Gerichts reichen jedoch bis weit in das 19. Jahrhundert zurück.
Die Untersuchungshaftanstalt wurde als solche bis 1945 betrieben. Danach erfolgte eine Nutzung als Magazin des Zivilschutzes. Ab den 1980er-Jahren stand dieser Teil dann leer. Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts erfolgte ein Umbau zum Archiv.
In der Zeit der DDR war das als Kreisgericht Gransee bezeichnete Gericht dann lediglich in einem Teil des Gerichtsgebäudes untergebracht. Polizei, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und staatliches Notariat nutzten den überwiegenden Teil des Gebäudes. Entsprechend dieser Nutzungen erfolgten diverse Verbauungen im Gebäudeinneren, die nach der Wende von 1989 wieder entfernt wurden.
Nach der Wende wurde Zehdenick als kleinster Gerichtsbezirk des Landes Brandenburg eingerichtet. Es wird davon ausgegangen, dass Ursache hierfür vor allem auch das vorhandene schöne Justizgebäude war.[1] Südlich des Gerichtsgebäudes befindet sich der älteste Baum Zehdenicks, die Gerichtslinde.
Architektur
Das Gebäude entstand ab 1911 als großer zweigeschossiger, verputzter Bau im Stil des Neubarock. Der Feldsteinsockel des Hauses und diverse hölzerne Zierden lassen jedoch auch den Einfluss der Heimatschutzbewegung erkennen. Der Hafttrakt ist deutlich schlichter gestaltet.
Die umbaute Fläche beträgt 1136 m², wobei 397 m² auf die ehemalige Haftanstalt entfallen. Das Gericht war sehr großzügig dimensioniert, da viel Wert auf Repräsentation gelegt wurde. Trotzdem wurde kostengünstig gebaut. Für diverse Teile der Treppen, Laibungen, Kapitelle und Brüstungen wurden Betonfertigteile verwendet.
Die ursprüngliche Innengestaltung war sehr farbenfroh. Es dominierten auf die einzelnen Licht- und Raumverhältnisse angepasste Pastelltöne. Geflammte farbige Kacheln und schmiedeeiserne Applikationen setzten weitere Akzente, die das Gebäude von der zur damaligen Zeit üblichen Wuchtigkeit und Düsterniss von Gerichtsgebäuden deutlich unterschied.
Die Verbauungen in der DDR-Zeit hatten die Innengestaltung stark verändert. Ab 1993 erfolgten Restaurierungen und Rückbauten.
Literatur
- Gerhard Vinken: Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, Brandenburg. Deutscher Kunstverlag, München, Berlin 2000, ISBN 3-422-03054-9, S. 1156.
- Johannes Wolfs, Preußische Funktionalität, vereint mit spielerischen Elementen der Architektur der Jahrhundertwende – Amtsgericht Zehdenick, Aufsatz, wohl deutlich vor 2004, veröffentlicht durch den Deutschen Richterbund
Weblinks
Einzelnachweise
- Wolfs, Amtsgericht Zehdenick