Amtsgericht Neuruppin

Das Amtsgericht Neuruppin ist eines von 24 Amtsgerichten in Brandenburg und ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es nutzt das alte Landgerichtsgebäude in der Karl-Marx-Straße 18a (früher Friedrich-Wilhelm-Straße) in Neuruppin.

Amtsgericht Neuruppin

Amtsgerichtsbezirk

Der Bezirk des Amtsgerichts Neuruppin erstreckt sich auf den Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Zuständigkeit und Aufgaben

In den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen folgende Tätigkeiten: Zivilsachen, Familiensachen, Strafsachen, Ordnungswidrigkeitssachen, Betreuungs- und Unterbringungssachen, Insolvenzsachen, Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister), Wohnungseigentumssachen, Nachlasssachen, Grundbuchsachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, Landwirtschaftssachen, Personenstandssachen, Mahnsachen und Zwangsvollstreckungssachen.

Bei dem Amtsgericht Neuruppin besteht eine auf den Bezirk des Landgerichts Neuruppin konzentrierte Zuständigkeit für Register-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie Landwirtschaftssachen und Wirtschaftsstrafsachen.

Übergeordnete Gerichte

Im Instanzenzug übergeordnet sind das Landgericht Neuruppin, das Brandenburgische Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel) und der Bundesgerichtshof.

Siehe auch

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