Wenzel Goldbaum
Wenzel Goldbaum (* 19. September 1881 in Łódź, Russisches Kaiserreich; † 15. Mai 1960 in Lima, Peru) war ein Anwalt, Rechtswissenschaftler und Dramatiker. Er beeinflusste die Entwicklung des deutschen und internationalen Urheberrechts und gilt insbesondere als Vater der Zweckübertragungslehre.
Leben
Wenzel Goldbaum stammte aus einer jüdischen Familie, deren Name auf David Goldbaum, einen Gasthofbesitzer aus Grabow zurückgeht. Während seiner Kindheit siedelte er mit seinen Eltern, dem Arzt Adolf Goldbaum und seiner Frau Bronislava Gruenfeld, von Łódź nach Frankfurt am Main über,[1] wo er das Lessing-Gymnasium besuchte. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften in Berlin und München, legte die Staatsexamina ab und wurde 1906 in Marburg promoviert. 1909 ließ sich Goldbaum als Rechtsanwalt in Berlin nieder und widmete sich vor allem dem Urheberrecht. In der folgenden Zeit verfasste er auch Dramen, drei wurden von Erwin Piscator und Max Reinhardt aufgeführt. Goldbaum wurde Schriftführer und Syndikus des Verbandes deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten, des Verbandes Deutscher Filmautoren, des Verbandes Deutscher Erzähler und kam so mit Rechtsfragen der Theater- und Filmautoren in Berührung. Er war auch Syndikus im Felix Bloch Erben. Während des Ersten Weltkriegs war er von 1914 bis 1918 Soldat. Er war mit Marie Alexander-Katz, der Tochter des Juristen Paul Alexander-Katz verheiratet. Sie hatten fünf Kinder, darunter der Regisseur und Filmproduzent Peter Goldbaum.[1]
Bedeutende Prozesse
1926 gewann er für Gerhart Hauptmann und Hugo von Hofmannsthal einen Prozess gegen Berliner und Leipziger Rundfunksender vor dem Reichsgericht um das Senderecht an ihren Werken. Das Gericht folgte in seinem Urteil einer von Goldbaum aufgestellten Verbreitungstheorie.
Gegen den Hyperion-Verlag vertrat Goldbaum 1921 die Erben August Strindbergs und gewann den Prozess vor dem Reichsgericht auf der Grundlage der persönlichkeitsrechtlichen Aspekte des Urheberrechts.
Auf die Entwicklung des urheberrechtlichen Titelschutzes nahm er ebenfalls Einfluss, so erstritt er die Rechte an Èmile Zolas Roman „Das Paradies der Damen“ gegen den Titel „Frauenparadies“ und den Titel des Schauspiels „Alt-Heidelberg“ von Wilhelm Meyer-Förster gegen „Jung-Heidelberg“ vor dem Kammergericht.
In dem Prozess der drei Verwertungsgesellschaften GEMA, Genossenschaft deutscher Tonsetzer (GDT) und AKU gegen die UFA erstritt Goldbaum den Filmmusikkomponisten eine von den Kinos zu zahlende Tantieme, die durch den Vertrag mit den Filmproduzenten nicht mitabgegolten war.
Auswanderung
Aufgrund der zunehmenden Judenverfolgung verließ Goldbaum 1933 Berlin und Deutschland und ließ sich zunächst in Paris nieder.
1936 wanderte er mit seiner Familie nach Ecuador aus. Dort war er mehrere Jahre Dozent an Universitäten in Quito und Guayaquil und baute sein Renommee als international bekannter Urheberrechtler aus. 1946 vertrat Goldbaum Ecuador auf der Panamerikanischen Urheberrechtskonferenz in Washington.
Wissenschaftliches Werk
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg hatte Goldbaum mehrere urheberrechtsvertragliche Monografien veröffentlicht. Nach dem Krieg folgten weitere Werke und ein Lehrbuch zum Urheberrecht, darunter ein 1922 in erster Auflage erschienener Kommentar zum Urheberrecht und Urhebervertragsrecht, der zum ersten Mal den urheberrechtlichen Begriff der Zweckübertragung verwendet, welche in Deutschland seit 1966 in § 31 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz normiert ist.[2]
In den 1920er Jahren beschäftigte er sich auch mit dem Lauterkeitsrecht und setzte sich vehement für ein allgemeinwohlbezogenes Wettbewerbsrecht ein.[3]
Nach seiner Auswanderung und bis zu seinem Tod verfasste Goldbaum zahlreiche Artikel für juristische Fachzeitschriften auch in spanischer Sprache, die sich unter anderem mit dem internationalen Urheberrecht befassen. Bekannt wurde Goldbaum durch „Briefe aus Lateinamerika“, die im Organ der Berner Übereinkunft, „Droit d’auteur“ erschienen.
1956 erschien ein Kommentar zum 1955 in Kraft getretenen Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952, das den Mindestschutz der Schriftsteller in fremden Staaten statuieren sollte, das von Goldbaum jedoch als völlig unzulänglich bezeichnet wurde.
1957 und 1959 folgten die Monografien „Schöpfung oder Leistung? Abwehr und Angriff“ und „Verfall und Auflösung der sogenannten Berner Union“. Erstere wendet sich gegen das Leistungsschutzrecht der Tonträgerproduzenten, ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller und Sendeanstalten. Diese Rechte gingen notwendig zu Lasten des Autors als Werkschöpfer. Die Berner Union führe zu einer Verkomplizierung des internationalen Urheberschutzes.
Gegen Ende seines Lebens beschäftigte sich Goldbaum mit südamerikanischer, insbesondere ecuadorianischer Lyrik und übertrug sie ins Deutsche. 1960 erschien in Deutschland seine Übersetzung altspanischer Gedichte von Juan Ruiz.
1954 erhielt Goldbaum die Richard-Strauss-Medaille der GEMA.[4] Er starb am 15. Mai 1960 im Alter von 78 Jahren in Lima, Peru.
Veröffentlichungen (Auswahl)
Urheberrechtliche Monografien
- Der Aufführungsvertrag (1912)
- Der Aufführungsagenturvertrag (1912)
- Theaterrecht (1914)
- Rechte und Pflichten der Schauspieler im geltenden Recht (1914)
- Filmverlagsrecht an drehreifen Büchern (1919)
- Urheberrecht und Urhebervertragrecht (1922, 3. Aufl. 1961)
- Schöpfung oder Leistung? Abwehr und Angriff (1957)
- Verfall und Auflösung der sogenannten Berner Union (1959)
Dramen
- Die Ehe-Olympiaden (1906)
- Die Wahl (1908)
- Das Hindernis (1910)
- Mutter (1913)
- Medizin (1914)
- Die leeren Hände (1920)
- Zürich 1917 (1928)
- 1914 (1930)
- Dorothea erzieht die Deutschen (1945)[5]
Lyrik
- Westen und Osten (1898)
- Fruchtschale (Anthologie ecuadorianischer Lyrik, 1941, als Übersetzer und Herausgeber)
- Über der Steppe die Palme (Gedichtband, 1949, als Übersetzer und Herausgeber)
Roman
- Schlacken (1921)
- Vor der Rampe (1923)
Literatur
- Goldbaum, Wenzel. In: Lexikon deutsch-jüdischer Autoren. Band 9: Glas–Grün. Hrsg. vom Archiv Bibliographia Judaica. Saur, München 2001, ISBN 3-598-22689-6, S. 52–62.
- Erich Schulze: Die Veröffentlichungen von Wenzel Goldbaum. In: Archiv für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht (UFITA), Bd. 31, 1960, S. 375–384. [Schriftenverzeichnis]
- Matthias Wießner, Simon Apel: Wenzel Goldbaum (1885-1960). In: Simon Apel, Louis Pahlow, Matthias Wießner (Hrsg.): Biographisches Handbuch des Geistigen Eigentums, Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 3-16-154999-6, S. 119–125.
Weblinks
- Literatur von und über Wenzel Goldbaum im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- „Goldbaum, Wenzel“, in: Munzinger Personen Online, Internationales Biographisches Archiv.
Einzelnachweise
- Danny, Noemí und Dor Goldbaum: Die Geschichte der Familie Goldbaum, nach einer Zusammenfassung der Familiengeschichte von Heinz Goldbaum (1912–2005), Israel, 2005.
- Haimo Schack: Urheber- und Urhebervertragsrecht. 8. Auflage. Mohr Siebeck, 2017, ISBN 978-3-16-155676-0, Rn. 615.
- Anton Plager: Schutzzwecke des Lauterkeitsrechts. Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-60108-2, S. 147.
- Richard-Strauss-Medaille für Dr. Wenzel Goldbaum. In: GEMA-Nachrichten. Nr. 22, September 1954, S. 12.
- Das Stück wurde im Dezember 1945 in den von Karl Löwenberg geleiteten Kammerspielen in Quito als szenische Lesung uraufgeführt. „In vier Akten hatte Goldbaum seine Vorstellung von der Sinnlosigkeit, das deutsche Volk zur Demokratie erziehen zu wollen, entwickelt. Wie in den politischen Debatten brachte er hier seine These zum Ausdruck, daß es das »andere Deutschland« nicht gebe.“ (Maria-Luise Kreuter: Wo liegt Ecuador? Exil in einem unbekannten Land 1938 bis zum Ende der fünfziger Jahre, Metropol, Berlin, 1975, ISBN 3-926893-27-3, S. 258)