Uran(IV)-sulfat
Uran(IV)-sulfat ist eine chemische Verbindung des Urans aus der Gruppe der Sulfate. Neben dieser ist mit Uran(III)-sulfat ein weiteres Sulfat des Urans bekannt.
Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Name | Uran(IV)-sulfat | |||||||||
Summenformel | U(SO4)2 | |||||||||
Kurzbeschreibung |
grüner Feststoff (Octahydrat)[1] | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 502,22 g·mol−1 (Tetrahydrat) | |||||||||
Aggregatzustand |
fest[1] | |||||||||
Dichte |
3,6 g·cm−3 (Tetrahydrat)[1] | |||||||||
Gefahren- und Sicherheitshinweise | ||||||||||
Radioaktiv | ||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Darstellung
Uran(IV)-sulfat-Octahydrat kann durch kathodische Reduktion von Uranylsulfat UO2SO4 gewonnen werden.[1]
Das Tetrahydrat kann durch Zugabe von Schwefelsäure zur Lösung des Octahydrates gewonnen werden.[1]
Eigenschaften
Uran(IV)-sulfat-octahydrat ist ein dunkelgrüner Feststoff mit monoklinen prismatischen Kristallen, bei deren Lösen in Wasser Hydrolyse unter Abscheidung des basischen Sulfats UOSO4·2H2O erfolgt. Das Tetrahydrat kommt als weißlich-grüner Niederschlag aus sternförmig angeordneten Kristallen mit orthorhombischer Kristallstruktur vor.[1]
Einzelnachweise
- Georg Brauer (Hrsg.): Handbuch der Präparativen Anorganischen Chemie. 3., umgearb. Auflage. Band II. Enke, Stuttgart 1978, ISBN 3-432-87813-3, S. 1245.
- Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag uranium compounds with the exception of those specified elsewhere in this Annex im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- Eintrag zu Uranverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 1. Februar 2016. (JavaScript erforderlich)
- Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung.