Unfallversicherung Bund und Bahn
Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand zum 1. Januar 2015 errichtet worden (§ 1 S. 1 UVBBErG). Sie ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Unfallversicherung Bund und Bahn | |
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Sozialversicherung | Gesetzliche Unfallversicherung |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1. Januar 2015 |
Zuständigkeit | Deutschland |
Sitz | Wilhelmshaven und Frankfurt am Main |
Vorstand | Roger Kiel Frank Jaspers (alternierende Vorsitzende des Vorstandes) |
Geschäftsführung | Johannes Spies (Geschäftsführer) |
Aufsichtsbehörde | Bundesamt für Soziale Sicherung |
Versicherte | 12,232 Mio. |
Haushaltsvolumen | 300,920 Mio. Euro |
Geschäftsstellen | 11 |
Mitarbeiter | 723 |
Website | www.uv-bund-bahn.de/ |
Aufgabe
Die Aufgabe der UVB als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.[2]
Standorte
Hauptstandorte der Unfallversicherung Bund und Bahn sind Wilhelmshaven und Frankfurt am Main. Rechtssitz ist Frankfurt am Main. Die UVB unterhält eine Verwaltungsstelle in Münster. Der Sitz der Künstlersozialkasse ist Wilhelmshaven.[3]
Die Standorte Prävention sind in Wilhelmshaven, Hamburg, Berlin, Leipzig, Münster, Essen, Minden, Mainz, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.
Zuständigkeit
Die Unfallversicherung Bund und Bahn ist für die in § 125 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen und Versicherten zuständig (§ 1 S. 2 UVBBErG):[4]
- die Bundesbehörden
- die Bundesagentur für Arbeit
- ausländische Streitkräfte in Deutschland
- Entwicklungshelfer und Auslandslehrer
- Mitarbeiter und Ehrenamtliche beim
- Blutspender beim Deutschen Roten Kreuz
- Arbeitslose und Rehabilitanden
- die Deutsche Bahn AG und die hieraus ausgegliederten Unternehmen
- das Bundeseisenbahnvermögen (BEV)
- die Bahn-BKK
- die betrieblichen Sozialeinrichtungen der Deutschen Bahn AG, des Bundeseisenbahnvermögens und Bahn-BKK
Versicherte
2019 hatte die UVB etwa 12,232 Mio. Versicherte. Die meisten davon waren mit 9,662 Mio. Leistungsbeziehende der Agentur für Arbeit (Arbeitslose und Rehabilitanden). Die zweitgrößte Gruppe der Versicherten waren die Blut-, Organ- und Gewebespenderinnen und -spender des DRK mit 1,491 Mio., gefolgt von den Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen beim Technischen Hilfswerk und Deutschen Roten Kreuz mit 383.760, Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst und Auszubildende der Bundesverwaltung, der Agentur für Arbeit und in den übernommenen Einrichtungen mit 312.529, Tarifbeschäftigte und Auszubildende der Deutschen Bahn AG sowie den hieraus ausgegliederten Unternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens, der Bahn-BKK sowie der betrieblichen Sozialeinrichtungen der vorgenannten Unternehmen mit 201.425 und Rehabilitanden auf Kosten der Bahn-BKK mit 161.828. Vergleichsweise gering war die Zahl der Entwicklungshelfer mit 1.124 sowie der nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VII freiwillig Versicherten mit 29 bzw. 264.[5]
Beschäftigte
2019 hatte die UVB 723 Beschäftigte, davon 63,2 Prozent Frauen und 27,5 Prozent Beamte. Die UVB besitzt Dienstherrnfähigkeit gemäß § 148 SGB VII in Verbindung mit § 2 Bundesbeamtengesetz.
Geschichte
Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse wurden zum 1. Januar 2015, dem Tag der Errichtung der UBV, in diese eingegliedert und aufgelöst (§ 2 Abs. 1; 3 UVBBErG). Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vorgänger gingen als Ganzes auf die UVB über (§ 2 Abs. 2 UVBBErG).
Weblinks
- www.uv-bund-bahn.de.
- Geschäftsbericht 2019. (PDF) UVB
Einzelnachweise
- Satzung der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung des 5. Nachtrags zur Satzung. (PDF) UVB, 23. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021 (§ 1 Abs. 3).
- Satzung der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung des 5. Nachtrags zur Satzung. (PDF) UVB, 23. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021 (§ 2 Abs. 1 f.).
- Satzung der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung des 5. Nachtrags zur Satzung. (PDF) UVB, 23. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021 (§ 1 Abs. 2).
- Satzung der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung des 5. Nachtrags zur Satzung. (PDF) UVB, 23. November 2020, abgerufen am 3. Januar 2021 (§ 3).
- Geschäftsbericht 2019. (PDF) UVB, abgerufen am 3. Januar 2021 (S. 31).