Transports Internationaux Routiers
Transports Internationaux Routiers (TIR; französisch für ‚Internationaler Straßengütertransport‘) ist ein zollrechtliches Versandverfahren zur vorübergehenden Einfuhr bzw. dem Transit von Waren. Das dazugehörende Zolldokument ist immer ein Carnet TIR.
Die Abkürzung wird auf Schildern an Lastkraftwagen angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde. Durch das Carnet wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland an der Verzollung beteiligt sind. Somit wird die Abwicklung von Transitverkehr wesentlich erleichtert.
Ausgestellt werden TIR-Carnets von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU – International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers).
Das erste TIR-Abkommen wurde 1949 zwischen mehreren europäischen Staaten abgeschlossen.[1] Aktuelle Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975[2] mit zurzeit 68 Vertragsstaaten,[3] einschließlich der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In der praktischen Durchführung ist das Versandverfahren mit Carnet TIR nur in 58 bürgenden Ländern mit dementsprechenden nationalen Verbänden (Stand: 15. Oktober 2013).[3]
Japan ist Vertragspartei des TIR-Übereinkommens 1959,[4] nicht jedoch des TIR-Übereinkommens 1975; daher bleibt für alle Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens 1959 im Verhältnis zu Japan das TIR-Übereinkommen 1959 Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens, auch wenn letztere Staaten auch Vertragspartei des TIR-Übereinkommens 1975 sind und dann daher im Verhältnis untereinander das TIR-Übereinkommen 1975 Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens ist. (Stand: 15. Oktober 2013).[3]
Tafel mit der Aufschrift „TIR“ an Straßenfahrzeugen
„Straßenfahrzeuge oder Lastzüge, die einen TIR-Transport durchführen, müssen vorne und hinten eine rechteckige […] Tafel mit der Aufschrift ‚TIR‘ tragen.“[5] Die Tafeln mit blauem Grund müssen 250 mm mal 400 mm groß, die Buchstaben TIR in großer lateinischer Druckschrift müssen weiß und 200 mm hoch und ihre Striche mindestens 20 mm breit sein.[6] „Diese Tafeln müssen so angebracht sein, dass sie gut sichtbar sind; sie müssen abnehmbar sein oder so angebracht oder gestaltet sein, dass sie umgedreht, abgedeckt oder zusammengeklappt werden können oder auf andere Weise erkennen lassen, dass kein TIR-Transport durchgeführt wird.“[5]
Rechtlich für die Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens nicht bindende Kommentare, die jedoch für die Auslegung, Harmonisierung und Anwendung des Übereinkommens von Bedeutung sind,[7] besagen zudem: „TIR Tafeln müssen […] stabile Tafeln sein. Aufkleber werden als TIR-Tafel nicht anerkannt.“[8] Für den blauen Grund der TIR-Tafel ist die Farbe RAL 5017 vorgesehen.[9]
Andere Zollübereinkommen über Carnets
Während das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) dazu dient, den Transit von Waren durch Staaten zu ermöglichen, ohne in den Transitländern (das heißt Staaten, durch die die Ware hindurch befördert wird) Zölle für die Waren entrichten zu müssen, dient das Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A.T.A.-Übereinkommen) von Brüssel vom 6. Dezember 1961 dazu, die Entrichtung von Zöllen für Waren zu vermeiden, die nur zur vorübergehenden Nutzung, nicht jedoch zum Verbrauch für eine begrenzte Zeit in ein Zielland eingeführt, und rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltsfrist nämlich und vollständig wieder ausgeführt werden.
Weblinks
- Übersetzung. Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen). Abgeschlossen in Genf am 14. November 1975. Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. September 1977. Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 3. Februar 1978. In Kraft getreten für die Schweiz am 3. August 1978. (Stand am 1. Januar 2015) Außerdem der Geltungsbereich. Beide in: Der Bundesrat. Portal der Schweizer Regierung. Bundeskanzlei.
- TIR, eTIR und das TIR Handbook. Alle in: unece.org. United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) (englisch).
TIR Handbuch. Ausgabe aus dem Jahr 2005. Online in: unece.org. United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) (enthält auch den vollständigen Wortlaut des TIR Übereinkommens von 1975 in dem nicht mehr aktuellen Stand vom 19. September 2004; PDF-Datei, 1,9 MiB). - TIR. Global, seamless and certain. About TIR. Global, seamless and certain. History [of the IRU]. Alle in: iru.org. IRU (englisch).
- Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens. Stand: 15. Oktober 2013. In: zoll.de. Generalzolldirektion (PDF-Datei; 17 KiB).
- TIR (Transports Internationaux Routiers, Internationaler Straßengütertransport). In: ec.europa.eu. Europäische Kommission (deutsch).
- Carnet TIR, dessen Grundlagen (Allgemeine Grundlagen, Verschlusssichere Fahrzeuge und Behälter und Sicherheitsleistung) sowie TIR in NCTS. Alle in: zoll.de. Generalzolldirektion.
- Carnet TIR - TIR-Verfahren. In: ezv.admin.ch. Eidgenössische Zollverwaltung EZV.
Einzelnachweise
- About the TIR System (Memento vom 12. September 2015 im Internet Archive). In: iru.org. IRU. (englisch).
- Übersetzung. Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen). Abgeschlossen in Genf am 14. November 1975. Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. September 1977. Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 3. Februar 1978. In Kraft getreten für die Schweiz am 3. August 1978. (Stand am 1. Januar 2015) In: Der Bundesrat. Portal der Schweizer Regierung. Bundeskanzlei, aufgerufen und empfangen am 1. September 2016 (frühere Fassungen in der rechten Navigationsspalte verlinkt; Auflistung des Geltungsbereiches hier).
Die ursprüngliche Fassung vom 14. November 1975 kann online hier (Bundesrepublik Deutschland):
Gesetz zu dem Zollübereinkommen vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen 1975). Vom 21. Mai 1979. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, Teil II, Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 29. Mai 1979, S. 445–564, aufgerufen und empfangen am 2. September 2016 (PDF-Datei, 8,79 MiB; Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten am 20. Juni 1983, siehe hier auf S. 446–447).
oder hier (Europäische Union) aufgerufen werden:
Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen), abgerufen am 4. September 2016 In: Amtsblatt Nr. L 252 vom 14. September 1978, S. 2–65. Online in: EUR-Lex. Europäische Union (Durchführungs-Verordnung hier, abgerufen am 4. September 2016).
Zur Änderungshistorie siehe:
Datum der Änderungen und das Datum ihres Wirksamwerdens für die Bundesrepublik Deutschland im juris, aufgerufen und empfangen am 4. September 2016.
Konsolidierte Fassung aus dem Jahre 2009 samt Liste mit Links zu den danach in Kraft getretenen weiteren Änderungen für die Europäische Union, abgerufen am 4. September 2016, in der jedoch diese Änderung fehlt, in EUR-Lex. - Detailansicht zum Staatsvertrag Zollabkommen vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) (mit Anlagen) der Datenbank Staatsverträge. In: eda.admin.ch. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, letzte Aktualisierung 27. November 2017, aufgerufen und empfangen am 23. Februar 2018.
Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens. Verlinkt in Liste der Vertragsparteien – TIR. In: zoll.de. Generalzolldirektion, 24. November 2017, aufgerufen und empfangen am 23. Februar 2018 (PDF-Datei; 17 kB). - Gesetz zu dem Zollübereinkommen vom 15. Januar 1959 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen). Vom 19. Juni 1961. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil II, Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 1961, S. 649–741, aufgerufen und empfangen am 4. September 2016 (PDF-Datei; 5,4 MiB). Das Übereinkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 21. Januar 1962 in Kraft getreten, siehe: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen). Vom 11. Dezember 1961. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil II, Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 12. Januar 1961, S. 8, aufgerufen und empfangen am 4. September 2016 (PDF-Datei; 47 KiB).
Übersetzung. Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen). Abgeschlossen in Genf am 15. Januar 1959. Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. März 1960. Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 7. Juli 1960. In Kraft getreten für die Schweiz am 5. Oktober 1960. (Stand am 28. September 2007) In: Der Bundesrat. Portal der Schweizer Regierung. Bundeskanzlei, aufgerufen und empfangen am 5. September 2016 (Auflistung des Geltungsbereiches hier, wobei zu beachten ist, dass, in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, für die das TIR-Abkommen vom 14. November 1975 in Kraft getreten ist, Letzteres gemäß seinem Art. 56 Ersteres außer Kraft setzt und an dessen Stelle tritt). - Artikel 16 des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen, 1975) [TIR-Übereinkommen auf dem Stand vom 19. September 2004 (andere Bestimmungen teilweise nicht mehr aktuell)]. In: TIR Handbuch. Ausgabe aus dem Jahr 2005. S. 36–240, hier S. 60. Online in: unece.org. United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), S. 44–248 des PDF-Dokumentes, hier S. 68 des PDF-Dokumentes, aufgerufen und empfangen am 1. September 2016 (PDF-Datei; 1,9 MiB).
- Anlage 5 zum Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen, 1975) [TIR-Übereinkommen auf dem Stand vom 19. September 2004 (andere Bestimmungen teilweise nicht mehr aktuell)]. In: TIR Handbuch. Ausgabe aus dem Jahr 2005. S. 36–240, hier S. 181. Online in: unece.org. United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), S. 44–248 des PDF-Dokumentes, hier S. 189 des PDF-Dokumentes, aufgerufen und empfangen am 1. September 2016 (PDF-Datei; 1,9 MiB).
- TIR Handbuch. Ausgabe aus dem Jahr 2005. S. 36. Online in: unece.org. United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), S. 44 des PDF-Dokumentes, aufgerufen und empfangen am 13. September 2016 (PDF-Datei; 1,9 MiB).
- Kommentar zu Artikel 16 des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen, 1975) [TIR-Übereinkommen auf dem Stand vom 19. September 2004 (einige Artikel oder Anlagen nicht mehr aktuell)]. In: TIR Handbuch. Ausgabe aus dem Jahr 2005. S. 36–240, hier S. 61. Online in: unece.org. United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), S. 44–248 des PDF-Dokumentes, hier S. 69 des PDF-Dokumentes, aufgerufen und empfangen am 1. September 2016 (PDF-Datei; 1,9 MiB).
- Kommentar zur Anlage 5 zum Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen, 1975) [TIR-Übereinkommen auf dem Stand vom 19. September 2004 (einige Artikel oder Anlagen nicht mehr aktuell)]. In: TIR Handbuch. Ausgabe aus dem Jahr 2005. S. 36–240, hier S. 181 Online in: unece.org. United Nations Economic Commission for Europe (UNECE), S. 44–248 des PDF-Dokumentes, hier S. 189 des PDF-Dokumentes, aufgerufen und empfangen am 13. September 2016 (PDF-Datei; 1,9 MiB).