Tagebau Jänschwalde
Der Tagebau Jänschwalde ist ein Braunkohletagebau der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) im Lausitzer Braunkohlerevier in Brandenburg und wurde nach der Gemeinde Jänschwalde im Landkreis Spree-Neiße benannt. Der Heizwert der Braunkohle liegt bei 8.400 kJ/kg; sie enthält etwa 51 % Wasser, 1 % Schwefel und 12 % Asche.[1] Das naheliegende Kraftwerk Jänschwalde wird zum Großteil mit Braunkohle aus diesem Tagebau versorgt. Der Tagebau Jänschwalde liegt nordöstlich der kreisfreien Stadt Cottbus. Der flächenmäßig größte Teil befindet sich im Landkreis Spree-Neiße, ein geringerer Teil berührt das Gebiet der Stadt Cottbus. Er wurde im Zeitraum 1974 bis 1976 südlich des Ortes Grötsch (bei Heinersbrück) aufgeschlossen und entwickelte sich aus dem Raum Grötsch zunächst in südliche Richtung, um sich bei Klinge nach Nordosten zu wenden.
Tagebau Jänschwalde | |||
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Allgemeine Informationen zum Bergwerk | |||
Abbautechnik | Tagebau auf 60,15 km² | ||
Abraum | (2008) 143 Mio. t | ||
Förderung/Jahr | (2008) 13 Mio. t | ||
Informationen zum Bergwerksunternehmen | |||
Betreibende Gesellschaft | LEAG | ||
Betriebsbeginn | 1971 | ||
Betriebsende | 2023 | ||
Nachfolgenutzung | Teilweise Auffüllung zum Restsee
(siehe auch Klinger See, Taubendorfer See) | ||
Geförderte Rohstoffe | |||
Abbau von | Braunkohle | ||
Braunkohle | |||
2. Lausitzer Flöz | |||
Mächtigkeit | 8–12 m | ||
Größte Teufe | 95 m | ||
Geographische Lage | |||
Koordinaten | 51° 47′ 31″ N, 14° 32′ 23″ O | ||
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Standort | Jänschwalde | ||
Gemeinde | Jänschwalde, Forst (Lausitz), Heinersbrück, Schenkendöbern | ||
Landkreis (NUTS3) | Landkreis Spree-Neiße | ||
Land | Land Brandenburg | ||
Staat | Deutschland | ||
Revier | Lausitzer Braunkohlerevier |
Am 1. September 2019 wurde der Tagebau vorerst stillgelegt, da keine bestätigte FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegt. Seit dem 24. Februar 2020 darf wieder Kohle abgebaut werden.
Der Tagebau
Der Abbau des acht bis zwölf Meter mächtigen und mit einem Abraum-Kohle-Verhältnis von 9,3 : 1 vorhandenen Kohleflözes erfolgt durch die Lausitz Energie Bergbau AG. Der geplante Abbauzeitraum des genehmigten Feldes reicht bis etwa 2021.[veraltet] Die Braunkohleförderung im Förderraum Cottbus beschäftigt etwa 2500 Menschen bezogen auf die Tagebaue Cottbus-Nord und Jänschwalde einschließlich der Anteile aus den Bedienbereichen Transport/Entwässerung/Werkstätten und der Hauptverwaltung, die man diesen rechnerisch zuordnen kann.
Technik
Die im Tagebau Jänschwalde eingesetzten Abbaugeräte und -techniken zur Freilegung und Gewinnung der Rohbraunkohle umfassen:[2]
Geräte im Vorschnittbetrieb
- Absetzer 1090 A2Rs-B 8800.110
- Schaufelradbagger 1557 SRs 2000 + VR
Geräte im Brückenbetrieb
- Abraumförderbrücke 34 F60
- Eimerkettenbagger 1292 Es 3750 (Hauptarbeitsebene)
- Eimerkettenbagger 1294 Es 3750 (Obere Arbeitsebene/Zubringer)
- Eimerkettenbagger 1300 Es 3750 (Hauptarbeitsebene)
Geräte im Grubenbetrieb
- Eimerkettenbagger 343 ERs 710
- Eimerkettenbagger 344 ERs 710
- Bandwagen 707 BRs 1400
- Bandwagen 730 BRs 1400
- Bandwagen 738 BRs 1400
- Schaufelradbagger 1504 SRs 1300
- Schaufelradbagger 1506 SRs 1300
- Schaufelradbagger 1523 SRs 1300
Sonstige Geräte
- Absetzer 1038 As 1120.68 (Asche-Depot) (z. Zt. abgestellt)
- Absetzer 1071 As 1600.70 (Asche-Depot)
Umgesiedelte Ortschaften
- Klinge: 1981
- Weißagk: 1985
- Klein Bohrau: 1986
- Klein Briesnig: 1987
- Horno: 2004
- sowie der östliche Teil des Ortes Grötsch (Heinersbrück)
Wasserhaushalt
Braunkohle kann nur trocken gefördert werden. Das Grundwasser rund um den Tagebau muss deshalb bis unter die tiefste Abbaustufe gesenkt werden. Hunderte Pumpen bilden mehrere Ringe um die Gruben. Je näher sie am Bagger stehen, desto tiefer müssen sie saugen. Folge des Abpumpens ist ein Sümpfungstrichter, der weit über den Tagebau hinaus das Grundwasser beeinflusst.[3]
Der Tagebau befindet sich in den Einzugsbereichen der Spree und der Lausitzer Neiße. Der Grundwasserabfluss erfolgte vor Beginn des Bergbaus generell von den nördlich und südlich gelegenen Hochflächen in Richtung Baruther Urstromtal, um sich dann in westlicher Richtung dem Spreewald bzw. in östlicher Richtung der Lausitzer Neiße zuzuwenden. Der natürliche Flusslauf der Malxe wurde während des Abbaus vollständig unterbrochen. Mit der bergbaubedingten Grundwasserabsenkung erfolgt lokal eine Umkehrung der Fließrichtung in Richtung des aktiven Tagebaus. Die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau ist ohne die Absenkung des anstehenden Grundwassers nicht möglich.[4]
Ende 2021 reichten die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Cottbus gegen den Hauptbetriebsplan ein, nachdem sie zu dem Ergebnis kamen, dass im Tagebau weitaus mehr Wasser abgepumpt werde als genehmigt und wasserrechtlich zulässig ist. So sei beispielsweise für das Jahr 2020 nur die Entnahme von 42 Millionen Kubikmetern erlaubt gewesen. In der Realität habe die Leag jedoch mit gut 114 Millionen Kubikmeter fast die dreifache Menge abgepumpt. Von 2017 an seien etwa 240 Mio. Kubikmeter Wasser mehr gefördert worden als zulässig, was gerade im wasserarmen Brandenburg von Bedeutung sei. Insgesamt sei der von der Bergbehörde genehmigte Betriebsplan ohne "massive Verstöße gegen die geltende wasserrechtliche Erlaubnis" nicht einzuhalten.[5][6]
Restloch
Seit November 2000 wird ein Teil des noch zu hebenden Sümpfungswassers in den Südrandschlauch Jänschwalde eingeleitet. Diese Maßnahme wird vorrangig aus geotechnischen Gründen (Vermeidung von Auskolkungen im Bereich der gewachsenen Böschung) bis zu einem Wasserstand von +34 m ü. NN fortgeführt. Danach wird die Wasserhebung im Bereich des Südrandschlauches eingestellt. Zukünftig soll die Flutung des Restsees durch die Überleitung von Spreewasser aus der Talsperre Spremberg über das Tranitzfließ unterstützt werden. Vorgesehen ist eine durchschnittliche Überleitung von 16,8 m³/min bis max. 30 m³/min. Das hierfür nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes erforderliche Planfeststellungsverfahren ist noch durchzuführen. Um entsprechende Regulierungsmöglichkeiten zu schaffen und den zukünftigen See in das vorhandene wasserwirtschaftliche System einzubinden, ist die Herstellung eines Zu- und eines Ableiters von bzw. zur Tranitz vorgesehen. Mit der vorgesehenen Fremdflutung wird der Endwasserstand von 71,5 m ü. NN im Klinger See im Jahre 2030 erreicht. Bei ausschließlich natürlichem Grundwasseraufgang wären weitere 20 Jahre bis zum Erreichen des prognostizierten Endwasserstandes erforderlich. Die Fremdwasserzufuhr dient vorrangig dem schnelleren Erreichen des gewollten Endwasserstandes. Nach den Aussagen des Gutachtens zur Entwicklung der Wasserbeschaffenheit im Klinger See (BTU Cottbus, November 1998) wäre aufgrund der günstigen Lage des Restsees eine der Nutzung entsprechende Wasserbeschaffenheit auch ohne eine zusätzliche Fremdwasserzuführung erreichbar. Die Fremdwasserzuführung stellt jedoch eine zusätzliche Sicherheit für die dauerhafte Gewährleistung stabiler pH-neutraler Verhältnisse dar. Der zukünftige Taubendorfer See sollte im Abstrom der Kippe Jänschwalde liegen. Im Zuge des Verzichts auf die Tagebauerweiterung Jänschwalde-Nord wurde auch die Folgelandschaft umgeplant. Statt eines großen Sees, der erhebliche Auswirkungen auf die Hydrologie des Gebietes gehabt hätte, sind nun drei kleinere Seen geplant, jeweils in der Nähe der Ortschaften Heinersbrück, Taubendorf und Jänschwalde-Ost.[7]
Jänschwalde-Nord
Im Jahr 2007 wurden Pläne bekannt, nach denen Vattenfall den 2019 auslaufenden Tagebau nach Norden erweitern wollte. Die Orte Kerkwitz, Grabko und Atterwasch mit zusammen ca. 900 Einwohnern wären von der Umsiedlung betroffen gewesen. Als Tagebaurandgemeinden wären auch Taubendorf und Groß Gastrose unmittelbar betroffen. Auch die Stadt Guben (insbesondere deren Ortsteile Deulowitz, Kaltenborn und Schlagsdorf) sowie Bärenklau und Jänschwalde-Ost würden beeinträchtigt. Die heutige Bahnstrecke Cottbus–Guben hätte verlegt werden müssen, ebenso die erst vor wenigen Jahren wegen des Tagebaus Jänschwalde verlegte Bundesstraße 97. Drei als FFH-Gebiet „Pastlingsee Ergänzung“ ausgewiesene Moorgebiete wären abgebaggert worden. Durch den genehmigten Tagebau Jänschwalde ist der Tagebaubetreiber bisher zur wissenschaftlichen Beobachtung und zu umfangreichen Schutzmaßnahmen für diese Gebiete verpflichtet. Die Grabkoer Seewiesen sind unter anderem als Kranichbrutplatz bekannt. Mit dem Deulowitzer See hätte Guben eines seiner beliebtesten Naherholungsziele verloren. Die Wasserschutzgebiete Atterwasch und Taubendorf wären ebenfalls zerstört worden. Im Norden hätte das Tagebaufeld direkt an das FFH-Schutzgebiet „Feuchtwiesen Atterwasch“ gegrenzt, im Westen an den Pastlingsee (ebenfalls FFH). Der Tagebau hätte zudem bei Grabko direkt an den Naturpark Schlaubetal gegrenzt. Eine große Anzahl Gewerbebetriebe des Gubener Raums ist in den drei direkt betroffenen Ortschaften ansässig. In Atterwasch und Kerkwitz existieren Kirchen, die letztere wurde erst 2007 von regionalen Firmen renoviert. In beiden Dörfern existieren zudem Kriegsgräberstätten. Vattenfall stellte Ende 2008 den Antrag auf Einleitung eines Braunkohlenplanverfahrens.
Auf Grund der befürchteten Auswirkungen der Erweiterung des Tagebaus auf Mensch und Umwelt haben im Jahr 2007 direkt vom Abbau Betroffene, Heimat- und Umweltvereine wie der NABU, Bauern, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Volksinitiative unter dem Motto „Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik“ gestartet und 26.574 Unterschriften gesammelt. Da eine darauf erfolgte Behandlung des Themas im Brandenburger Landtag keine Änderung der Politik zur Folge hatte, startete das Bündnis im Herbst 2008 ein Volksbegehren, das im Februar 2009 wegen zu weniger Unterschriften scheiterte.[8]
Am 30. März 2017 gab der neue Eigentümer LEAG schließlich bekannt, auf die Erweiterung von Jänschwalde zu verzichten.[9]
Gerichtliche Stilllegung
Am 27. Juni 2019 verfügte das Verwaltungsgericht Cottbus, dass aufgrund der Nichtvorlage einer bestätigten FFH-Verträglichkeitsprüfung Vorbereitungen zu treffen sind, mit dem Tagebau Jänschwalde ab dem 1. September 2019 in einen Sicherheitsbetrieb zu gehen. Dies bedeutet, dass alle in Betrieb befindlichen Filterbrunnen des Tagebaus über den 1. September 2019 weiter betrieben werden, alle weiteren Aktivitäten im Tagebau aber eingestellt und Tagebaugroßgeräte in eine sichere Ausgangsposition gefahren werden. Anlass für die Entscheidung des Gerichtes war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe und der Grünen Liga gegen die Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Jänschwalde.[10] Der Betreiber LEAG reichte fristgerecht alle geforderten Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung ein.[11] Diese würden vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) geprüft. Das Vorbereiten dieser vorsorglichen Sicherheitsbereitschaft wurde für den Fall angeordnet, dass bis zum 31. August 2019 noch keine Entscheidung getroffen worden oder es zu keinem positiven Ergebnis gekommen sei.[12]
Mit der Klage und dem Teilerfolg der Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Cottbus ging gleichzeitig eine Fristverkürzung für die einzureichende Umweltverträglichkeitsanalyse und deren Prüfung einher. Die Untersuchungsunterlagen hätten demnach bis zum 30. August 2019 eingereicht und die Prüfung bis zum Ende des Jahres 2019 durchgeführt werden müssen. Die Frist zur Prüfung durch das LBGR und das Landesamt für Umwelt wurde auf den 31. August 2019 verkürzt.[13] Am 28. August 2019 stellte die LEAG beim Verwaltungsgericht Cottbus einen Antrag auf Fristverlängerung bis Mitte/Ende November 2019 für die geforderte FFH-Verträglichkeitsprüfung. Als Begründung wurde angegeben: „Angesichts des erheblichen Untersuchungs- und Prüfumfanges, den das Gericht zudem unter Erweiterung des zu betrachtenden Wirkungszeitraums (Beginn 1995) aufgestellt hat, haben LBGR und LEAG festgestellt, dass die Zeit für eine sachgerechte und sorgfältige Untersuchung und Prüfung zu knapp ist.“[14][15]
Am 29. August 2019 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Verfügung des Verwaltungsgerichtes vom 27. Juni zur vorübergehenden Stilllegung ohne gültige FFH-Verträglichkeitsprüfung. Der Beschluss ist unanfechtbar.[16] Am 30. August 2019 entschied das Verwaltungsgericht Cottbus, den Antrag der LEAG auf Fristverlängerung zum Einreichen der FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht stattzugeben. Damit war ein Weiterbetrieb bzw. Kohleabbau im Tagebau Jänschwalde ab dem 1. September 2019 nicht möglich.[17] Die meisten im Tagebau beschäftigten und nicht zwingend benötigten Mitarbeiter wurden an den Tagebaustandorten Welzow-Süd und Nochten/Reichwalde eingesetzt.[18]
Am 6. September 2019 ordnete das Landesbergamt die Wiederaufnahme des Vorschnitts und des Absetzerbetriebs zur Verkippung des Randschlauchs Heinersbrück als notwendige geotechnische Sicherheitsmaßnahme an. Am 12. September 2019 bestätigte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe außerdem die Wiederaufnahme der Rekultivierungsmaßnahmen im Tagebau Jänschwalde.
Am 12. November 2019 nahm der Tagebau Jänschwalde einen vorübergehenden Brücken- und Grubenbetrieb wieder auf. Dies war kein Regelbetrieb, sondern eine Maßnahme, die das LBGR zum Schutz vor eindringendem Grundwasser angeordnet hatte. Damit sollte der Tagebau geotechnisch gesichert werden. Auf einer Länge von 50 Metern und einer Breite von 3000 Metern soll das Kohleflöz abgebaut werden, um das dann in diese Rinne strömende Grundwasser abzupumpen und damit den Einfluss auf das noch vorhandene Kohleflöz und auf Tagebaugroßgeräte zu minimieren. Die gewonnene Kohle aus diesem Abschnitt wird wie bisher verstromt.[19][20]
Am 22. November 2019 wurde bekannt, dass das LBGR die erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung wegen des erwarteten Umfangs der zu prüfenden Maßnahmen nicht wie bis dahin geplant bis zum Jahresende 2019 leisten könne. Die Betriebsplanzulassung für den Tagebau Jänschwalde würde somit am 31. Dezember 2019 auslaufen. Der Betreiber LEAG beabsichtigte, die notwendigen und noch fehlenden Unterlagen bis Ende November 2019 einzureichen.[21] Der am 12. November 2019 aufgenommene vorübergehende Betrieb wurde am 17. Januar 2020 wieder eingestellt. An diesem Tag endeten die vom LBGR angeordneten Sicherungsmaßnahmen. Am 24. Februar 2020 erhielt der Betreiber LEAG vom LBGR die nötigen Genehmigungen zur Wiederaufnahme der Abbaubetriebes und damit die Bestätigung des Hauptbetriebsplan 2020 bis 2023. Am 25. Februar 2020 morgens begann der reguläre Betrieb im Tagebau wieder.[22]
Nachnutzung und Rekultivierung
Windenergie
Auf früheren Abbauflächen in Briesnig errichtete ABO Wind im Jahr 2018 den Windpark Forst-Briesnig I mit fünf Windkraftanlagen des Typs Senvion 3.2M122.[23]
Der Windpark Forst-Briesnig II ist auf einer 320 Hektar großen Rekultivierungsfläche des Tagebaus geplant. Hier sind 17 Windenergieanlagen des Typs GE Wind Energy 6.0-164 mit einer Gesamtleistung von 102 MW auf künftigen Landwirtschaftsflächen vorgesehen. Im Juli 2021 startete das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Planung übernimmt die EP New Energies GmbH, eine auf erneuerbare Energien ausgerichtete Tochtergesellschaft der LEAG.[24]
Sonnenenergie
Darüber hinaus sollen zwei Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen:[25]
- Energiepark Bohrau mit ca. 400 MWp
- Deponie Jänschwalde I zur Zwischennutzung mit ca. 40 MWp
Siehe auch
Weblinks
- Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde
- Visitenkarte von Vattenfall zum Tagebau Cottbus-Nord (PDF) corporate.vattenfall.de, Vattenfall GmbH, Memento von archive.org vom 16. November 2018
Einzelnachweise
- Braunkohlentagebaue Jänschwalde/Cottbus-Nord. In: corporate.vattenfall.de. Vattenfall GmbH, November 2012, archiviert vom Original am 10. Januar 2014; abgerufen am 16. Januar 2021.
- Übersicht der Geräte auf www.ostkohle.de
- Das Umweltministerium des Landes Brandenburg ließ eine Studie anfertigen; diese wurde am 24. November 2011 vorgelegt (Betrachtung der Auswirkungen auf die Umwelt): Abschlussbericht (PDF; 1,0 MB)
- Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde
- Umweltverbände ziehen gegen Tagebau Jänschwalde vor Gericht. In: Die Zeit, 3. Dezember 2021. Abgerufen am 7. Dezember 2021.
- Jänschwalde saugt Grundwasser ab. In: Die Tageszeitung, 3. Dezember 2021. Abgerufen am 7. Dezember 2021.
- Anna Ringle/Alexander Fröhlich: Rückzug aus der Braunkohle auf Raten. Potsdamer Neuste Nachrichten, 17. Mai 2017, abgerufen am 18. Mai 2017.
- Grüne Liga: Der geplante Tagebau Jänschwalde-Nord
- u. a. Blumenthal, Redaktion Brandenburg aktuell: Braunkohle-Tagebau Jänschwalde wird nicht erweitert. RBB, 30. März 2017, abgerufen am 30. März 2017.
- Vorsorgliche Maßnahme zur geotechnischen Sicherheit des Tagebau Jänschwalde
- Jan Siegel: DUH-Klage: Landesbergamt prüft Genehmigung für Tagebau Jänschwalde. Abgerufen am 3. September 2019.
- Die LEAG wappnet sich für Stopp des Tagebaus Jänschwalde. In: Lausitzer Rundschau 13. August 2019.
- Redaktion: LEAG beantragt Fristverlängerung. Tagebau Jänschwalde könnte stillstehen - Niederlausitz Aktuell. Abgerufen am 4. September 2019 (deutsch).
- LEAG beantragt Fristverlängerung – Tagebau Jänschwalde könnte stillstehen. In: Niederlausitz Aktuell 28. August 2019.
- Juristischer Ping Pong um den Kohleabbau im Tagebau Jänschwalde. In: Lausitzer Rundschau 29. August 2019.
- Gericht bestätigt Stopp des Tagebaus Jänschwalde. In: Tagesspiegel, 29. August 2019. Abgerufen am 29. August 2019.
- Tagebau Jänschwalde muss angehalten werden. In: Lausitzer Rundschau 30. August 2019.
- Ab Sonntag stehen Bagger im Tagebau Jänschwalde vorerst still | MDR.DE. 30. August 2019, archiviert vom Original am 14. August 2020; abgerufen am 16. Januar 2021.
- Betrieb im Tagebau Jänschwalde wieder angefahren. In: maz-online.de. Märkische Allgemeine, 12. November 2019, abgerufen am 16. Januar 2021.
- Grundwasser sickert in gestoppten Tagebau Jänschwalde ein. In: Leipziger Volkszeitung 11. November 2019.
- Umweltprüfung für Tagebau Jänschwalde verzögert sich. In: Lausitzer Rundschau 22. November 2019.
- Genehmigung für Braunkohleabbau wieder erteilt. In: Lausitzer Rundschau 24. Februar 2020.
- Windpark Forst Briesnig. ABO Wind, abgerufen am 13. September 2018.
- LEAG reicht Genehmigungsantrag für ihren ersten Windpark ein. LEAG, 6. Juli 2021, abgerufen am 2. März 2022.
- Erneuerbare Energien. LEAG, abgerufen am 2. März 2022.